Gewaltopfer: Kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung an jedem Gericht
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Strafprozess kann fĂŒr Betroffene gravierender Straftaten mit erheblichen Belastungen verbunden sein. In Deutschland haben Opfer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Diese UnterstĂŒtzung kann an jedem Gericht beantragt werden und soll sicherstellen, dass schutzbedĂŒrftige Personen im gesamten Verlauf eines Strafverfahrens fundierte Begleitung erhalten.
UnterstĂŒtzung vor, wĂ€hrend und nach dem Verfahren
Die psychosoziale Prozessbegleitung setzt nicht erst im Gerichtssaal an. Die Prozessbegleiter unterstĂŒtzen die Betroffenen vor, wĂ€hrend und nach dem Strafverfahren.
Zu den zentralen Aufgaben zĂ€hlt die gezielte Vorbereitung auf Vernehmungen bei der Polizei oder vor Gericht. Da die juristischen Schritte fĂŒr Beteiligte oft komplex wirken, erklĂ€ren die Prozessbegleiter zudem die formalen VerfahrensablĂ€ufe. Auf diese Weise sollen Unsicherheiten abgebaut und Betroffene befĂ€higt werden, die Belastungssituationen im Rahmen der juristischen Aufarbeitung besser zu bewĂ€ltigen.
Abgrenzung zu Rechtsberatung und Psychotherapie
Trotz der engen Betreuung unterliegt die psychosoziale Prozessbegleitung klaren fachlichen Grenzen. Die Leistung beinhaltet ausdrĂŒcklich keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine psychotherapeutische Behandlung.
Ein Strafprozess belastet â doch Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualdelikte haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Der Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie die Begleitung an jedem Gericht beantragen und sich auf Vernehmungen vorbereiten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Die Prozessbegleiter nehmen keine juristische Bewertung des Tatgeschehens vor und geben keine verfahrensrechtlichen Empfehlungen ab. Ebenso wenig dient die Begleitung der therapeutischen Aufarbeitung erlebter Traumata; ihr Zweck beschrĂ€nkt sich auf die verfahrensbezogene, emotionale und praktische UnterstĂŒtzung im Umfeld der Justiz.
ZusÀtzlicher Anspruch auf juristischen Beistand
Um die rechtlichen Interessen der Betroffenen abzusichern, greifen ergĂ€nzende Bestimmungen. HĂ€ufig besteht fĂŒr die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte zusĂ€tzlich der Anspruch auf die kostenlose Beiordnung eines Anwalts.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie vor, wĂ€hrend und nach dem Verfahren Anspruch auf kostenlose Begleitung haben â und oft zusĂ€tzlich auf einen beigeordneten Anwalt. Dieser Leitfaden erklĂ€rt die Antragstellung und grenzt Begleitung klar von Rechtsberatung und Therapie ab. Schritt-fĂŒr-Schritt-Leitfaden sichern
WĂ€hrend die psychosoziale Prozessbegleitung die persönliche Orientierung und Entlastung im Verfahren sicherstellt, ĂŒbernimmt der juristische Beistand die Durchsetzung der Rechte im Strafprozess. Beide UnterstĂŒtzungsformen stehen GeschĂ€digten nebeneinander zur VerfĂŒgung.
Mehr zum Thema bei Handelsblatt: âNicht allein vor Gericht: Prozessbegleitung fĂŒr Gewaltopfer: Was leistet sie?â
