Früherkennung, Untersuchung

Früherkennung ab 60: Neue Untersuchung soll ab Januar 2027 Anspruch werden

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Terminprobleme bremsen Vorsorge, während der G-BA Screeningprogramme prüft und neue Ansprüche ab 60 geplant sind.
Ein minimalistisch eingerichteter, heller Behandlungsraum in einer Arztpraxis bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Fast alle gesetzlich Versicherten halten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für sinnvoll, doch bei der tatsächlichen Inanspruchnahme besteht eine deutliche Lücke. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der IKK classic unter 1.004 gesetzlich Versicherten im Alter von 35 bis 75 Jahren stufen 97 Prozent die Früherkennungsangebote der Krankenkassen als sinnvoll ein.

Die tatsächliche Nutzung bleibt jedoch hinter dieser Einschätzung zurück: Lediglich etwa 67 Prozent der Frauen und 56 Prozent der Männer nehmen die Check-ups regelmäßig wahr.

Hürden bei der Terminvergabe und Rolle von Anreizen

Als wesentlicher Grund für das Ausbleiben von Untersuchungen erweisen sich organisatorische Barrieren. Der Erhebung zufolge verzichteten 29 Prozent der Befragten bereits wegen Schwierigkeiten bei der Terminvergabe auf eine Vorsorgeuntersuchung. Gleichzeitig sehen viele Versicherte Potenzial in finanziellen oder materiellen Anreizen: 57 Prozent gaben an, dass Bonusprogramme sie etwas stärker zur Wahrnehmung von Vorsorgeterminen motivieren würden.

Der reguläre Gesundheits-Check-up steht gesetzlich Versicherten im Alter zwischen 18 und 34 Jahren einmalig zur Verfügung. Ab dem 35. Lebensjahr besteht der Leistungsanspruch alle drei Jahre.

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Gemeinsamer Bundesausschuss überprüft bestehende Früherkennungsprogramme

Parallel zur Debatte über die Inanspruchnahme stehen die etablierten Verfahren auf dem Prüfstand. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kündigte am 15. Oktober 2026 parallele Überprüfungen zweier zentraler Präventionsprogramme an, die der Gesetzgeber bis Ende 2027 verlangt. Eine finale Leistungsänderung ist damit noch nicht verbunden.

Gegenstand der Überprüfung ist unter anderem das Hautkrebsscreening, das Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre offensteht und seit 2008 unverändert geblieben ist.

Der G-BA beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem systematischen Vergleich zwischen einem allgemeinen Screening, dem Verzicht auf ein Screening sowie einer risikoadaptierten Strategie. Dabei stehen Parameter wie Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und potenzielle Schäden im Fokus, ebenso die Frage, ob bestehende Risikoinstrumente das mindestens Fünf-Jahres-Hautkrebsrisiko verlässlich abbilden können. Die zuständige Hautkrebs-Kommission soll ihre Ergebnisse innerhalb von zwölf Monaten nach der Auftragserteilung vom 15. Oktober 2026 vorlegen.

Beim allgemeinen Gesundheits-Check-up prüft der G-BA ebenfalls eine stärkere Risikoadaptierung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Bewertung kardiovaskulärer, renaler, metabolitischer und leberbezogener Risiken über einen Zeithorizont von mindestens fünf Jahren.

Fachgesellschaften drängen auf Leberdiagnostik, Politik plant neue Ansprüche

Aus der medizinischen Fachwelt kommen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Check-ups. Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) fordern in einem Strategiepapier die Aufnahme einer strukturierten Leberdiagnostik mittels des FIB-4-Scores, eines blutwertbasierten Tests zur Abschätzung fortgeschrittener Leberschäden. Nach Angaben der Verbände leben in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen mit einer Fettleber im MASLD-Spektrum, die oft lange unentdeckt bleibt.

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Auf regulatorischer Ebene zeichnen sich zusätzliche Maßnahmen ab. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Gesetzentwurf für das Pflegeneunordnungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2027 greifen soll.

Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Versicherte ab dem 60. Lebensjahr einen Anspruch auf eine spezifische Früherkennungsuntersuchung erhalten sollen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung durchläuft die Vorlage nun das parlamentarische Verfahren.

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