ELSTER-Phishing, Betreffzeilen

ELSTER-Phishing: Fünf Betreffzeilen verraten gefälschte Steuernachrichten

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 00:26 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Betrüger geben sich als Steuerbehörden aus und versuchen, über gefälschte Nachrichten an persönliche und finanzielle Daten zu gelangen.
Ein leerer, modern gestalteter Flur in einem Behördengebäude mit hellem Steinboden und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Oberfinanzdirektion warnt vor betrügerischen Nachrichten, die im Namen der Finanzverwaltung kursieren. Kriminelle versuchen demnach über gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder Briefe an sensible Daten von Bürgern zu gelangen.

Als angebliche Absender treten dabei das Portal ELSTER, lokale Finanzämter oder das Bundeszentralamt für Steuern auf. In den Schreiben wird häufig behauptet, ein Steuerbescheid oder eine offene Rechnung befinde sich im Anhang.

Vielfältige Betreffzeilen und klare Warnsignale

Nach Angaben der Oberfinanzdirektion nutzen die Angreifer für ihre gefälschten ELSTER-Nachrichten eine Reihe konkreter Betreffzeilen. Dazu zählen Formulierungen wie „Mahnverfahren eingeleitet“, „Meldung Ihrer aktuellen Krypto-Bestände“, „Rückzahlung Einkommensteuer“, „Rückerstattung zur Auszahlung bereit“ sowie „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“.

Die Behörde stellt klar, dass die Steuerverwaltung grundsätzlich niemals Steuerdaten oder Rechnungen als E-Mail-Anhang versendet. Zudem fragen die Finanzbehörden zu keinem Zeitpunkt Steuernummern, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, persönliche Identifikationsnummern oder Antworten auf Sicherheitsabfragen über diese Kanäle ab. Empfänger sollten daher Anhänge unbekannter Herkunft auf keinen Fall öffnen und keine darin enthaltenen Verknüpfungen anklicken.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik führt typische Merkmale auf, an denen betrügerische Nachrichten erkannt werden können. Dazu gehören künstlich erzeugter Handlungsdruck, explizite Drohungen wie eine drohende Kontosperrung, das Abfragen von Geheimnummern oder Kreditkartendaten sowie Links und Formulare direkt in der elektronischen Post. Auch ungewöhnliche Anliegen deuten auf Phishing hin.

Betrugswellen zielen auch auf andere Behörden und Bankkunden

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Die aktuelle Warnung reiht sich in eine Serie von Angriffen ein, bei denen Kriminelle das Vertrauen in offizielle Stellen und Institutionen ausnutzen. So warnt das Bundeskriminalamt vor gefälschten E-Mails im eigenen Namen. Empfängern wird darin der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen, verbunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme und der Androhung eines Haftbefehls.

Teilweise werden dabei fingierte Vorladungen verschickt. Das Ziel der Täter besteht darin, persönliche Daten auszuspähen. Das Bundeskriminalamt rät dringend dazu, keine Forderungen zu erfüllen, keine PDF-Anhänge zu öffnen und verdächtige E-Mails nach Prüfung der Absenderadresse zu löschen.

Auch die Deutsche Rentenversicherung Nord warnte am 28. Oktober 2026 vor betrügerischen E-Mails und SMS an Versicherte. Als Vorwand dienen angebliche Sicherheitsupdates mit Datenabgleich, die jährliche Renteninformation oder angebliche Beitragsrückzahlungen.

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Fälscher imitieren dabei das optische Design, während künstliche Intelligenz den behördlichen Sprachstil nachahmt. Zu den registrierten Absenderadressen zählten unter anderem Bezeichnungen wie „noreply@drv.de“ oder „badtechnology631@agentmail.to“. Die Rentenversicherung fragt persönliche Daten grundsätzlich nicht auf elektronischem Weg ab.

Gleichzeitig verzeichnet die Verbraucherzentrale Phishing-Versuche im Bankensektor. Im Namen der Commerzbank werden Nachrichten versendet, die sich auf eine EU-Zahlungsdienstleisterrichtlinie und eine angebliche Zwei-Faktor-Pflicht seit dem 31. Oktober 2026 berufen.

Unter Androhung einer Kontosperrung binnen 24 Stunden wird eine Erneuerung von Sicherheitsverfahren gefordert. Sicherheitsexperten raten generell, behördliche oder bankbezogene Konten stets ausschließlich über offizielle Portale und Anwendungen anzusteuern.

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