Erwerbsminderungsrente: Gericht nutzt Facebook-BeitrÀge als Beweismittel
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 01:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom MĂ€rz 2026 wirft ein Schlaglicht darauf, welche Bedeutung öffentlich einsehbare BeitrĂ€ge auf Plattformen wie Facebook und Instagram in Verfahren um Erwerbsminderungsrenten gewinnen können. Nach der Entscheidung (Az. L 3 R 192/23) dĂŒrfen Sozialgerichte solche BeitrĂ€ge recherchieren, per Screenshot sichern und als Beweismittel in die Akte aufnehmen.
Der zugrunde liegende Fall
Anlass des Urteils war der Fall eines KlÀgers, der im November 2015 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hatte. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte den Antrag im August 2017 ab.
In der Folge widersprachen sich mehrere medizinische Gutachten: Untersuchungen aus den Jahren 2015, 2017 und 2018 attestierten dem KlÀger eine tÀgliche ErwerbsfÀhigkeit von mindestens sechs Stunden, wÀhrend ein Gutachten aus dem Jahr 2019 zu dem Schluss kam, dass er nur noch unter drei Stunden tÀglich arbeitsfÀhig sei.
Auch ein seit September 2015 anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von 50 reichte dem Gericht letztlich nicht aus, um eine RentengewĂ€hrung zu begrĂŒnden.
Soziale Medien als zusÀtzliches Beweismittel
Vor diesem Hintergrund der widersprĂŒchlichen medizinischen EinschĂ€tzungen zog das Landessozialgericht öffentlich sichtbare BeitrĂ€ge des KlĂ€gers auf sozialen Netzwerken heran.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Sozialgerichte öffentlich sichtbare Facebook- und Instagram-BeitrĂ€ge recherchieren, per Screenshot sichern und als Beweismittel in die Akte aufnehmen dĂŒrfen. FĂŒr Antragstellende heiĂt das: Was öffentlich einsehbar ist, kann im Verfahren gegen die geltend gemachte gesundheitliche EinschrĂ€nkung gewertet werden. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre Profile prĂŒfen und welche BeitrĂ€ge Sie wĂ€hrend eines laufenden Verfahrens besser nicht veröffentlichen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Die Entscheidung stellt klar, dass solche frei zugĂ€nglichen Inhalte grundsĂ€tzlich als Beweismittel in Verfahren zur Erwerbsminderungsrente ausgewertet werden können. Damit reiht sich die Rechtsprechung in eine Entwicklung ein, in der digitale Spuren zunehmend Eingang in behördliche und gerichtliche PrĂŒfungen finden.
Bedeutung fĂŒr Antragstellende
FĂŒr Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder bereits beziehen, ergibt sich aus dem Urteil eine praktische Konsequenz: Was öffentlich einsehbar auf Social-Media-Profilen dokumentiert wird â etwa Fotos von AktivitĂ€ten oder Reisen â, kann im Zweifel als Indiz gegen die geltend gemachte gesundheitliche EinschrĂ€nkung gewertet werden.
Das Gericht stĂŒtzte seine Entscheidung dabei nicht allein auf solche BeitrĂ€ge, sondern nutzte sie im Zusammenspiel mit den bestehenden, teils widersprĂŒchlichen medizinischen Gutachten als zusĂ€tzlichen Baustein der BeweiswĂŒrdigung.
Widersprechen sich die medizinischen Gutachten in Ihrem Rentenverfahren, suchen Gerichte nach ergĂ€nzenden Anhaltspunkten â und greifen dabei zunehmend auf öffentlich zugĂ€ngliche digitale Spuren zurĂŒck. Ein anerkannter Grad der Behinderung von 50 allein genĂŒgte im entschiedenen Fall nicht. Unser kostenloser Leitfaden erklĂ€rt, wie Sie mit abweichenden Gutachten umgehen und welche Unterlagen Ihre EinschĂ€tzung stĂŒtzen. Leitfaden zu widersprĂŒchlichen Gutachten sichern
Der Fall verdeutlicht zugleich die Grenzen rein medizinischer Begutachtung in StreitfÀllen um Erwerbsminderung: Wo Gutachten aus unterschiedlichen Jahren zu abweichenden EinschÀtzungen der LeistungsfÀhigkeit kommen, suchen Gerichte offenbar nach ergÀnzenden Anhaltspunkten, um ein stimmiges Gesamtbild zu erhalten.
Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zeigt, dass öffentlich zugĂ€ngliche digitale AktivitĂ€ten dabei kĂŒnftig eine Rolle spielen können â mit entsprechenden Konsequenzen fĂŒr die Kommunikation von Antragstellenden im Netz wĂ€hrend laufender Verfahren.
