Gerichte, WhatsApp

Gerichte weltweit: WhatsApp und X haftbar für Falschinformationen

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 17:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Internationale Gerichte erkennen zunehmend WhatsApp-Nachrichten und Social-Media-Beiträge als justiziable Beweismittel in Straf- und Zivilverfahren an.

Globale Gerichtsurteile: Digitale Beweise vor Gericht im Fokus
Smartphone auf dunklem Schreibtisch mit digitalen Nachrichtenbenachrichtigungen, symbolisiert rechtliche Prüfung von Online-Kommunikation. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Von Südafrika bis Brasilien: Gerichte auf mehreren Kontinenten haben in dieser Woche wegweisende Urteile zu den rechtlichen Folgen von Falschinformationen in Messengerdiensten und sozialen Netzwerken gefällt. Die Entscheidungen zeigen einen klaren Trend: Digitale Kommunikation wird zunehmend als justiziables Beweismittel in Verleumdungs-, Cyberkriminalitäts- und Zivilverfahren anerkannt.

Südafrika: Gericht stoppt Verleumdung auf WhatsApp

Das Johannesburger High Court erließ am 21. Juli eine einstweilige Verfügung gegen Frederik Johannes van As. Der Grund: eine Serie verleumderischer WhatsApp-Nachrichten, die sich gegen den Bergbaukonzern Harmony Gold richteten. Richter L.R. Adams stellte fest, dass van As falsche Behauptungen verbreitet hatte, wonach das Unternehmen für die Stromabschaltungen des staatlichen Energieversorgers Eskom im Dorf Deelkraal verantwortlich sei. Während das Gericht anderen Vorwürfen, die es als im Wesentlichen wahr einstufte, keinen Riegel vorschob, bewertete es die konkreten Aussagen zur Stromabschaltung als ehrverletzend.

Nur einen Tag später, am 22. Juli, verhängte das Durban Regional Court eine 20-jährige Haftstrafe gegen den 40-jährigen Geschäftsmann Avinash Ramkistan. Das Gericht befand ihn der Einschüchterung, Beleidigung und Cyberkriminalität für schuldig. Ramkistan hatte über Facebook-Beiträge, E-Mails und Sprachnachrichten einen amtierenden High-Court-Richter, Polizeibeamte und Staatsanwälte bedroht. Die Verurteilung erfolgte, nachdem mehrere frühere Gerichtsanträge Ramkistans abgewiesen worden waren.

Nigeria: Ex-Justizfunktionär wegen Cyberstalking angeklagt

Der Staatssicherheitsdienst Nigerias (DSS) stellte Gabriel Nkup Tsenyen, ehemaliger Zweigstellenvorsitzender der Nigerianischen Anwaltsvereinigung (NBA), zwischen dem 22. und 23. Juli vor dem Bundesgericht in Abuja. Die Anklage umfasst vier Punkte, darunter Cyberstalking, Aufstachelung und den versuchten Versand falscher Informationen.

Hintergrund sind WhatsApp-Beiträge, die Tsenyen zu einem Grundstücksstreit mit dem Präsidenten des Berufungsgerichts veröffentlicht haben soll. Während ein Zivilverfahren zur Grundstücksfrage vor dem Plateau State High Court noch anhängig ist, schritt die Bundesjustiz mit der strafrechtlichen Anklage nach dem Cyberkriminalitätsgesetz voran. Rechtsbeobachter und Menschenrechtsaktivisten bewerten den Fall unterschiedlich – einige sehen darin eine Überschreitung staatlicher Befugnisse.

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Brasilien: Plattform für KI-Inhalte haftbar gemacht

Ein Gericht in São Paulo fällte am 22. Juli ein wegweisendes Urteil: Es erklärte die Plattform X (ehemals Twitter) für Inhalte haftbar, die ihr KI-Chatbot Grok generiert hatte. Richter Jorge Passerini ordnete die Löschung von Beiträgen an, die fälschlich behaupteten, der Anwalt João de Senzi habe Gerichtspräzedenzfälle erfunden. Das Urteil begründet eine widerlegbare Schuldvermutung, da der Inhalt direkt von der KI der Plattform stammte. Senzi fordert nun umgerechnet rund 3.500 Euro Schadensersatz.

Südkorea: Verschärfte Regeln für digitale Plattformen

In Südkorea trat bereits am 7. Juli ein überarbeitetes Netzwerkgesetz in Kraft. Im ersten Beschwerdeverfahren nach dem neuen Recht wurde ein Video des YouTubers Kim Eo-jun nach Verleumdungsvorwürfen von Lee Dong-jae von YouTube entfernt. Das Gesetz verpflichtet Plattformen, Beschwerden über Falschinformationen zu bearbeiten – bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von umgerechnet bis zu 650.000 Euro.

Großbritannien: WhatsApp-Nachricht ist keine Unterschrift

Der High Court in London stellte klar, dass digitale Nachrichten bei Vertragsverpflichtungen enge Grenzen haben. WhatsApp-Nachrichten von Audun Mar Gudmundsson stellten keine gültige Unterschrift dar, um ein 1,5 Millionen Pfund teures Haus auf seine Ex-Frau Hsiao Mei-Lin zu übertragen. Der Richter entschied, dass die automatische Kopfzeile einer WhatsApp-Nachricht nicht den rechtlichen Anforderungen an eine Unterschrift bei Grundstücksübertragungen genügt.

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Indien: Weiterleiten ist nicht gleich Fälschung

Der Gujarat High Court in Indien schaffte am 23. Juli Klarheit zur Haftung von Nutzern, die ungeprüfte Informationen weiterleiten. Richter PM Raval wies eine Strafanzeige gegen eine Person ab, die eine gefälschte Zeitungsausschnitt auf WhatsApp geteilt hatte. Das Gericht urteilte: Das bloße Weiterleiten einer Nachricht stellt keine Urkundenfälschung dar – es sei denn, es gibt Beweise, dass der Betreffende das gefälschte Dokument selbst erstellt hat oder einen Rufschaden beabsichtigte.

Einen Tag zuvor hatte der Karnataka High Court ein Strafverfahren gegen einen Studenten eingestellt. Eine private Instagram-Direktnachricht in der „Gen-Z-Sprache" erfülle nicht die rechtlichen Definitionen von Stalking oder Sittlichkeitsverletzung, so das Gericht unter Verweis auf den Kontext eines privaten Gesprächs zwischen Kommilitonen.

Simbabwe und Südkorea: Verfahren laufen weiter

In Simbabwe steht für den 28. Juli eine Entscheidung über einen Entlassungsantrag im Fall der Society-Lady Patricia Jeke an. Bereits am 21. Juli hatte ein polizeilicher Cyberexperte ausgesagt, der Jekes iPhone mit verschlüsselten WhatsApp- und Facebook-Beiträgen in Verbindung brachte, die angeblich zur Belästigung einer anderen Person genutzt wurden. Der Experte setzte spezielle forensische Software zur Wiederherstellung der Nachrichten ein. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beweisaufnahme abgeschlossen.

In Seoul setzte die Berufungsabteilung des Westbezirksgerichts die Verkündung des Strafmaßes gegen einen Verwandten des Entertainers Park Soo-hong auf den 23. Juli an. Der Fall betrifft die Verbreitung falscher Behauptungen über KakaoTalk. Während die Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Haftstrafe forderte, entschuldigte sich der Angeklagte in der letzten Verhandlung. Ein untergeordnetes Gericht hatte zuvor eine Geldstrafe umgerechnet rund 8.000 Euro verhängt.

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