GEMA, Suno

GEMA gegen Suno: Münchner Gericht fällt Urteil zu KI-Musiktraining

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht München I entscheidet im richtungsweisenden Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno.

GEMA vs. Suno: Münchner Gericht fällt Urteil zu KI-Training
Ein hölzernes Richterpult in einem modernen Gerichtssaal, das die juristische Auseinandersetzung zwischen GEMA und KI symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Musikbranche blickt mit Spannung nach München, wo am Freitagmorgen eine Entscheidung in einem der bisher bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten um generative künstliche Intelligenz in Deutschland ansteht. Das Landgericht München I wird im Sitzungssaal 270 des Münchner Justizpalastes das Urteil im Verfahren der GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno verkünden. In dem Prozess geht es um den Kernvorwurf der Urheberrechtsverletzung durch das Training von KI-Modellen.

Die GEMA, die als Verwertungsgesellschaft über 95.000 deutsche Rechteinhaber sowie rund zwei Millionen Mitglieder weltweit vertritt, hatte die Klage gegen das US-Unternehmen Suno bereits am 21. Januar 2025 eingereicht. Dem Verfahren vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung am 10. März 2026. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Behauptung, dass Suno seine KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert habe, ohne hierfür die erforderlichen Lizenzen bei den Rechteinhabern oder deren Vertretern eingeholt zu haben.

Beweisführung anhand prominenter Musiktitel

Um die Tragweite der behaupteten Verletzungen zu verdeutlichen, konzentriert sich die Klage auf sechs konkrete Songs, die als Referenz dienen. Dabei handelt es sich um die Titel „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“. Die GEMA führt als wesentliches Argument an, dass die von der KI generierten Ergebnisse in vielen Fällen nahezu identisch mit den Originalwerken seien. Dies lege den Schluss nahe, dass die geschützten Inhalte als Basis für die Berechnungen des Dienstes dienten.

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Suno hat im Laufe des Verfahrens zwar eingeräumt, urheberrechtlich geschützte Songs für das Training der Algorithmen verwendet zu haben, bestreitet jedoch eine dauerhafte Speicherung der Originaldateien. Zudem führt das Unternehmen rechtliche Verteidigungslinien an, die unter anderem die Zuständigkeit des deutschen Gerichts in diesem Fall infrage stellen.

Marktbedeutung und juristische Vorzeichen

Die Dimensionen, in denen sich der Dienst Suno bewegt, verdeutlichen die Relevanz des Urteils für die Musikindustrie. Den vorliegenden Daten zufolge generiert Suno täglich rund 7 Millionen Songs. Etwa 75.000 dieser KI-erzeugten Titel finden monatlich den Weg auf gängige Streaming-Plattformen, was den Druck auf traditionelle Rechteinhaber und Verwertungsstrukturen erhöht.

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Für die GEMA stellt das aktuelle Verfahren eine Fortsetzung ihrer Strategie im Umgang mit KI-Anbietern dar. Bereits im Jahr 2025 konnte die Verwertungsgesellschaft einen juristischen Erfolg in einem ähnlichen fall gegen OpenAI erzielen, gegen den jedoch derzeit ein Berufungsverfahren läuft. Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung versucht die Organisation, regulatorische Fakten zu schaffen: Bereits am 27. September 2024 startete die GEMA das bundesweit erste KI-Lizenzierungsmodell, um eine vergütungspflichtige Nutzung von Musikwerken im KI-Kontext zu etablieren.

Trotz der harten juristischen Fronten signalisierte GEMA-CEO Holzmüller grundsätzliche Gesprächsbereitschaft. Eine Lizenzvereinbarung mit Suno sei demnach vorstellbar, sofern das Unternehmen bereit sei, sein bisheriges Geschäftsmodell an die geltenden urheberrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Das morgige Urteil, das für 9:00 Uhr angesetzt ist, wird zeigen, ob das Gericht der Argumentation der Rechteinhaber folgt und damit einen Präzedenzfall für die Lizenzierungspflicht von Trainingsdaten in Deutschland schafft.

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