Grundsicherung ab Juli: Neue FreibetrĂ€ge fĂŒr Erben gestaffelt nach Alter
12.06.2026 - 14:02:15 | boerse-global.de
Hamburg. Die Justizministerkonferenz berĂ€t ab Mitte Juni ĂŒber weitreichende Erleichterungen fĂŒr Erben. Hessen treibt die Reform besonders voran.
VorlĂ€ufige Erbscheine sollen Wartezeiten verkĂŒrzen
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) fordert eine grundlegende Vereinfachung der bisherigen Praxis. Sein Ziel: die oft monatelangen Wartezeiten auf einen Erbschein drastisch reduzieren.
In unstreitigen FĂ€llen soll kĂŒnftig auf die doppelte PrĂŒfung durch die Nachlassgerichte verzichtet werden â vorausgesetzt, es liegt bereits ein notarielles Testament oder Erbvertrag vor. ZusĂ€tzlich schwebt dem Minister ein vorlĂ€ufiger Erbschein vor. Damit könnten Erben zeitnah ĂŒber NachlassgegenstĂ€nde verfĂŒgen, wĂ€hrend das Hauptverfahren noch lĂ€uft.
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Flankiert werden die MaĂnahmen durch eine Digitalisierung der Testamentsregister. Das soll den Informationsfluss zwischen den Behörden optimieren.
Neue Regeln fĂŒr Grundsicherungsbezieher ab Juli
Ab dem 1. Juli 2026 greifen neue Regelungen bei der staatlichen Grundsicherung. Sie treffen vor allem Sozialleistungsbezieher in Erbengemeinschaften.
Die bisherige Karenzzeit mit einem Schonvermögen von 40.000 Euro entfÀllt komplett. Stattdessen gelten gestaffelte FreibetrÀge nach Lebensalter:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Ab 51 Jahren: 20.000 Euro
Ăberschreitet der Erbanteil diese Grenzen, mĂŒssen EmpfĂ€nger das Erbe vorrangig fĂŒr den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Die Neuerung soll verhindern, dass Erbengemeinschaften die Auflösung von NachlĂ€ssen blockieren, um weiterhin staatliche Leistungen zu beziehen.
Das Landessozialgericht Baden-WĂŒrttemberg bestĂ€tigte: Erben können notfalls gezwungen werden, ihren Anteil zu verĂ€uĂern oder zu verpfĂ€nden.
Pflichtteil: Wer nicht fordert, geht leer aus
Neben den Verfahrensreformen beschĂ€ftigen aktuelle Gerichtsurteile die Erbrechtsexperten. Im Fokus: die Durchsetzung des Pflichtteils. Enterbte nahe Angehörige bekommen in der Regel die HĂ€lfte des gesetzlichen Erbteils â aber nur, wenn sie ihn aktiv einfordern.
In Ăsterreich prĂ€zisierte der Oberste Gerichtshof die Bedingungen fĂŒr eine Pflichtteilsminderung. Sie ist möglich, wenn kein NaheverhĂ€ltnis zum Erblasser bestand. Allerdings muss die Entfremdung bis zum Tod andauern. In einem konkreten Fall erklĂ€rten die Richter die Minderung fĂŒr unwirksam: Im letzten Lebensjahr hatte wieder regelmĂ€Ăiger Kontakt stattgefunden â inklusive wöchentlicher Besuche.
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Experten raten zur frĂŒhzeitigen Vorsorge gegen Erbschleicherei. Wirksame Instrumente: notarielle Vollmachten, ErbvertrĂ€ge oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Die Dokumente sollten beim Nachlassgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister registriert werden.
Immobilienwerte und Steuerfristen
Ein neues Portal in Nordrhein-Westfalen bietet seit dem 11. Juni detaillierte Einblicke in amtliche Boden- und Immobilienrichtwerte. Mit Stichtag 1. Januar 2026 lassen sich dort Werte fĂŒr alle 396 Kommunen abrufen. Der Median fĂŒr Eigentumswohnungen liegt bei rund 1.950 Euro pro Quadratmeter. Spitzenwerte erreicht DĂŒsseldorf mit etwa 4.000 Euro, im Kreis Höxter sind es rund 1.310 Euro.
Das Finanzgericht MĂŒnster konkretisierte zudem die Behaltensfristen fĂŒr begĂŒnstigtes Betriebsvermögen. In einem Urteil vom Dezember 2025 stellten die Richter klar: Ein VerstoĂ gegen diese Fristen tritt erst mit dem dinglichen Vollzug einer VerĂ€uĂerung ein. Der bloĂe Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags reicht fĂŒr eine Nachversteuerung nicht aus â eine klare Absage an die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung.
