GeDIG, Millionen

GeDIG: 445 Millionen Euro Entlastung durch digitale Gesundheitsversorgung

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 18:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf verbindet den Ausbau digitaler Gesundheitsdienste mit neuen Pflichten; Verbände und Länder äußern unterschiedliche Bedenken.

Gesundheitsdigitalisierungsgesetz: Bundestag berät Reform mit neuen Digitalpflichten
Ein minimalistischer, lichtdurchfluteter Flur in einer modernen medizinischen Einrichtung ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Mit der ersten Lesung des Gesundheitsdigitalisierungsgesetzes (GeDIG) im Deutschen Bundestag nimmt ein zentrales Reformvorhaben zur Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens parlamentarische Gestalt an. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits im Juli 2026 beschlossen; eine öffentliche Anhörung im parlamentarischen Gesundheitsausschuss ist für den 14. Oktober 2026 angesetzt.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) in nationales Recht zu überführen. Zugleich forciert der Entwurf den Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), führt eine verbindliche Pflicht zur Nutzung des Fachdienstes Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ein und verankert elektronische Überweisungen sowie digitale Verordnungen im Versorgungsalltag.

Geplante Entlastungen und Kritik der Akteure

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt durch die Neuregelungen eine jährliche bürokratische Entlastung von rund 445 Millionen Euro in Aussicht. Dennoch stößt das Vorhaben bei Vertretern des Gesundheitswesens und den Bundesländern auf geteilte Reaktionen.

Der Bundesrat monierte, dass die verbindliche elektronische Überweisung sowie elektronische Heilmittelverordnungen erst gegen Ende der 2020er Jahre greifen sollen. Vonseiten der Bundesärztekammer wird vor einem gefährlichen Paradigmenwechsel gewarnt, da den Krankenkassen künftig ein Zugriff auf Diagnosedaten in der ePA ermöglicht werden soll.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in den zusätzlichen Pflichten erheblichen Mehraufwand, der bislang ohne ausreichende Gegenfinanzierung bleibe, wobei das GKV-Spargesetz die Situation der Kliniken weiter verschärfe.

Positiver bewertet Ulrike Elsner vom Verband der Ersatzkassen (vdek) die Initiative: Das Gesetz fungiere als Wegbereiter für digitale Innovationen und ein zeitgemäßes Primärversorgungssystem mit digitaler Bedarfseinschätzung, Terminbuchung und elektronischer Überweisung.

Gleichzeitig forderte sie ein höheres Tempo bei der Umsetzung, eine stärkere Einbindung der Kassen in die datenbasierte Prävention sowie eine gemeinsam Entwicklung der Bedarfseinschätzung durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

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Status der Infrastruktur und zeitlicher Fahrplan

Hinsichtlich der bereits bestehenden Telematikinfrastruktur (TI) verwies BMG-Abteilungsleiter Philipp Müller auf dem TI-Summit auf deutliche Zuwächse bei den Kernanwendungen.

Demnach existieren 73 Millionen angelegte elektronische Patientenakten und rund 42 Millionen geöffnete elektronische Medikationslisten. Überdies wurden rund 1,6 Milliarden E-Rezepte sowie mehr als 500 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über die Infrastruktur transferiert.

Als erste verpflichtende Zusatzanwendung innerhalb der ePA ist die digitale Impfübersicht vorgesehen. Die verbindliche Nutzung der E-Überweisung soll sich nach einer vorangehenden Pilotphase über den Zeitraum von September 2028 bis September 2029 etablieren.

Zudem besteht ab Oktober 2026 die theoretische Option, ePA-Informationen an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit auszuleiten, wenngleich die praktische Umsetzung für einen späteren Zeitpunkt erwartet wird.

Anfang 2027 sollen erste Datenbestände, darunter der Medikationsplan, folgen. Für die Sekundärdatennutzung verzeichnet die Plattform bereits mehr als 100 Anträge, die sich jeweils zu einem Drittel auf Industrie, gesetzliche Kassen und Forschung verteilen.

Wirtschaftliche Dimension und Sparzwang

Hintergrund der Digitalisierungsbemühungen sind auch erhebliche ökonomische Potenziale. Eine Untersuchung von McKinsey beziffert den aktuellen Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen auf 11,5 Milliarden Euro pro Jahr, nach 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2022. Das ungenutzte Potenzial liege bei 80 Milliarden Euro jährlich, wovon 22,8 Milliarden Euro auf künstliche Intelligenz entfallen könnten.

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Größte Treiber seien die ePA mit 9,3 Milliarden Euro sowie die digitale Fernüberwachung chronisch Erkrankter mit 6,4 Milliarden Euro. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung merkte hierzu an, dass McKinsey als Beratungsunternehmen im Gesundheitssektor aktiv ist.

Der Druck auf Effizienzsteigerungen bleibt derweil hoch: Im ersten Halbjahr 2026 kletterten die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen um 7,1 Prozent im Vorjahresvergleich und lagen damit drei Prozentpunkte über dem Einnahmenwachstum.

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