Familienversicherung, Abgaben

Familienversicherung: Neue Abgaben können Rentner monatlich 45 Euro kosten

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant höhere Beiträge für mitversicherte Partner und Kinderlose; Verbände kritisieren die Finanzierung der Pflegeversicherung.

Pflegereform: Geplante Zusatzbeiträge könnten Rentner stärker belasten
Ein ruhiges, spärlich beleuchtetes Wohnzimmer in der Abenddämmerung mit einem Sessel am Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Geplante Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesregierung sehen weitreichende Einschnitte in den Sozialversicherungen vor. Berichte über die Neuregelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung verdeutlichen, dass insbesondere auf Rentnerinnen und Rentner spürbare finanzielle Mehrbelastungen zukommen könnten. Im Zentrum der Diskussion stehen Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung sowie Anhebungen bei Sonderabgaben.

Neue Abgaben auf die Familienversicherung für Ehepartner

Ein wesentlicher Teil der Reformpläne betrifft die bislang kostenlose Familienversicherung. Nach den Vorhaben der Bundesregierung soll für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Konkret vorgesehen sind ein Aufschlag von 2,5 Prozent in der Krankenversicherung sowie 0,52 Prozent in der Pflegeversicherung.

Von diesen Zusatzabgaben befreit wären mitversicherte Partner erst dann, wenn sie die reguläre Altersgrenze erreicht haben, welche bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre ansteigt. Zieht sich ein Versicherter beispielsweise mit 63 Jahren aus dem Berufsleben zurück, während die 60-jährige Ehefrau mitversichert ist, fallen die Beiträge bis zu deren 67. Geburtstag an.

Bei einer Monatsrente von 1500 Euro beläuft sich der Aufschlag von 3,02 Prozent auf rund 45,30 Euro im Monat. Für Kinderlose läge der Satz bei 3,32 Prozent, was knapp 50 Euro monatlich oder fast 600 Euro im Jahr bedeutet. Selbst bei einer monatlichen Rente von 1000 Euro könnten ab 2028 Zusatzkosten von fast 400 Euro jährlich entstehen.

Ausnahmen greifen nur unter engen Voraussetzungen: Vorgesehen sind Befreiungen, wenn Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben, der Partner erwerbsgemindert ist, Angehörige gepflegt werden oder mindestens Pflegegrad 3 vorliegt.

Steigender Kinderlosenzuschlag verschärft die Abgabenlast

Zusätzliche Kosten entstehen für viele Ruhestandshaushalte durch den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Dieser soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2027 von 0,6 Prozent auf 0,9 Prozent steigen, während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verharrt. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund 3,3 Milliarden Euro.

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Die geplanten Reformen von Bundesgesundheitsministerium und Bundesregierung sehen für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent in der Kranken- und 0,52 Prozent in der Pflegeversicherung vor — bei 1500 Euro Monatsrente summiert sich das auf rund 45,30 Euro im Monat. Unser kostenloser Report zeigt, welche Befreiungstatbestände greifen und wie Sie Ihre eigene Belastung für die kommenden Jahre berechnen. Kostenlosen Report jetzt anfordern

Für kinderlose Rentner steigt der Gesamtbeitrag damit von 4,2 Prozent auf 4,5 Prozent der Bruttorente. Bei einem monatlichen Rentenbezug von 1450 Euro bedeutet dies eine Erhöhung von 60,90 auf 65,25 Euro im Monat, ein Plus von 4,35 Euro.

Ausgenommen von diesem Zuschlag bleiben Versicherte unter 23 Jahren sowie Personen, die vor 1940 geboren wurden. Wer mindestens ein Kind nachweist, bleibt dauerhaft befreit. Die Bundesregierung beziffert die Finanzlücke für 2027 auf rund 8 Milliarden Euro.

Strukturkrise der Pflegekassen und Reaktionen von Verbänden

Hintergrund der Maßnahmen ist die wachsende Schieflage der sozialen Pflegeversicherung. Zwischen 2005 und 2025 stieg die Zahl der Leistungsempfänger von 1,95 Millionen auf rund 6 Millionen, während die Ausgaben von rund 17 Milliarden auf 70,4 Milliarden Euro kletterten.

Kamen 1998 noch 29 Beitragszahler auf einen Leistungsempfänger, waren es 2025 nur noch zehn. Ende September beschloss das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz, das unter anderem den Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für Partner ab dem 1. Januar 2028 festschreibt.

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Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen — für kinderlose Rentner bedeutet das bei 1450 Euro Monatsrente rund 4,35 Euro mehr pro Monat. Wer mindestens ein Kind nachweist, bleibt dauerhaft befreit; für alle anderen lohnt sich ein früher Blick auf die eigene Beitragslast. Der Report liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine mögliche Befreiung prüfen und beantragen. Schritt-für-Schritt-Anleitung anfordern

Die Pläne stoßen auf deutliche Kritik. VdK-Präsidentin Verena Bentele wandte sich gegen den Kurs von Gesundheitsminister Linnemann und kritisierte, dass Finanzlöcher zulasten von Kinderlosen und mitversicherten Familienangehörigen gestopft würden. Sie forderte, dass der Bund Corona-Sonderausgaben erstatten und versicherungsfremde Leistungen über Steuermittel finanzieren müsse.

Auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kritisierte die Pflegereform und bemängelte, dass die kurzfristige Konsolidierung stark über zusätzliche Einnahmen erfolge, während strukturelle Entscheidungen vertagt würden. Zudem verbleibt nach Berechnungen von GKV-Chef Blatt trotz der Reformmaßnahmen im Jahr 2027 eine Lücke von mehr als einer Milliarde Euro.

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