Erbschaftsteuer: Verfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Bayerns Antrag
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vor den für Oktober 2026 angesetzten Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verzeichnen die Reformdebatten deutlichen Zulauf. Mehrere Initiativen aus dem parlamentarischen Raum sowie aus der Wirtschaft fordern eine Neuausrichtung der Abgaben auf große Vermögensübertragungen.
Während die Unionsführung Steuererhöhungen traditionell ablehnt, artikuliert nun auch der eigene Arbeitnehmerflügel Reformbedarf. Parallel dazu drängen die Grünen und Teile der SPD auf eine stärkere steuerliche Heranziehung von Großvermögen und Betriebsübertragungen.
Neuer Druck auf Verschonungsregeln und Ausnahmen
In der Unionsfraktion hat die 62 Abgeordnete zählende Arbeitnehmergruppe eine Neubewertung angestoßen. Deren Vorsitzender Stefan Nacke plädiert in einem gemeinsamen Papier mit Friedrich von Schönfeld vom Deutschen Caritasverband für einen Kurswechsel der Union sowie eine höhere Erbschaftsteuer. Beide argumentieren, dass Leistung stärker zählen müsse als Erben. Der notwendige Schutz für die Fortführung von Unternehmen rechtfertige keine weitgehende Steuerfreiheit für sehr große Erbschaften.
Zugleich fordern 92 Unternehmer in einem offenen Brief an Friedrich Merz, Markus Söder, Bärbel Bas und Lars Klingbeil eine Überarbeitung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen und das Ende ungerechtfertigter Ausnahmen.
Bei Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro greift nach geltendem Recht die Möglichkeit, einen Steuererlass zu beantragen. Zuletzt zahlten etwa die Erben von Heinz Hermann Thiele im Jahr 2025 rund 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer, da ein Stiftungsmodell nicht rechtzeitig anerkannt worden war.
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Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen, dass ein pauschaler Einheitssteuersatz von 10 Prozent das bisherige jährliche Aufkommen von 12 Milliarden Euro um 4,4 Milliarden Euro reduzieren würde, selbst wenn zugleich alle Begünstigungen für Betriebsvermögen entfielen.
Initiativen von Grünen und SPD im Bundestag
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat ein steuerpolitisches Reformpaket vorgelegt, das Erbschaftsteuer-Ausnahmen für Vermögen ab 26 Millionen Euro sowie für Immobilienbestände ab 300 Wohnungen abschaffen will.
Zudem verlangt die Fraktion das Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien, was schätzungsweise 6 Milliarden Euro Mehreinnahmen einbringen soll, sowie die Streichung der einjährigen Haltefrist für steuerfreie Kryptogeschäfte.
Insgesamt beziffert die Fraktion das Mehraufkommen auf jährlich mehr als 20 Milliarden Euro, womit untere und mittlere Einkommen bei den Sozialabgaben und über den Grundfreibetrag entlastet werden sollen. Aufgrund der Koalitionsbindung von Union und SPD gilt eine parlamenterische Mehrheit dafür jedoch als unwahrscheinlich.
Ergänzend stellte die Grünen-Politikerin Karo Otte ein Konzept für eine Steuer auf Extremvermögen ab einem Freibetrag von 500 Millionen Euro mit einem Steuersatz von mindestens 2 Prozent vor, das ein jährliches Aufkommen von 20 Milliarden Euro erzielen könnte. Nach ihren Angaben stieg das Gesamtvermögen deutscher Milliardäre im Vorjahr um 30 Prozent, während die deutsche Wirtschaft um 0,2 Prozent wuchs.
Innerhalb der SPD fordert ein 22-seitiges Wirtschaftspapier der Bundestagsfraktion die Wiedereinsetzung der Vermögensteuer sowie Eingriffe bei großen Erbschaften, eine Reform des Ehegattensplittings, Mindestlohnerhöhungen und ein Bleiberecht für arbeitende Ausländer.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte, dass 95 Prozent des steuerlich erfassten vererbten und verschenkten Vermögens auf Westdeutschland entfallen. Er forderte neben der Schließung legaler Schlupflöcher für Milliardärsfamilien auch eine Rentenversicherung, in die künftig alle Erwerbstätigen einschließlich Beamter, Abgeordneter und Selbstständiger einzahlen. Die SPD schlug zudem einen Freibetrag von 900.000 Euro für Erben vor, während die Linke progressive Sätze zwischen 6 und 60 Prozent verlangt.
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Die anstehenden Verfahren in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2026 über einen Normenkontrollantrag Bayerns bezüglich der Bundeszuständigkeit, der Bewertung von Grundbesitz, der Freibeträge und der Steuersätze (Az. 1 BvF 1/23). Bayern rügt dabei das Ausbleiben von Anpassungen an regionale Preisunterschiede und allgemeine Preissteigerungen.
Seit 2009 liegt der Steuerfreibetrag für Kinder bei 400.000 Euro je Elternteil, während der Häuserpreisindex von 54,4 Punkten im Jahr 2009 auf 100 Punkte im Jahr 2025 stieg. Für das Jahr 2025 wurden 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer festgesetzt, was einem Anstieg von 57,1 Prozent gegenüber 2024 entspricht.
Am 13. Oktober 2026 befasst sich das Gericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 804/22 mit der Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Bereits im Jahr 2014 hatte das Gericht die damaligen Privilegien für verfassungswidrig erklärt, woraufhin der Gesetzgeber die Bestimmungen 2016 überarbeitete.
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