E-Card-Gebühr: ÖGK zieht 26,85 Euro ab November von Pensionen ab
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deAb November 2026 müssen auch Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich die jährliche Service-Gebühr für die E-Card entrichten. Für das Kalenderjahr 2027 beläuft sich der Betrag auf 26,85 Euro.
Als Stichtag für den Einzug gilt der 15. November 2026. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) behält die Gebühr einmal jährlich automatisch direkt von den Pensionsbezügen ein, sodass für Betroffene weder ein gesonderter Antrag noch eine Überweisung erforderlich ist.
Dem Vernehmen nach betrifft die Neuregelung mehr als zwei Millionen Pensionisten im Land. Zuvor bestand für diesen Personenkreis eine generelle Befreiung, deren Abschaffung im Vorjahr als Budgetmaßnahme der Bundesregierung beschlossen wurde.
Deutlicher Anstieg der Service-Gebühr seit 2025
Die finanzielle Mehrbelastung durch die E-Card-Abgabe hat sich innerhalb kurzer Zeit deutlich vergrößert. Nach Zahlen der ÖGK lag der Betrag im Jahr 2025 noch bei 13,80 Euro.
Für das Jahr 2026 stieg er auf 25 Euro an, ehe er für das Kalenderjahr 2027 auf 26,85 Euro festgesetzt wurde. Gegenüber 2025 bedeutet dies ein Plus von 13,05 Euro oder rund 95 Prozent.
Die automatische Einhebung betrifft den Großteil der Versicherten, greift jedoch nicht ausnahmslos bei allen Beziehern von Ruhegeldern.
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Ausnahmeregelungen und Einkommensgrenzen für Befreiungen
Von der Gebührenpflicht bleiben laut ÖGK bestimmte Personengruppen weiterhin ausgenommen. Dazu zählen Empfänger einer Ausgleichszulage, mit der niedrige Pensionen bis zum gesetzlichen Richtsatz angehoben werden.
Ebenfalls befreit sind Personen, bei denen eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt und die aus diesem Grund keine Rezeptgebühren entrichten müssen. Eine bereits bestehende Rezeptgebührenobergrenze führt nach Angaben der ÖGK hingegen nicht automatisch zu einem Entfall der Service-Gebühr.
Für die Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag gelten im Jahr 2026 feste monatliche Nettoeinkommensgrenzen:
- Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei monatlich 1.308,39 Euro.
- Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften beträgt der Grenzwert 2.064,12 Euro.
- Für Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf greift ein Richtsatz von 1.504,65 Euro.
- Paare mit erhöhtem Medikamentenbedarf können bis zu einem Nettoeinkommen von 2.373,74 Euro eine Befreiung beanspruchen.
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Pensionsanpassungen und anhaltende politische Debatten
Die Umsetzung des Abzugs fällt zeitlich mit anstehenden gesetzlichen Pensionsanpassungen zusammen. Ab Jänner 2027 steigen die Pensionen nach Plänen der Bundesregierung bei Bruttobezügen bis zu 6.930 Euro monatlich um 2,95 Prozent.
Für darüber liegende Beträge ist ein monatlicher Fixbetrag von 204,44 Euro vorgesehen. Die Ausgleichszulage-Richtsätze werden um 3,3 Prozent angehoben, während die für die Anpassung maßgebliche Inflation mit rund 3,35 Prozent beziffert wird.
Die finanzielle Lage der älteren Generation bleibt auch politisch ein Streitthema. Für den 20. Oktober 2026 um 10 Uhr MESZ kündigte der Landtagsklub der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten eine Pressekonferenz an.
Unter dem Titel der Sicherung gerechter Pensionen und des Schutzes von Ruheständlern nehmen daran die Landtagsabgeordnete und Seniorensprecherin Edith Mühlberghuber sowie der Initiator des Pensionisten-Volksbegehrens, Fritz Kinzlbauer, teil.
