Erbrecht, BFH

Erbrecht: BFH eröffnet neue Steuersparwege bei Familienübertragung

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 01:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gerichtsurteile zu Oder-Konten und neue BFH-Spielräume prägen die Vermögensnachfolge. Experten raten zu frühzeitiger Planung.

Vermögensschutz für Familien: Eheverträge, Steuertricks & Erbfallrisiken
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Wer Vermögen über Generationen sichern will, muss früh handeln. Besonders Unternehmer, Immobilienbesitzer und Familien mit komplexen Strukturen brauchen individuelle Lösungen – die gesetzlichen Standards reichen oft nicht aus.

Eheverträge: Das teure Risiko gemeinsamer Konten

Ein Ehevertrag ist das zentrale Instrument für den Vermögensschutz. Ohne ihn gilt die Zugewinngemeinschaft – und das kann im Scheidungsfall zu massiven Liquiditätsproblemen führen.

Besonders tückisch: gemeinschaftliche Konten, sogenannte Oder-Konten. Das Kammergericht Berlin entschied im April 2024 (Az. 16 UF 111/23): Eine Ehefrau musste 143.000 Euro zurückzahlen, die sie ohne Absprache abhob – während ihr Mann krankheitsbedingt in einer Reha-Einrichtung war.

Noch härter urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg im Dezember 2024 (Az. 13 UF 130/22): Eine unberechtigte Abhebung gilt als vorsätzliche unerlaubte Handlung. Die Rückzahlungspflicht überlebt selbst eine Privatinsolvenz des Abbuchenden.

Steueroptimierte Übertragung: Neue Spielräume

Der Bundesfinanzhof (BFH) eröffnete im März 2026 neue Gestaltungsmöglichkeiten (Az. VIII R 30/24): Eine zinslose Kaufpreisstundung beim Verkauf von Privatvermögen an Familienangehörige löst keine fiktiven steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte aus.

Praktisch bedeutet das: Vermögensgegenstände lassen sich gegen Ratenzahlung übertragen – ohne Bankfinanzierung. Voraussetzung ist eine eindeutige vertragliche Dokumentation der Unentgeltlichkeit. Der Erwerber, etwa ein Kind, kann Mieteinnahmen direkt zur Tilgung nutzen und gleichzeitig Abschreibungen steuerlich geltend machen.

Liquidität im Erbfall: Die unterschätzte Gefahr

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Der BFH hat im März 2026 neue Spielräume eröffnet: Eine zinslose Kaufpreisstundung beim Verkauf von Privatvermögen an Familienangehörige löst keine fiktiven steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte aus. So können Sie Vermögen gegen Ratenzahlung übertragen – ohne Bankfinanzierung. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie es geht. Jetzt Leitfaden anfordern

Bei Unternehmern ist das Privatvermögen oft eng mit dem Betriebsvermögen verknüpft. Im Erbfall kann die Erbschaftsteuer die Liquidität des Unternehmens gefährden. Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen sind an strikte Lohnsummenregelungen und Behaltensfristen gebunden.

Finanzexperten raten: Baut rechtzeitig private Vermögensbausteine außerhalb des operativen Geschäfts auf. Nur so bleibt die Steuertragfähigkeit im Ernstfall gesichert.

Der Gesetzgeber erlaubt den Abzug bestimmter Nachlassverbindlichkeiten von der Erbmasse:
- Angemessene Beerdigungskosten und Grabpflege
- Kosten für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
- Gebühren für Erbschein, Notar und Grundbuchberichtigungen
- Bestehende Schulden des Erblassers

Nicht abzugsfähig: die Erbschaftsteuer selbst sowie Kosten aus Rechtsstreitigkeiten zwischen Erben.

Vorsorgevollmacht: Wer darf was?

Das Oberlandesgericht Hamm stellte im November 2025 klar (Az. 10 W 164/25): Eine eidesstattliche Versicherung im Erbscheinverfahren ist höchstpersönliche Pflicht des Erben. Ein Vorsorgebevollmächtigter darf sie nur vertretend abgeben, wenn die Geschäftsunfähigkeit durch ärztliches Attest zweifelsfrei nachgewiesen ist.

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Bloße körperliche Schwäche reicht nicht. In solchen Fällen muss die eidesstattliche Versicherung durch einen Notarbesuch am Wohnort des Erben erfolgen.

Bei Vorsorgedepots gilt: Stirbt der Besitzer vor Rentenbeginn, müssen staatliche Förderungen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden. Ausnahme: Das Guthaben wird auf den Vertrag des Ehepartners übertragen. In der Rentenphase bleibt das Depot vererbbar – bei Leibrenten enden die Zahlungen allerdings mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

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