Fahrtzeiten, Bau

Fahrtzeiten auf dem Bau: EuGH-Urteil macht sie vergütungspflichtig

01.07.2026 - 02:19:13 | boerse-global.de

Ein neuer Gesetzesentwurf plant die verpflichtende elektronische Arbeitszeitdokumentation auf Baustellen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Bau-Branche: Neue Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung
Fahrtzeiten - Nahaufnahme einer behandschuhten Hand eines Bauarbeiters, die auf einem robusten Tablet eine Zeiterfassungs-App bedient, im Hintergrund eine Baustelle. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesarbebeitsministeriums soll die elektronische Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und Pausen zur Pflicht machen. Verstöße drohen mit Bußgeldern.

Neue Regeln für Fahrzeiten

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2025 sorgt für Klarheit: Organisiert der Arbeitgeber die Fahrt zum Einsatzort – etwa durch Firmenfahrzeuge oder feste Routen – gilt diese als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Besonders für Montage- und Baustellentätigkeiten ist das relevant. Der normale Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bleibt dagegen private Wegezeit.

Das Mindestlohngesetz bleibt zentral: Paragraph 17 schreibt eine zeitnahe Aufzeichnung der Arbeitsstunden vor. So soll die Einhaltung der Mindestlohnstandards sichergestellt werden.

Cloud oder offline? Zwei Technologien im Vergleich

Handwerksbetriebe müssen Systeme wählen, die den rauen Bedingungen auf Baustellen standhalten. Zwei Ansätze dominieren den Markt:

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Cloud-Lösungen wie openHandwerk setzen auf Echtzeit-Transparenz. Mitarbeiter erfassen Zeiten per App und übermitteln Baudokumentationen direkt an die Verwaltung. Das reduziert den administrativen Aufwand und vermeidet Liquiditätsprobleme durch zeitnahe Nachkalkulationen.

Offline-Systeme wie ZFDM der Get2World Systems GmbH funktionieren ohne Internetverbindung. Die Erfassung erfolgt per Chip oder Fingerabdruck an Terminals auf der Baustelle. Die Daten bleiben lokal gespeichert – keine monatlichen Abo-Gebühren, keine Cloud-Transfers. Branchenbeobachter empfehlen diese Lösung besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die Wert auf Datenschutz und einmalige Anschaffungskosten legen.

Marktüberblick: Was die Software kostet

Der Markt für Handwerkersoftware bietet 2026 eine breite Palette. Programme wie ToolTime, plancraft, Lexware Office oder Bosch OfficeOn kosten zwischen 0 und 50 Euro monatlich. Sie unterstützen zunehmend auch die E-Rechnungspflicht durch Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.

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Alternative Modelle wie das von Krafteq setzen auf Individualentwicklungen zum Festpreis. Analysen zeigen: Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sparen über fünf Jahre signifikant, wenn sie auf Mietlösungen verzichten und stattdessen in Software mit eigenem Quellcode investieren.

Die Schnittstelle zur Lohnabrechnung

Ein kritischer Punkt bleibt die Integration in die Lohnbuchhaltung. Die TimeSec GmbH warnt: Effizienzgewinne der digitalen Erfassung gehen oft durch manuelle Übertragungsfehler verloren. Moderne Lösungen bieten daher direkte Exporte zu Programmen wie DATEV, ADDISON oder Agenda.

Integrierte HR-Lösungen wie die von eurodata verknüpfen Personaleinsatzplanung, Zeiterfassung und Lohnabrechnung in einem medienbruchfreien Prozess. So sollen die Anforderungen des Mindestlohngesetzes rechtssicher abgebildet werden.

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