Erbschaftsteuer vor Gericht: Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 14:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesverfassungsgericht widmet sich in einer mündlichen Verhandlung grundlegenden Rechtsfragen der Erbschaftsteuer. Der Erste Senat verhandelt am 12. Oktober 2026 über einen Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung (Az. 1 BvF 1/23).
Der Vorstoß richtet sich gegen zentrale Säulen des Erbschaftsteuergesetzes: die Bewertung von Grundbesitz nach Paragraf 12 Absatz 3, die persönlichen Freibeträge nach Paragraf 16 Absatz 1 sowie die Steuersätze nach Paragraf 19 Absatz 1. Bayern rügt insbesondere, dass Freibeträge und Tarife nicht an allgemeine Preissteigerungen sowie regional stark divergierende Immobilienpreise angepasst wurden. Zudem stellt die Landesregierung die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für diese Steuerart grundsätzlich infrage.
Regionale Preisunterschiede und verfassungsrechtliche Kritik
Die bayerische Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern stuft das bestehende Gesetz als verfassungswidrig ein, weil bundesweit einheitliche Freibeträge die deutlichen regionalen Bewertungsunterschiede bei Immobilien ignorieren.
Während die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim ebenso wie Betriebsvermögen nicht unmittelbarer Gegenstand dieses konkreten Verfahrens sind, betrifft die Debatte weite Teile der steuerpflichtigen Bevölkerung.
Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben – ein Freibetrag, der seit 2009 unverändert gilt. Der bundesweite Häuserpreisindex kletterte jedoch von 54,4 Punkten im Jahr 2009 auf 100 Punkte im Jahr 2025, was einem Zuwachs von rund 84 Prozent entspricht.
Erbt beispielsweise ein Kind von seinem Vater allein eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro, bleiben nach Abzug des Freibetrags vereinfacht 300.000 Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I fällt darauf ein Satz von 11 Prozent an, was einer Abgabe von rund 33.000 Euro entspricht.
Belastungsvergleich zwischen Betriebs- und Privatvermögen
Direkt am Folgetag, dem 13. Oktober 2026, verhandelt der Erste Senat über eine Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22). Ein Beschwerdeführer, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen in Form eines Wertpapierdepots und Grundbesitzes erbte, wendet sich gegen die daraus resultierende Steuerlast. Er rügt einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, da er im Vergleich zu Erben von Betriebsvermögen prozentual deutlich höher zur Kasse gebeten wurde.
Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze der Erbschaftsteuer. Für Immobilienerben lohnt sich ein nüchterner Blick auf die eigene Situation: Der Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil gilt seit 2009 unverändert, während der bundesweite Häuserpreisindex im selben Zeitraum um rund 84 Prozent gestiegen ist. Unser kostenloser Leitfaden fasst die Verfahren, die geltenden Regeln und die wichtigsten Prüfschritte zusammen. Kostenlosen Leitfaden zur Erbschaftsteuer anfordern
Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damaligen Begünstigungen für Betriebsvermögen in ihrem Ausmaß verfassungswidrig waren (Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21/12).
Der Gesetzgeber verabschiedete 2016 eine Neuregelung: Seither greift eine Regelverschonung von 85 Prozent bei Übertragungen von bis zu 26 Millionen Euro, sofern die Lohnsumme über fünf Jahre hinweg mindestens 400 Prozent beträgt. Bei Erwerben jenseits dieser Grenze schmilzt der Verschonungsabschlag sukzessive ab, oder es greift eine Verschonungsbedarfsprüfung.
Politischer Streit um Einnahmen und Reformen
Die Verhandlungen in Karlsruhe fallen in eine Phase verschärfter steuerpolitischer Auseinandersetzungen. Im Jahr 2025 setzte der Fiskus mit 13,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer einen neuen Höchststand fest, ein Plus von 57,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Unter anderem führten Erben des Konzerns Knorr-Bremse vier Milliarden Euro ab, weil ein Stiftungsmodell nicht rechtzeitig anerkannt worden war.
In der Bundespolitik gehen die Vorstellungen weit auseinander: Während die SPD kürzlich Freibeträge von bis zu 900.000 Euro ins Spiel brachte und SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf legale Schlupflöcher für Milliardärsfamilien anprangerte, lehnt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche Anhebungen ab.
Privatvermögen wird im Erbfall prozentual oft stärker belastet als begünstigtes Betriebsvermögen — genau darüber verhandelt der Erste Senat am 13. Oktober 2026 auf Basis einer Verfassungsbeschwerde. Wer Grundbesitz oder Wertpapierdepots erbt, sollte die eigene Belastung kennen, bevor politische Reformen greifen. Der kostenlose Leitfaden erklärt die unterschiedliche Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen und zeigt, welche Unterlagen und Fristen Sie im Blick behalten sollten. Leitfaden zur Erbschaftsteuer jetzt sichern
Die Grünen-Fraktion fordert das Aus für Steuerprivilegien bei Vermögen ab 26 Millionen Euro, wohingegen die Union den Richterspruch abwarten will. Zudem plädiert die AfD für die vollständige Abschaffung, während die Linke eine progressive Besteuerung von sechs bis 60 Prozent verlangt.
Eine Entscheidung des Gerichts wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet; sollte das Gesetz verworfen werden, dürfte Karlsruhe dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist einräumen.
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