GKV-Gesetz ab 2027: 74 Millionen Versicherte zahlen höhere Zuzahlungen
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit dem am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen und am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommen ab dem 1. Januar 2027 deutliche Mehrkosten auf gesetzlich Versicherte zu. Betroffen sind rund 74 Millionen Versicherte in Deutschland.
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen ist eine erwartete Finanzierungslücke im Gesundheitssystem, die das Bundesgesundheitsministerium für das Jahr 2027 auf rund 19 Milliarden Euro beziffert. Neben einer Erhöhung des Herstellerrabatts von 7 Prozent auf 15,5 Prozent sieht das Gesetzespaket vor allem Einschnitte bei den Versicherten vor.
Nach Angaben des Regierungsentwurfs belaufen sich die künftigen Mehrzahlungen der Versicherten für das Jahr 2027 auf rund 1,9 Milliarden Euro; im Jahr 2025 lagen die gesamten Zuzahlungen bei 5,2 Milliarden Euro.
Höhere Eigenanteile bei Medikamenten und Heilmitteln
Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel je Rezeptpackung steigt zum 1. Januar 2027 von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Der reguläre Satz von 10 Prozent des Abgabepreises bleibt dabei bestehen.
Nach Berechnungen verteuern sich die regelmäßigen Ausgaben spürbar: Wer monatlich eine Packung mit einer bisherigen Mindestzuzahlung von 5 Euro benötigt, zahlt künftig 90 statt bislang 60 Euro pro Jahr.
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Lag die Zuzahlung bisher bei 10 Euro, erhöht sich der Betrag von 120 auf 180 Euro jährlich. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft beziffert die Mehrausgaben bei einem Bedarf von 60 Packungen im Jahr auf einen Anstieg von 300 auf 450 Euro.
Bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie wird die finanzielle Beteiligung ebenfalls angehoben. Fielen bislang 10 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 10 Prozent der Therapiekosten an, sind künftig 15 Euro sowie 15 Prozent der Kosten fällig.
Für sechs Einheiten Physiotherapie bei Gesamtkosten von etwa 150 Euro bedeutet dies einen Anstieg der Zuzahlung von 25 Euro im Jahr 2026 auf 37,50 Euro im Jahr 2027. Denselben Modus wendet der Gesetzgeber künftig auf die häusliche Krankenpflege an: Auch hier steigen die Sätze von 10 Euro plus 10 Prozent auf 15 Euro plus 15 Prozent. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Heilmittel und häusliche Krankenpflege weiterhin zuzahlungsfrei.
Mehrkosten bei Zahnersatz und Klinikaufenthalten
Im Bereich des Zahnersatzes sinken die Kassenleistungen. Der Festzuschuss für die Regelversorgung reduziert sich von 60 Prozent auf 50 Prozent. Bei Nachweis eines über fünf Jahre geführten Bonushefts sinkt der Erstattungssatz von 70 Prozent auf 60 Prozent, nach zehn Jahren von 75 Prozent auf 65 Prozent.
Lediglich die Härtefallregelungen für eine vollständige Übernahme bleiben unverändert. Bei einer Krone in der Regelversorgung mit Kosten von 400 Euro erhöht sich der Eigenanteil der Versicherten dadurch von 160 auf 200 Euro.
Bei einer Gesamtrechnung von 2.000 Euro fällt der Kassenanteil von 1.200 auf 1.000 Euro, sodass Patienten 1.000 statt bislang 800 Euro selbst tragen müssen. Homöopathische und anthroposophische Mittel werden ab 2027 vollständig aus dem Leistungskatalog gestrichen und müssen vollständig aus eigener Tasche finanziert werden.
Für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus erhöht sich die tägliche Zuzahlung von 10 auf 15 Euro. Da die Pflicht zur Zuzahlung weiterhin auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt bleibt, steigt der maximale Betrag pro Jahr von 280 auf 420 Euro.
Belastungsgrenzen und Abwicklung in der Praxis
Als Schutzmechanismus gilt weiterhin die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke von 1 Prozent. Eine im Gesetz vorgesehene jährliche Anpassung an die Grundlohnrate fehlt im beschlossenen Gesetzestext.
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Neben den Zuzahlungen steigt für Besserverdienende zum Jahreswechsel 2027 auch die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.812,50 Euro im Jahr 2026 auf vorgesehene 6.375 Euro im Monat. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums führt dies zu Mehrkosten von bis zu rund 26 Euro monatlich für Gutverdiener.
Der praktische Einzug der erhöhten Zuzahlungen verbleibt gemäß Paragraph 43c Absatz 1 und Paragraph 61 SGB V bei den Vor-Ort-Apotheken. Im Jahr 2024 hatten Apotheken rund 2,6 Milliarden Euro für die Kassen eingezogen. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass diese Aufgabe in der bestehenden Apothekenvergütung eingepreist sei und eine separate Ausgliederung Mehraufwand erzeuge.
Der CSU-Politiker Pilsinger zeigte sich hingegen offen für alternative Modelle wie eine Direktabwicklung über die Krankenkassen oder eine Entlastung über den Kassenabschlag, der zum Jahreswechsel um 30 Cent auf 2,07 Euro pro verschreibungspflichtiger Packung steigen soll.
Unterdessen hatte die ABDA bereits im Sommer Aufklärungsmaterialien für Versicherte bereitgestellt, während Versandapotheken wie Doc Morris mit einer Erstattung oder dem Erlass der Zuzahlungen werben.
