GetrÀnkeabgabe: 200 zusÀtzliche Zollstellen und 89 Millionen Euro Kosten
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 18:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die PlĂ€ne der Bundesregierung fĂŒr eine nationale Abgabe auf gesĂŒĂte ErfrischungsgetrĂ€nke stoĂen auf wachsenden Widerstand in der Wirtschaft. Sechs fĂŒhrende SpitzenverbĂ€nde der deutschen GetrĂ€nkewirtschaft â darunter die Bundesvereinigung der Deutschen ErnĂ€hrungsindustrie (BVE), die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie GetrĂ€nke (wafg), der Verband der deutschen Milchwirtschaft (VDM), der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF), der Deutsche Brauer-Bund (DBB) sowie die Privaten Brauereien â fordern die Bundesregierung auf, das Vorhaben endgĂŒltig aufzugeben. Die Branchenvertreter warnen vor einem massiven bĂŒrokratischen Mehraufwand und erheblichen Belastungen fĂŒr Betriebe wie Verbraucher.
Zeitplan und Umsetzbarkeit in der Kritik
Als zentralen Streitpunkt nennt die GetrĂ€nkewirtschaft den fĂŒr den 1. Juli 2027 vorgesehenen Starttermin. Die VerbĂ€nde halten diesen Zeitplan fĂŒr nicht verantwortbar. Betroffenen Betrieben sowie der Zollverwaltung fehle die nötige Vorlaufzeit, um Tausende Produkte steuerlich zu ĂŒberprĂŒfen, IT-Systeme umzuprogrammieren und VertrĂ€ge, Etiketten sowie Preislisten fristgerecht anzupassen.
Nach SchĂ€tzungen der BranchenverbĂ€nde mĂŒsste der Zoll fĂŒr die Umsetzung mindestens 200 zusĂ€tzliche Stellen schaffen. Zwischen 2026 und 2029 entstĂŒnden fĂŒr Zoll und Informationstechnik staatliche Kosten in Höhe von rund 89 Millionen Euro. Auch eine im Gesetzentwurf vorgesehene Befreiung fĂŒr unabhĂ€ngige Hersteller mit einer jĂ€hrlichen Produktion von höchstens 70.000 Litern zuckerhaltiger GetrĂ€nke bezeichnen die WirtschaftsverbĂ€nde als wirkungslos.
Geplante Staffelungen und Preiswirkungen
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen eines Sparpakets fĂŒr die gesetzlichen Krankenversicherungen auf die EinfĂŒhrung der Sonderabgabe verstĂ€ndigt, deren Höhe sich nach dem Zuckergehalt richten soll. Der jĂŒngste Entwurf sieht drei Stufen ab einem Schwellenwert von fĂŒnf Gramm zugesetztem Zucker je 100 Milliliter vor:
- 5 bis unter 7 Gramm: 26 Cent pro Liter,
- 7 bis unter 10 Gramm: 32 Cent pro Liter,
- ab 10 Gramm: 38 Cent pro Liter.
Berechnungen der GetrĂ€nkewirtschaft zufolge fĂŒhrt dies fĂŒr Verbraucher zu spĂŒrbaren Verteuerungen. Bei einem klassischen Kasten Limonade oder Cola entstĂŒnden Mehrkosten von ĂŒber 5 Euro. FĂŒr eine 1,5-Liter-Flasche in der höchsten Abgabenstufe ergĂ€be sich inklusive Mehrwertsteuer ein Preisaufschlag von rund 68 Cent.
Der Gesetzentwurf sieht drei Abgabenstufen von 26 bis 38 Cent pro Liter vor â bei einem Kasten Limonade oder Cola summiert sich das auf ĂŒber 5 Euro Mehrkosten. Wer seine Produkte, Etiketten und Preislisten bis Juli 2027 anpassen muss, findet hier die wichtigsten Kalkulations- und Einstufungsschritte. Kostenlosen Leitfaden zur Abgaben-Einstufung anfordern
Steuerfrei bleiben sollen GetrĂ€nke mit SĂŒĂungsmitteln, reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte sowie alkoholfreies Bier und Wein. Zudem sind Ausnahmen fĂŒr Produkte mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Volumenprozent vorgesehen, worunter auch alkoholfreie BiermischgetrĂ€nke fallen. Die bisherige Ausnahme fĂŒr NahrungsergĂ€nzungsmittel soll hingegen entfallen.
Konflikte innerhalb der Koalition und VerbÀndeallianzen
Aus Reihen des Bundesfinanzministeriums wird mit erheblichen Einnahmen gerechnet. Am 7. Oktober 2026 bezifferte das Ministerium das Aufkommen auf 945 Millionen Euro im ersten Jahr und 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr, mit einem Anstieg auf bis zu 1,18 Milliarden Euro bis 2031. Alternative Berechnungen aus dem Ministerium gingen zuvor von 925 Millionen Euro im zweiten Halbjahr 2027 und 1,14 Milliarden Euro fĂŒr das Gesamtjahr 2028 aus.
Das Bundeskanzleramt legte jedoch Anfang Oktober ein Veto gegen den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ein. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Entwurf von frĂŒheren Empfehlungen einer Expertenkommission abweiche. Widerstand formiert sich zudem im Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Digitalministerium, wo teils eine Verschiebung auf frĂŒhestens Januar 2028 ins GesprĂ€ch gebracht wurde.
Auch der Deutsche Hotel- und GaststĂ€ttenverband (DEHOGA) ĂŒbt deutliche Kritik und stuft die MaĂnahme als symbolische Steuerpolitik ein, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belastbar belegt sei. Auf der anderen Seite befĂŒrworten Verbraucherorganisationen und ĂrzteverbĂ€nde die EinfĂŒhrung ausdrĂŒcklich.
FĂŒr die Umsetzung der geplanten Abgabe mĂŒsste der Zoll nach BranchenschĂ€tzung mindestens 200 zusĂ€tzliche Stellen schaffen; fĂŒr Zoll und IT werden 2026 bis 2029 rund 89 Millionen Euro veranschlagt. Hersteller mit vielen Produkten sollten ihre Systeme und Nachweispflichten frĂŒhzeitig prĂŒfen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Zoll-Anpassungen jetzt vorzubereiten sind. Leitfaden fĂŒr Zoll-Anpassungen jetzt sichern
Zuletzt demonstrierten rund 200 BeschÀftigte der alkoholfreien GetrÀnkeindustrie und der Zuckerindustrie bei einer Kundgebung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststÀtten (NGG) gemeinsam mit Arbeitgebern vor dem Bundesfinanzministerium.
Nachdem Beratungen im Kabinett vertagt wurden, steht eine Befassung der Bundesregierung fĂŒr den 14. Oktober an. Der Bundestag soll die Regelung laut bisherigen Planungen im November im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes beschlieĂen.
