Fremdkörper-Verdacht: Zörbiger Fruchtaufstrich in 12 Ländern zurückgerufen
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 04:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Fruchtaufstrich des Herstellers ZUEGG Deutschland GmbH steht im Fokus behördlicher Warnungen und eines weitreichenden Warenrückrufs. Betroffen ist das Produkt „Original Zörbiger Schwarze Johannisbeere“ im 255-Gramm-Glas. Grund für die Maßnahme ist der Verdacht auf Verunreinigungen durch Fremdkörper.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte am 07.10.2026 eine entsprechende Warnung, nachdem auch eine Behördenmeldung in Sachsen-Anhalt zu dem Vorgang vorlag.
Betroffene Produkte und spezifische Kennzeichnung
Der Rückruf beschränkt sich auf eine klar definierte Charge des Fruchtaufstrichs. Nach Angaben von ZUEGG Deutschland sind ausschließlich Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 21.05.2028 sowie der Strichcode-Nummer (EAN) 4013034740411 betroffen. Andere Haltbarkeitsdaten oder Sorten des Herstellers fallen nicht unter die Warnung.
Genaue Details zur Beschaffenheit der potenziellen Verunreinigungen liegen bislang nicht vor. Art und Größe der möglichen Fremdkörper wurden von dem Unternehmen nicht näher spezifiziert.
Ein Fruchtaufstrich im 255-Gramm-Glas ist wegen möglicher Fremdkörper zurückgerufen — betroffen ist ausschließlich die Charge mit MHD 21.05.2028 und EAN 4013034740411, verkauft in 12 Bundesländern. Wer sein Glas prüfen und den Kaufpreis zurückholen will, findet hier die konkreten Schritte. Jetzt kostenlosen Rückruf-Leitfaden anfordern
Potenzielle Gesundheitsrisiken und Rückgabeabwicklung
Verbraucher werden dringend dazu angehalten, das betroffene Produkt keinesfalls zu verzehren. ZUEGG Deutschland wies darauf hin, dass eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr bei einer Aufnahme möglicher Fremdkörper nicht ausgeschlossen werden kann.
Kunden, die Gläser der genannten Charge erworben haben, können diese in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Der Kaufpreis wird dabei erstattet. Diese Rücknahmemöglichkeit gilt ausdrücklich auch für Gläser, die bereits geöffnet wurden. Ein Vorzeigen des Kassenbons ist für die Rückerstattung laut den Berichten nicht erforderlich.
Sie haben das Glas bereits geöffnet und fragen sich, ob Sie es trotzdem zurückgeben können? Ja — die Rücknahme gilt ausdrücklich auch für geöffnete Gläser, ein Kassenbon ist nicht erforderlich. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Ihr Geld ohne Diskussion zurückbekommen. Rückgabe ohne Kassenbon: Schritt für Schritt
Vertrieb in zwölf Bundesländern
Der betroffene Fruchtaufstrich gelangte über verschiedene Handelsketten in den Verkauf. Wie aus Angaben auf dem Portal Lebensmittelwarnung hervorgeht, wurde das Produkt in insgesamt 12 Bundesländern vertrieben. Das BVL informierte am 07.10.2026 darüber, dass der Fruchtaufstrich über diverse Lebensmitteleinzelhändler in den Umlauf gebracht worden war. Zu den Verkaufsstellen zählten unter anderem Filialen von Rewe und Globus.
