Erbschaften, Regeln

Erbschaften: Neue Regeln für Schonvermögen ab Juli 2026

13.06.2026 - 08:03:05 | boerse-global.de

Vermögensweitergabe erreicht Rekordniveau. Formfehler bei Testamenten und sinkende Schonvermögen prägen die Nachlassplanung.

Erbschaftsplanung 2026: Neue Regeln und steigende Philanthropie
Erbschaften - Verschiedene Hände, ältere und jüngere, arrangieren sorgfältig Holzklötze, die Vermögen und Familie symbolisieren, auf einer stabilen Basis. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Rechtsprechung, Steueränderungen und ein Wandel in der Philanthropie prägen die Nachlassplanung grundlegend.

Philanthropie auf dem Vormarsch

Ein signifikanter Teil des weltweiten Vermögenswechsels fließt in gemeinnützige Strukturen. Die Schweiz gilt mit rund 13.000 Stiftungen als Vorreiter. Der Trend geht zum Impact Investing: Nicht die klassische Spende steht im Vordergrund, sondern messbare soziale oder ökologische Wirkung. Jährlich fließen rund sechs Milliarden Schweizer Franken in solche Projekte.

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Auch in Österreich wächst die Zusammenarbeit. Im Juni startete in Wien die „Initiative Philanthropie" – ein Zusammenschluss von rund 20 Organisationen und Privatpersonen. Dass zweckgebundene Erbschaften langfristig wirken, zeigt ein Fall aus Kassel: Ein Nachlass aus dem Jahr 2012 über 200.000 Euro wurde jetzt für die Sanierung eines Lernhofs freigegeben.

Formfehler können teuer werden

Die Wirksamkeit eines Testaments hängt entscheidend von formalen Kriterien ab. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig von 2019 verdeutlicht die Risiken: Ein handschriftlicher Notizzettel ohne Datum und mit unbestimmten Begünstigten wurde nicht als gültiges Testament anerkannt. Fehlt eine klare Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft – bei großen Vermögen führt das schnell zu komplexen Verwalterbestellungen.

Die Justizministerkonferenz diskutierte im Juni Reformvorschläge. Hessen setzt sich für einen vorläufigen Erbschein und die Digitalisierung des Testamentsregisters ein. Ziel: Konten und Grundstücke sollen nach dem Erbfall nicht blockiert sein. Relevant ist auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm von 2023: Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss explizit im Testamentsvollstreckerzeugnis stehen.

Pflichtteil: Wann Versöhnung zählt

Das Pflichtteilsrecht setzt der Gestaltungsfreiheit Grenzen. Der Oberste Gerichtshof in Österreich präzisierte im Juni die Bedingungen für eine Pflichtteilsminderung. Eine Minderung wegen fehlenden Naheverhältnisses ist unwirksam, wenn vor dem Tod eine Versöhnung stattfand – etwa durch regelmäßige Besuche.

In Deutschland haben Enterbte Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Komplexität zeigt sich in Erbengemeinschaften: Fehlt die Einigkeit, scheitern Projekte. In Hilden etwa beendete eine Erbengemeinschaft im Juni ein Museumsprojekt, nachdem sie sich aus der Geländeentwicklung zurückzog.

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Steuerfallen und Sozialhilfe

Die Bewertung von Immobilien mit Windkraft- oder Photovoltaikanlagen ist seit Frühjahr 2024 neu geregelt. Sie gelten als voll steuerpflichtiges Grundvermögen. Die Bewertung erfolgt über Bodenrichtwerte oder Kapitalisierung der Pachterträge. Hohe Erbschaftsteuern stellen besonders Familienunternehmen vor Herausforderungen.

Für Erben, die auf Transferleistungen angewiesen sind, verschärfen sich die Regeln. Zum 1. Juli entfällt die einjährige Karenzzeit bei der Grundsicherung. Das Schonvermögen sinkt auf altersabhängige Freibeträge – für Personen ab 51 Jahren auf 20.000 Euro. In der Pflegeplanung sind 10.000 Euro Schonvermögen relevant. Politisch wird diskutiert, die Einkommensgrenzen für den Rückgriff auf Angehörige bei Pflegekosten neu zu bewerten.

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