EUDI-Wallet, Deutschland

EUDI-Wallet: Deutschland startet digitale IdentitÀt am 2. Januar

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung hÀlt am Start der EUDI-Wallet im Januar 2027 fest und konkretisiert technische Details, Sicherheitsarchitektur und Finanzierung des digitalen IdentitÀtsprojekts.

EUDI-Wallet: Bundesregierung prĂ€zisiert StartplĂ€ne fĂŒr digitale IdentitĂ€tsbörse
A smartphone screen displaying a digital identity interface representing the national EUDI-Wallet infrastructure. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Am 3. August 2026 hat die Bundesregierung einen 38-seitigen Bericht veröffentlicht, der den aktuellen Stand und die Spezifikationen fĂŒr die nationale Implementierung der europĂ€ischen digitalen IdentitĂ€tsbörse (EUDI-Wallet) darlegt. Das Dokument, eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen (Drucksache 21/7319), prĂ€zisiert die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen fĂŒr das digitale IdentitĂ€tsprojekt. Die Bundesregierung hĂ€lt darin an dem Zieltermin fĂŒr den Start der EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 fest.

Funktionsumfang und schrittweiser Ausbau

Die erste Version der nationalen Wallet soll grundlegende IdentitĂ€ts- und Nachweisfunktionen bĂŒndeln. Geplant ist die Integration des digitalen Ausweises (PID) sowie verschiedener digitaler Nachweise, sogenannter Electronic Attestation of Attributes (EAAs), wie beispielsweise des FĂŒhrerscheins. Ebenfalls Bestandteil der Startkonfiguration sind ein EUDI Hub sowie die Gesundheits-ID. Auch Passfotos werden in das System integriert. Auf den Einsatz von Zero-Knowledge-Proofs, die eine besonders datensparsame Verifizierung ermöglichen wĂŒrden, wird zum Start jedoch verzichtet.

Ein weiterer Ausbau der FunktionalitĂ€ten ist bereits zeitlich terminiert. Ab Dezember 2028 soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Wallet-Struktur integriert werden. FĂŒr spĂ€tere Phasen plant die Bundesregierung zudem die Aufnahme von Bildungszeugnissen, Versicherungsnachweisen und dem Aufenthaltsstatus in die digitale Anwendung.

Technische Anforderungen und Sicherheitsarchitektur

FĂŒr die Nutzung der mobilen Anwendung wurden spezifische Mindestanforderungen definiert. Nutzer benötigen ein EndgerĂ€t mit den Betriebssystemen Android 13.0 oder iOS 18.0, das ĂŒber ein integriertes Sicherheitsmodul verfĂŒgt. Der Download der App soll zunĂ€chst ĂŒber den Google Play Store und den Apple App Store erfolgen, wobei die PrĂŒfung alternativer Appstores derzeit noch andauert. FĂŒr den Betrieb der Wallet selbst sollen laut Regierungsangaben keine Konten bei Google oder Apple zwingend erforderlich sein.

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Die Entwicklung der Software folgt dem Open-Source-Prinzip unter der Lizenz EUPL 1.2. Zur Sicherung der Infrastruktur ist das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unmittelbar in den Prozess eingebunden. Zudem ist die Etablierung eines Bug-Bounty-Programms vorgesehen, um externe Sicherheitsexperten in die Fehleridentifikation einzubeziehen.

Pilotprojekte und finanzielle Ausstattung

Zur Erprobung der Infrastruktur befinden sich gegenwĂ€rtig rund 200 Testanwendungen in Vorbereitung. Ein zentrales Pilotprojekt wird in Dresden durchgefĂŒhrt, an dem 115 Organisationen mit etwa 150 verschiedenen AnwendungsfĂ€llen beteiligt sind.

Die Finanzierung des Vorhabens ist ĂŒber mehrere Jahre festgeschrieben. Bis zum Jahr 2026 sind Haushaltsmittel in Höhe von 79,3 Millionen Euro vorgesehen. FĂŒr den Zeitraum bis 2028 ist ein Budget von insgesamt 135 Millionen Euro fĂŒr die nationale Wallet-Infrastruktur eingeplant.

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Kritikpunkte und rechtliche Herausforderungen

Trotz der detaillierten PlĂ€ne stoßen Teilaspekte des Vorhabens auf Kritik. DatenschĂŒtzer bemĂ€ngeln den potenziellen Datenhunger privater Anbieter und das Fehlen von Zero-Knowledge-Proofs zum Startzeitpunkt. Es wird befĂŒrchtet, dass die vorgesehene Freiwilligkeit der Wallet durch die EinfĂŒhrung verpflichtender AltersprĂŒfungen in sozialen Netzwerken faktisch unterlaufen werden könnte.

Aus der technischen Community wird zudem die Anforderung einer Hardware-gebundenen Attestierung kritisiert. Diese verpflichtende Hardware-Bindung zwinge Nutzer zur Verwendung proprietĂ€rer Lösungen wie Google Play Integrity und schließe alternative Betriebssysteme wie GrapheneOS von der Nutzung aus.

Weitere Experten Ă€ußern Zweifel an der Gesamtfestigkeit des Projekts, das sie als Minimalkonstrukt bezeichnen. Kritisiert wird insbesondere die noch fehlende Rechtsgrundlage, da das Digitale-IdentitĂ€ten-Gesetz (DIdG) bislang nicht verabschiedet wurde. Zudem seien Fragen zur Haftung, zu Delegations- und Experimentierklauseln sowie zur Post-Quanten-Sicherheit der VerschlĂŒsselung noch nicht abschließend geklĂ€rt.

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