Erbschaftsteuer, BFH

Erbschaftsteuer: BFH stÀrkt Erben bei fehlender Bereicherung

28.06.2026 - 10:25:24 | boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof stÀrkt Erben: Bei unverschuldetem Zugriffshindernis kann die Steuer auf null gesetzt werden.

BFH-Urteil: Keine Erbschaftsteuer bei fehlendem Zugriff auf Nachlass
Erbschaftsteuer - Ein Richterhammer liegt auf juristischen Dokumenten, im unscharfen Hintergrund sind BĂŒro- oder GerichtsrĂ€ume zu erkennen. 28.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Wer unverschuldet keinen Zugriff auf den Nachlass bekommt, muss unter UmstÀnden keine Erbschaftsteuer zahlen.

Keine Steuer ohne Bereicherung

In einem richtungsweisenden Urteil (Az. II R 1/22) entschieden die Richter: Kann ein Erbe die Erbschaft nicht antreten, weil andere sich den Nachlass angeeignet haben, ist eine Steuerfestsetzung auf null Euro aus BilligkeitsgrĂŒnden möglich. Die Entscheidung wurde im Juni 2026 veröffentlicht.

Die Kernaussage: FĂŒr die Steuererhebung zĂ€hlt der tatsĂ€chliche wirtschaftliche Vorteil – nicht allein der Wert des Nachlasses am Todestag. GemĂ€ĂŸ § 163 der Abgabenordnung sind Ausnahmen von der Regel zulĂ€ssig, wenn die Steuererhebung grob unbillig wĂ€re.

Immobilienbewertung: Vergleichswerte haben Vorrang

Ein weiteres BFH-Urteil vom 11. MĂ€rz 2026 (II R 6/23) sorgt fĂŒr Klarheit bei der Immobilienbewertung. Das Vergleichswertverfahren hat grundsĂ€tzlich Vorrang vor dem Sachwertverfahren. Die Zahlen der GutachterausschĂŒsse mĂŒssen Finanzgerichte nicht im Detail prĂŒfen – solange keine offensichtlichen Fehler vorliegen.

Erben, die einen niedrigeren Wert nachweisen wollen, mĂŒssen ein eigenes SachverstĂ€ndigengutachten vorlegen. Das Finanzgericht DĂŒsseldorf bestĂ€tigte im Mai 2026 zudem: Ein tatsĂ€chlich erzielter Verkaufswert hat Vorrang vor theoretischen Gutachten.

Praxisprobleme und steuerliche AbzĂŒge

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In der RealitĂ€t stoßen Hinterbliebene oft auf bĂŒrokratische HĂŒrden. Kreditinstitute verzögern die Auszahlung von Guthaben teils ĂŒber Monate, wenn kein Testament oder keine Vollmacht ĂŒber den Tod hinaus vorliegt. Ein Erbschein wird dann zwingend erforderlich – wĂ€hrend laufende KontogebĂŒhren die Erbmasse belasten.

Immerhin: Rechtsanwaltskosten, die bei einer Erbauseinandersetzung entstehen, sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Das stellte der BFH am 22. Mai 2026 klar. Das mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Milliarden-Erlasse bei Betriebsvermögen

WĂ€hrend Privatpersonen um einzelne Immobilien streiten, zeigen statistische Auswertungen fĂŒr 2025 massive Entlastungen bei großen Betriebsvermögen. Bundesweit wurden rund 5,9 Milliarden Euro Schenkungssteuer erlassen – allein in Bayern 2,37 Milliarden Euro.

Grundlage ist § 28a des Erbschaftsteuergesetzes. Bei Betriebsvermögen ĂŒber 26 Millionen Euro kann die Steuer erlassen werden, wenn der Erwerber die Steuer nicht aus seinem verfĂŒgbaren Vermögen zahlen kann. Der Median der erlassenen Steuer lag bei 34,6 Millionen Euro.

Internationale Entwicklungen

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Auch ĂŒber die Erbschaftsteuer hinaus gibt es Neues: Der EuropĂ€ische Gerichtshof urteilte am 4. Juni 2026 (C-837/24), dass die pauschale Erhebung von Grunderwerbsteuer bei konzerninternen Umstrukturierungen gegen europĂ€isches Recht verstoßen kann. Eine pauschale Missbrauchsvermutung sei unzulĂ€ssig.

Auf nationaler Ebene steht das Jahressteuergesetz 2026 in der Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband bemÀngelt unter anderem die Regelungen zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien und die Wirksamkeitsfiktion bei digitalen Steuerbescheiden. Er fordert mehr Rechtsklarheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft.

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