Act, Transparenzpflichten

EU AI Act: Transparenzpflichten für KI ab sofort wirksam

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 11:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission konkretisiert die Einstufung von KI-Systemen in vier Risikostufen. Ab August 2026 gelten zudem erweiterte Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Anbieter und Betreiber.

EU AI Act: Neue Leitlinien präzisieren Risikoklassen und Transparenzpflichten
Abstrakte Darstellung digitaler Datenstrukturen und KI-Systeme in einem professionellen, modernen Arbeitsumfeld. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat neue technische Leitlinien veröffentlicht, um die Klassifizierung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der vier Risikostufen des EU AI Acts zu präzisieren. Die Veröffentlichung der Leitlinien zur Verordnung (EU) 2024/1689 soll Entwicklern und Unternehmen im europäischen Binnenmarkt mehr Rechtssicherheit bei der Einordnung ihrer Anwendungen verschaffen. Der EU AI Act ist bereits seit dem 1. August 2024 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für den Einsatz von KI in der Union.

Einstufung in vier Risikokategorien

Die nun konkretisierten Leitlinien definieren die Anforderungen für die vier Risikoklassen der Verordnung. In die Kategorie des unannehmbaren Risikos fallen Anwendungen, die künftig im europäischen Markt verboten sind. KI-Systeme mit hohem Risiko unterliegen künftig umfangreichen Pflichten und müssen eine formelle Konformitätsbewertung durchlaufen.

Für Systeme mit begrenztem Risiko gelten vorrangig Transparenzpflichten, während Anwendungen mit minimalem Risiko keinen zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen unterworfen werden. Die Einstufung entscheidet maßgeblich darüber, welchen regulatorischen Aufwand Anbieter und Betreiber betreiben müssen, um ihre Systeme rechtskonform zu betreiben.

Transparenzpflichten und Kennzeichnung ab August 2026

Ein wesentlicher Teil der Veröffentlichungen betrifft die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung, die ab dem 2. August 2026 wirksam werden. Diese Regelungen richten sich sowohl an Anbieter als auch an Betreiber von KI-Systemen, wobei ein besonderer Fokus auf generativer KI und sogenannten Deepfakes liegt.

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Anbieter sind dazu verpflichtet, KI-Systeme so zu gestalten, dass Nutzer bei einer Interaktion – etwa mit Chatbots – explizit darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Zudem müssen KI-generierte Inhalte mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen versehen werden. Betreiber wiederum tragen die Verantwortung dafür, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn Deepfakes oder KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse verbreitet werden oder wenn Emotionserkennung zum Einsatz kommt. Für bestimmte Anwendungsfälle sind in der Verordnung jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Die Durchsetzung dieser Bestimmungen obliegt künftig den nationalen Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem europäischen KI-Büro sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Diese Transparenzpflichten sind rechtlich von den weitergehenden Hochrisiko-Pflichten getrennt, deren Umsetzung für einen späteren Zeitraum vorgesehen ist.

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Anpassungen im Zeitplan und neue Verbote

Neben den technischen Leitlinien gibt es Aktualisierungen durch den sogenannten Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744). Dieses Dokument wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Es sieht eine Verschiebung bestimmter Fristen vor: Die Hochrisiko-Pflichten gemäß Anhang III der Verordnung greifen nun erst ab dem 2. Dezember 2027, während die Pflichten nach Anhang I auf den 2. August 2028 datiert wurden.

Gleichzeitig führt der Digital Omnibus neue Verbote ein, um spezifische Missbrauchsszenarien zu adressieren. Ab dem 2. Dezember 2026 sind sogenannte Nudifier-Apps sowie KI-generiertes Material, das den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt (CSAM), verboten. Bereits im Mai wurde eine politische Einigung erzielt, die KI-Systeme dazu verpflichtet, Sicherheitsmechanismen zu integrieren, um die Erstellung nicht einvernehmlicher intimer Inhalte zu verhindern.

Die portugiesische Organisation APAV begrüßte diese Verschärfungen ausdrücklich. Nach Angaben der Organisation verzeichnete deren Meldestelle Linha Internet Segura zuletzt einen deutlichen Anstieg bei Meldungen über KI-generierte Missbrauchsdarstellungen, was die Notwendigkeit technischer Schutzvorkehrungen unterstreiche.

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