Erbschaftsteuer, Mrd

Erbschaftsteuer: 21,4 Mrd. Euro Rekord 2025, doch 69% kennen Steuersparen

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

2025 stiegen Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich. Zugleich fehlen vielen Bürgern Kenntnisse zu Vorsorge, Freibeträgen und Nachfolgeplanung.

Erbschaftsteuer erreicht 21,4 Milliarden Euro – Vorsorge bleibt lückenhaft
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem leeren Notizbuch in einem ruhigen Arbeitszimmer, das eine Atmosphäre der Nachlassplanung vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Die strukturierte Planung von Erbschaften und Schenkungen gewinnt angesichts steigender steuerlicher Belastungen und komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen an Bedeutung. Dennoch belegen aktuelle Daten erhebliche Defizite im Informationsstand der Bundesbürger. Während die festgesetzten Steuern für Vermögensübertragungen neue Höchststände erreichen, bleibt die Nutzung spezifischer Vorsorgeinstrumente weit hinter den Möglichkeiten zurück.

Wissensdefizite und Beratungsbedarf bei Bundesbürgern

Eine im April 2026 veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts CIVEY unter 2500 Befragten verdeutlicht den Nachholbedarf bei der privaten Vorsorgeplanung. Laut der von Liechtenstein Life initiierten Studie gaben 69 % der Teilnehmer an, Fondspolicen zur Nutzung von Steuerfreibeträgen nicht zu kennen. Zudem artikulierten 35 % der Befragten einen hohen Bedarf an professioneller Beratung zu diesen Themen.

Die Erwartungshaltung gegenüber politischen Rahmenbedingungen ist von Skepsis geprägt: 49 % der Befragten gehen davon aus, dass eine Reform der Erbschaftsteuer für sie keine persönlichen Vorteile bringen würde. Diese Unsicherheit trifft auf eine Phase, in der das Volumen der übertragenen Vermögen deutlich zunimmt.

Rekordwerte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Statistische Auswertungen für das Jahr 2025 zeigen eine signifikante Dynamik bei den Fiskaleinnahmen aus Vermögensübergängen. Das Statistische Amt setzte die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf insgesamt 21,4 Mrd. Euro fest, was einer Steigerung von 60,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das insgesamt übertragene Vermögen belief sich auf 141,1 Mrd. Euro (+23,1 %).

Innerhalb dieser Statistik entfielen 13,3 Mrd. Euro auf die Erbschaftsteuer (ein Plus von 57,1 %) und 8,1 Mrd. Euro auf die Schenkungsteuer, die damit um 67,3 % anstieg. Demgegenüber standen Steuererlasse in Höhe von 3,7 Mrd. Euro. Diese Zahlen unterstreichen die fiskalische Relevanz einer frühzeitigen Nachfolgeplanung, um steuerliche Belastungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu steuern.

Rechtliche Instrumente und gerichtliche Klärungen

In der Praxis greifen viele Ehepaare auf das Berliner Testament gemäß §§ 2265, 2269 BGB zurück, um sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Während dieses Modell die Absicherung des überlebenden Partners priorisiert, weisen Finanzexperten auf potenzielle steuerliche Nachteile hin, da Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt bleiben können. Für unverheiratete Paare bleibt dieses Instrument zudem rechtlich verschlossen.

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Aktuelle Gerichtsurteile schärfen zudem das Verständnis für Fristen und Verpflichtungen:
- Der Bundesfinanzhof klärte unter dem Aktenzeichen II R 1/22, dass eine Erbschaftsteuerpflicht auch dann entstehen kann, wenn ein Erbe faktisch leer ausgeht.

Im verhandelten Fall führte ein erst spät entdecktes Testament dazu, dass die gesetzlichen Erben trotz bereits erteilter Erbscheine steuerlich belangt wurden.
- Das Landgericht Kiel entschied (Az. 17 O 157/25), dass die dreijährige Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche erst beginnt, wenn der Berechtigte sowohl den Anspruch als auch die Identität des Erben kennt. Eine bestehende Nachlasspflegschaft verschiebt diesen Fristbeginn nicht.

Auch soziale Aspekte finden im Erbrecht Berücksichtigung. So können pflegende Kinder oder Enkel gemäß § 2057a BGB einen Ausgleich für erbrachte Leistungen verlangen. In einem Beispielfall mit einem Nachlass von 350.000 Euro und einem rechnerischen Ausgleich von 65.000 Euro führt dies dazu, dass das pflegende Kind 160.000 Euro erhält, während die anderen Miterben jeweils 95.000 Euro beziehen.

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Unternehmensnachfolge und Stiftungsmodelle

Im unternehmerischen Kontext steht Deutschland vor einer massiven Generationswende. Das Projekt „she succeeds“ des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU) weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2030 rund 186.000 Betriebe zur Übergabe anstehen. Ein Fokus liegt dabei auf der Förderung weiblicher Nachfolge, wie das Beispiel der Dr. Sasse Gruppe zeigt, bei der die Leitung bereits im Jahr 2022 von drei Frauen übernommen wurde.

Für große Vermögenskomplexe bieten Stiftungen eine Option zur langfristigen Sicherung. Experten verweisen hierbei auf die Kühne-Stiftung, die nach dem Tod von Klaus-Michael Kühne den Großteil seines Vermögens halten soll. Solche Konstrukte ermöglichen die Trennung von Eigentum und operativer Führung, erfordern jedoch eine frühzeitige strategische Planung.

Zukünftige Optionen in der Altersvorsorge

Ab dem 1. Januar 2027 werden neue Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung stehen, die auch die Vererbbarkeit von Guthaben neu regeln. Während bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz genießen, soll bei den neuen Altersvorsorgedepots ein Wechsel ohne Rückzahlung der Förderung möglich sein.

Im Todesfall können Ehepartner das Guthaben ohne Abzug der Zulagen übernehmen, während andere Erben mit einer Anrechnung der staatlichen Förderungen rechnen müssen.

Zur Unterstützung der individuellen Vorsorge stellen Kommunen wie die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße in einer fünften Auflage kostenlose Vorsorgemappen bereit. Diese enthalten Vorlagen für Vollmachten und Verfügungen und berücksichtigen aktuelle rechtliche Änderungen, wie das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz.

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