Grundsicherung in Hessen: 70.000 Senioren auf staatliche Hilfe angewiesen
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Hessen sind immer mehr Seniorinnen und Senioren im Ruhestand auf staatliche Hilfe angewiesen. Zum Ende des Jahres 2025 bezogen rund 70.000 Menschen im Land Grundsicherung im Alter.
Wie VdK-Sprecher Philipp Stielow darlegte, entspricht dies einem Anstieg um 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung verweist auf wachsende finanzielle Lücken in der Altersversorgung, die durch das Zusammenspiel von Erwerbsbiografien und Lebenshaltungskosten verstärkt werden.
Ursachen für niedrige Rentenansprüche
Ein wesentlicher Grund für den wachsenden Unterstützungsbedarf liegt im Lohn- und Rentenniveau. Zwar liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro, doch reicht diese Vergütung oft nicht aus, um ein auskömmliches Ruhestandseinkommen aufzubauen. Für eine monatliche Rente von 1.200 Euro wäre bei einer regulären Arbeitszeit von 40 Wochenstunden und 45 Lebensarbeitsjahren ein Stundenlohn von 16,62 Euro erforderlich.
Zudem bestehen deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Rentenansprüchen: Während Männer im Durchschnitt 43 Rentenpunkte erzielen, kommen Frauen lediglich auf 31 Rentenpunkte, was einem monatlichen Rentenbetrag von rund 1.300 Euro entspricht.
Belastungen durch Inflation und Pflegeheimkosten
Gleichzeitig verschärfen steigende Lebenshaltungskosten die finanzielle Lage älterer Menschen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg betrug die Lebensmittel-Inflation über 30 Prozent.
Ein weiterer gravierender Faktor ist das Risiko von Pflegebedürftigkeit: Der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim liegt in Hessen im Schnitt bei über 3.700 Euro im Monat. Reicht das eigene Einkommen oder Vermögen dafür nicht aus, greift die staatliche Unterstützung.
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Bundesweiter Trend und Einkommensanrechnung
Die Entwicklung in Hessen fügt sich in einen bundesweiten Trend ein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2025 deutschlandweit rund 764.000 Menschen oberhalb der Altersgrenze Grundsicherung, was einem Zuwachs von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Betrachtet man die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammen, meldete die Bundesbehörde für Ende 2025 insgesamt 1,28 Millionen Bezieherinnen und Bezieher, ein Plus von 1,8 Prozent.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte einen Bericht zur Entwicklung der Altersarmut und Rentenabsicherung vor. Darin wird festgehalten, dass die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Rentenalter moderat zunimmt. Zugleich sei das gesetzliche Rentenniveau durch stabilisierende Maßnahmen der Bundesregierung vorerst gesichert.
Im bestehenden System wird die Rente als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Eine Rentenerhöhung kann daher im Einzelfall zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung führen.
Um zusätzliche Vorsorgeleistungen zu schützen, greift der Freibetrag nach Paragraph 82a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dieser schützt die ersten 100 Euro und 30 Prozent des darüber liegenden Betrags. Die Obergrenze liegt im Jahr 2026 bei monatlich 281,50 Euro, was bei einer Rente von 705 Euro erreicht wird.
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Reformforderungen zur Rentenversicherung
Angesichts dieser Lage dringt der VdK auf eine grundlegende Rentenreform. Der Sozialverband verlangt, den Kreis der Beitragszahler zu erweitern und künftig alle Berufsgruppen – darunter Selbstständige, Beamte sowie Politikerinnen und Politiker – in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Zudem setzt sich die Organisation für höhere Freibeträge sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ein, um die Finanzierungsbasis des Systems zu stärken und Altersarmut wirksamer abzuwenden.
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