Act, KI-Registrierung

EU AI Act: KI-Registrierung verschiebt sich auf Dezember 2027

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 09:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Meldepflicht für Hochrisiko-KI-Systeme in Österreich startet erst Ende 2027, abgestimmt auf die Fertigstellung des EU-Registers.

Österreich verschiebt KI-Registrierungspflicht auf Dezember 2027
Moderne Serveranlage mit leuchtenden Glasfaserkabeln und digitalen Datenknoten, die die technische Infrastruktur symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die regulatorische Umsetzung des EU AI Act in Österreich erfährt eine maßgebliche Anpassung des Zeitplans. Wie bekannt wurde, verschiebt sich die verpflichtende Registrierung von Systemen der Künstlichen Intelligenz auf Dezember 2027. Diese Entscheidung orientiert sich an den aktualisierten Vorgaben für die technische Infrastruktur auf europäischer Ebene.

Technischer Vorlauf für das EU-KI-Register

Der neue Terminplan steht in engem Zusammenhang mit der Arbeit des European AI Office. Die Behörde ist für die Errichtung des sogenannten EU-KI-Registers verantwortlich, welches als zentrale Datenbank für Hochrisiko-Systeme fungieren soll. Dieses Register bildet die technische Grundlage dafür, dass Anbieter ihre Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfassen können.

Nach aktuellen Informationen wird die technische Fertigstellung dieses zentralen Registers für das dritte Quartal 2027 erwartet. Da die rechtliche Verpflichtung zur Eintragung unmittelbar an die Verfügbarkeit der Plattform gekoppelt ist, wurde der Beginn der Registrierungspflicht nun auf Dezember 2027 festgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die betroffenen Akteure erst dann zur Meldung verpflichtet sind, wenn die notwendigen Systeme stabil einsatzbereit sind.

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Signifikante Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Planung

Die nun kommunizierte Frist stellt eine deutliche Abweichung von den ursprünglichen Zielsetzungen dar. In der ersten Phase der Umsetzung des EU AI Act war vorgesehen, dass die Registrierungspflicht bereits im Juni 2026 in Kraft treten sollte. Mit der Verschiebung auf Ende 2027 ergibt sich ein zusätzlicher Zeitraum von rund 18 Monaten, in dem Hochrisiko-Systeme ohne den formalen Eintrag in das zentrale Register betrieben werden können.

Die Registrierungspflicht betrifft vor allem jene KI-Anwendungen, die aufgrund ihres Einsatzgebietes – etwa in der kritischen Infrastruktur, im Personalwesen oder in der Strafverfolgung – als hochriskant eingestuft werden. Das Register soll Transparenz darüber schaffen, welche Systeme im Binnenmarkt im Einsatz sind und wie deren Sicherheit gewährleistet wird.

Kritik an der späteren Umsetzung

Die Verzögerung der Registrierungsfrist stößt bei Beobachtern auf Gegenwind. Die Organisation Access Now hat die Verschiebung bereits kritisiert. Aus Sicht der Bürgerrechtler ist die zeitliche Dehnung problematisch, da die Registrierungspflicht ein zentrales Element zur Kontrolle und Überwachung potenziell gefährlicher KI-Anwendungen darstellt. Eine verzögerte Implementierung könne demnach zulasten der Transparenz und der Rechte der Betroffenen gehen.

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Für Unternehmen in Österreich bedeutet die Anpassung zunächst eine längere Übergangsfrist, um die internen Compliance-Prozesse an die Anforderungen des EU AI Act anzupassen. Gleichzeitig bleibt die zeitgerechte Bereitstellung der technischen Infrastruktur durch das European AI Office im dritten Quartal 2027 die entscheidende Voraussetzung für den weiteren Verlauf.

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