EUDI-Wallet im Gesundheitswesen: Start ab 2027, Sicherheitsfragen offen
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 19:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im europĂ€ischen Gesundheitswesen laufen die Vorbereitungen fĂŒr den Anschluss an die kĂŒnftige EUDI-Wallet ab dem Jahr 2027. WĂ€hrend der sektorale Ăbergang zur europĂ€ischen Brieftasche fĂŒr die digitale IdentitĂ€t konkrete Formen annimmt, bleiben zentrale Fragen zur Architektur und zur Sicherheit bislang ungelöst.
Wie heise.de in einem Bericht vom 10. Oktober 2026 darlegt, soll die Anbindung schrittweise erfolgen, wirft jedoch erhebliche konzeptionelle Herausforderungen auf.
Die EUDI-Wallet soll nach aktuellen Planungen ab Januar 2027 flĂ€chendeckend bereitstehen. Die grundlegende EinfĂŒhrung dieser EU-weiten Lösung wird branchenĂŒbergreifend vielfach begrĂŒĂt. Auch der deutsche Gesetzentwurf zur Umsetzung der entsprechenden eIDAS-Vorgaben, das Digitale-IdentitĂ€ten-Gesetz (DIdG), stieĂ im Rahmen einer Anhörung auf prinzipielle Zustimmung, wenngleich Beteiligte konkrete ErgĂ€nzungen anmahnten.
Technische HĂŒrden und Sicherheitsrisiken
Bei der Umsetzung bestehen weiterhin deutliche Sicherheitsbedenken. Ein wesentlicher Risikofaktor liegt auf der EndgerĂ€teseite: Mehr als 50% der Android-GerĂ€te weltweit erhalten keine Updates mehr. Dies könnte die AngriffsflĂ€che bei einer Nutzung fĂŒr hochsensible Gesundheits- und IdentitĂ€tsdaten vergröĂern.
Zugleich stufen 71% von etwa 800 befragten deutschen Unternehmen laut einer Untersuchung von KPMG das Risiko durch Betrug auf Basis kĂŒnstlicher Intelligenz als hoch oder sehr hoch ein.
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Um Manipulationen vorzubeugen, sind klare Notfallmechanismen vorgesehen: Bei Verdacht auf einen Zertifikatsdiebstahl muss eine sofortige Sperrung ĂŒber den jeweils ausstellenden Anbieter erfolgen, verbunden mit einer verpflichtenden Meldung an die zustĂ€ndigen Cybersicherheitsbehörden.
Offizielle LeitfĂ€den fĂŒr Anwender und Behörden stellen das Portal Your Europe, die EuropĂ€ische Kommission ĂŒber die Generaldirektion DG CNECT sowie das Portal e-Justice UE bereit.
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Regulatorischer Rahmen und finanzielle Mittel
Rechtliche Grundlage der Brieftasche bildet die europĂ€ische Regulierung UE 2024/1183 im Rahmen von eIDAS II. Die Anwendung ist als freiwillige mobile Lösung konzipiert, die eine grenzĂŒberschreitende InteroperabilitĂ€t zwischen allen 27 EU-Mitgliedstaaten sicherstellen soll. Sie ermöglicht neben der Identifizierung und der Speicherung von Personalausweisen, PĂ€ssen oder Lizenzen auch das Erstellen kostenloser qualifizierter elektronischer Signaturen. Diese verfĂŒgen ĂŒber dieselbe RechtsgĂŒltigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift und werden unionsweit automatisch anerkannt.
Zudem regelt das Vertragswerk Mechanismen wie die starke Kundenauthentifizierung (SCA) im Bankensektor. FĂŒr Entwickler regelt die Verordnung UE 2022/1925 (DMA), dass sogenannte Gatekeeper einen kostenlosen und direkten Zugriff auf GerĂ€tehardware gewĂ€hrleisten mĂŒssen. Parallel mĂŒssen E-Geld-Institute 100% der Kundengelder auf segregierten Konten bei GeschĂ€fts- oder Zentralbanken halten.
Das Vorhaben ist auch finanziell aufwendig: FĂŒr das europĂ€ische IdentitĂ€tsökosystem und die EUDI-Wallet stellt der Bundeshaushalt 2026 Mittel in Höhe von 162 Mio. Euro bereit, gefolgt von weiteren 155 Mio. Euro fĂŒr das Jahr 2027. FrĂŒhere Versuche mahnen jedoch zur Vorsicht bei der Umsetzung: Das Projekt Smart-eID kostete zwischen 2021 und 2023 mehr als 90 Mio. Euro, ohne dass es zu einer MarkteinfĂŒhrung kam.
Mehr zum Thema bei heise online: âEUDI-Wallet: Gesundheitswesen plant mit, doch zentrale Fragen sind offenâ

