EuGH stÀrkt Verbraucherrechte im Streit um Vodafone-AGBs
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 11:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Telekommunikationsanbieter Vodafone hat im Streit um eine Klausel in seinen Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen vor dem Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) einen DĂ€mpfer erlitten. Nach EU-Regeln hĂ€tten Anbieter kein automatisches Recht darauf, ihre Vertragsbedingungen einseitig zu Ă€ndern, stellten die Richter in Luxemburg klar. Die Entscheidung ist auch relevant fĂŒr eine laufende Sammelklage gegen Vodafone, bei der mehr als 100.000 Menschen mitmachen. Sie wehren sich gegen eine Preiserhöhung durch Vodafone fĂŒr Festnetz-Internet im Jahr 2023.
Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Internetanbieter. Der Verband kritisiert Vodafones AGB-Klausel, die es dem Unternehmen erlaubt, Vertragsbedingungen einseitig zu Ă€ndern. Dadurch wĂŒrden Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt, so der Verband. Der Internetanbieter argumentiert dagegen, dass ein solches Recht im deutschen Telekommunikationsgesetz stehe.
EuGH: EU-Richtlinie gibt keine Grundlage fĂŒr einseitige Ănderungen
Weil die Regeln im Telekommunikationsgesetz auf einer EU-Richtlinie basieren, wandte sich das mit dem Fall befasste OLG DĂŒsseldorf an den EuGH. Dieser entschied nun, dass die Vorgaben in der Richtlinie lediglich das SonderkĂŒndigungsrecht der Kundinnen und Kunden nach einer VertragsĂ€nderung regeln. Sie legten aber keine Rechtsgrundlage fĂŒr einseitige Ănderungen fest, heiĂt es im Urteil. Es gehe um den Schutz der Endnutzerinnen und -nutzer, nicht der Anbieter.
«Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dĂŒrfen laufende VertrĂ€ge nicht ohne Weiteres Ă€ndern», sagte die VorstĂ€ndin des vzbv, Ramona Pop. Vodafone teilte mit, dass es nun die Entscheidung und mögliche Auswirkungen analysieren werde.
Weiteres Verfahren um Sammelklage ausgesetzt
Auf das Urteil aus Luxemburg blickt auch das OLG Hamm, vor dem derzeit eine groĂe Sammelklage gegen eine Preiserhöhung von Vodafone fĂŒr Festnetz-Internet im Jahr 2023 lĂ€uft. Betroffen waren laufende VertrĂ€ge von rund zehn Millionen Kunden. Aktuell nutzen laut Vodafone von den rund zehn Millionen Breitband-Kunden noch rund 2,5 Millionen solche AltvertrĂ€ge. Das deutsche Gericht hatte das Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt.Â
In den konkreten FĂ€llen mĂŒssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei das EuGH-Urteil beachten.
