ELSTER-Konto, Steuerbescheide

ELSTER-Konto: Steuerbescheide kommen ab Januar 2027 grundsätzlich digital

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 19:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 werden Steuerbescheide für Nutzer elektronischer Finanzamtskonten grundsätzlich online bereitgestellt; Papierzustellung bleibt auf Antrag möglich.

Steuerbescheide ab 2027 digital: Was für ELSTER-Nutzer gilt
Moderne Fassade eines Verwaltungsgebäudes aus Beton und Glas bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die digitale Verwaltung in Deutschland erreicht die Steuerfestsetzung: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Steuerbescheide, Steuermessbescheide und Feststellungsbescheide für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung über ein elektronisches Nutzerkonto der Finanzverwaltung einreichen, grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Damit wird der digitale Steuerbescheid für Personen mit einem aktiven ELSTER-Konto künftig zum Regelfall. Ursprünglich war diese Umstellung bereits für den Jahreswechsel 2025/2026 vorgesehen gewesen.

Soll-Vorschrift und Optionen für Papierzustellung

Die Neuregelung ist gesetzlich als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Das bedeutet, dass Finanzämter in begründeten Einzelfällen weiterhin Bescheide in Papierform auf dem Postweg versenden können.

Zudem sieht das Verfahren Wahlmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen für Steuerpflichtige vor. Wer trotz eines elektronischen Zugangs weiterhin postalische Dokumente bevorzugt, kann eine Papierzustellung dauerhaft und kostenlos direkt im ELSTER-Konto beantragen.

Besondere Regelungen greifen zudem für Härtefälle: Personen, denen kein zumutbarer Internetzugang zur Verfügung steht, müssen die postalische Zustellung aktiv bei der Finanzverwaltung beantragen, um ihre Bescheide weiterhin in Papierform zu erhalten.

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Fristenlauf und rechtliche Fiktion der Bekanntgabe

Mit der Umstellung auf den elektronischen Abruf ändern sich auch die praktischen Abläufe für den Fristenlauf. Rechtlich gilt ein digital bereitgestellter Bescheid am vierten Tag nach seiner Bereitstellung im Portal als zugestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bescheid von der steuerpflichtigen Person tatsächlich digital abgerufen wurde oder nicht.

Unmittelbar an diesen vierten Tag schließt sich die gesetzliche einmonatige Einspruchsfrist an. Steuerzahler müssen daher künftig verstärkt darauf achten, Benachrichtigungen über neu eingegangene Dokumente in ihrem Postfach zeitnah zu prüfen, um Rechtsmittelfristen bei etwaigen Unstimmigkeiten nicht zu versäumen.

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Übergangsphase während des Jahres 2026

Vor dem Inkrafttreten der festen Vorgabe zum 1. Januar 2027 gilt eine Übergangszeit. Für das laufende Jahr 2026 verbleibt die Art der Zustellung noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamts.

Die Behörden können somit je nach technischer Voraussetzung und Einzelfallkonstellation entscheiden, ob sie Dokumente elektronisch übermitteln oder den herkömmlichen Postweg nutzen. Mit Beginn des Jahres 2027 greift dann die bundesweit einheitliche digitale Standardbereitstellung für Nutzer elektronischer Steuerkonten.

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