Häusliche, Pflege

Häusliche Pflege: 67% der 5,7 Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen versorgt

Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Pflegekassen klagen über Milliardenlöcher, Verbände fordern Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz. Pilotprojekte und Reformvorschläge sollen Angehörige entlasten.

Pflege am Limit: Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz und neue Hilfsprojekte
Eine pflegende Angehörige unterstützt einen älteren Menschen in einer häuslichen Umgebung während einer Pflegeschulung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die häusliche Pflege gilt als tragende Säule des deutschen Pflegesystems – doch sie steht zunehmend unter finanziellem und organisatorischem Stress. Ein Besuch der Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa im Pflegeübungszentrum (PÜZ) Mellrichstadt in Bayern rückte die Lage pflegender Angehöriger jüngst in den Fokus. Das seit 2019 bestehende Zentrum hat nach eigenen Angaben bislang 122 Gäste aufgenommen, die dort meist rund 20 Tage lernen, mit der Pflegesituation zu Hause umzugehen.

Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz

Welskop-Deffaa nutzte den Besuch, um das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf zu kritisieren. Sie bemängelte insbesondere geplante Rentenkürzungen für Pflegende sowie die im Rahmen des Gesetzes vorgesehenen Corona-Hilfen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro.

Zur Untermauerung der Dringlichkeit verwies sie auf 5,7 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2023, von denen 67 Prozent von Angehörigen versorgt werden – eine Zahl, die laut Prognose bis 2070 auf 6,9 Millionen Pflegebedürftige ansteigen soll.

Die Pflegeausgaben summierten sich 2024 auf 135,9 Milliarden Euro, was einer Verdopplung seit 2014 entspricht und mittlerweile 25,3 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben ausmacht.

Auch die Pflege-Expertin Sophie Rosentreter äußerte sich kritisch zum PNOG. Sie bemängelte die geplante Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 in Höhe von monatlich 131 Euro sowie die Kürzung der Rentenbeiträge für Pflegende auf 70 Prozent. Rosentreter forderte stattdessen eine strukturierte Pflegebegleitung und den Abbau von Bürokratie.

Warnung vor Hygienedefiziten

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) warnte unterdessen vor einer geschwächten Basishygiene in der häuslichen Pflege durch das PNOG, das eine Zusammenführung von Infektionsschutzprodukten mit anderen Budgets sowie eine Streichung bei Pflegegrad 1 vorsieht.

Der Verband forderte einen zweckgebundenen Anspruch auf Infektionsschutzprodukte und eine verankerung von Hygienekompetenz als Bildungsauftrag. Nach BVMed-Angaben gibt es 5,6 Millionen Pflegebedürftige, von denen 4,9 Millionen zu Hause versorgt werden – 3,1 Millionen davon ausschließlich durch Angehörige.

Neue Sicherheitsnetze für pflegende Angehörige

Als praktische Antwort auf die Belastung pflegender Angehöriger ist das Pilotprojekt „Pflegenotruf Bayreuth/Kulmbach" gestartet. Fällt eine pflegende Person plötzlich aus, alarmiert die Integrierte Leitstelle (ILS) einen ambulanten Pflegedienst.

Beteiligt sind der Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF), die AOK, das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sowie die Gesundheitsregionplus. Finanziert wird das Projekt über das bayerische Förderprogramm „Gute Pflege in Bayern". Der Bedarf ist offenkundig: Die Zahl der in der Region Bayreuth zu Hause gepflegten Personen hat sich zwischen 2013 und 2021 von 730 auf 1.465 verdoppelt.

Kommunen fordern strukturelle Reform

Der Deutsche Städtetag forderte parallel eine Pflegevollversicherung zur finanziellen Entlastung der Kommunen. Städtetagspräsident Burkhard Jung bezifferte das jährliche Defizit auf 30 Milliarden Euro und verwies auf einen Anstieg der Hilfe zur Pflege in Leipzig um 300 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Als konkreten Vorschlag brachte der Städtetag einen Deckel für Eigenanteile ins Spiel, orientiert am Saarland-Modell, wonach Eigenanteile oberhalb von 1.500 Euro von den Pflegekassen übernommen werden sollen. Deutschlandweit gibt es demnach über 6 Millionen Pflegebedürftige.

Das PNOG wurde von der früheren Bundesgesundheitsministerin Warken vorgelegt, die Zuständigkeit liegt inzwischen bei Linnemann. Der Städtetag verwies zudem auf ein Defizit der Pflegekassen von rund 22,5 Milliarden Euro innerhalb von zwei Jahren; die Pflegereform soll noch 2026 verabschiedet werden.

Finanzielle Realität für Betroffene

Wie groß die finanzielle Belastung selbst bei stationärer Versorgung sein kann, zeigt der Fall einer 58-jährigen Demenzkranken in Stuttgart, die trotz Leistungen der Pflegekasse einen monatlichen Eigenanteil von 4.200 Euro für einen Heimplatz aufbringen muss – bei Gesamtkosten von 6.500 Euro im ersten Jahr.

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Der Bundesdurchschnitt lag zum Stichtag 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro. Die Pflegeversicherung selbst zahlt 2026 gestaffelte Leistungen: 131 Euro für Pflegegrad 1, 805 Euro für Pflegegrad 2, 1.319 Euro für Pflegegrad 3, 1.855 Euro für Pflegegrad 4 und 2.096 Euro für Pflegegrad 5, ergänzt um einen nach Verweildauer gestaffelten Leistungszuschlag von 15 bis 75 Prozent.

Die Eigenanteile für Pflegeheime steigen laut Auswertungen seit rund zehn Jahren kontinuierlich, zuletzt um 10 Prozent binnen Jahresfrist. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 850 bis 1.300 Euro monatlich sowie regional stark unterschiedliche Investitionskosten – in Nordrhein-Westfalen 654 Euro, in Sachsen-Anhalt 345 Euro – und Ausbildungskosten von durchschnittlich 150 Euro, mit Ausreißern nach unten in Schleswig-Holstein (76 Euro) und nach oben im Saarland (254 Euro).

Entlastungswege für Angehörige

Für Betroffene mit geringem Vermögen greift die Hilfe zur Pflege, bei der ein Schonvermögen von 10.000 bis 20.000 Euro sowie ein Barbetrag von 152,01 Euro berücksichtigt werden. Der Elternunterhalt wird erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro relevant, wobei auch das Einkommen von Ehepartnern einbezogen wird.

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Wer als Pflegeperson eingetragen werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Der oder die Gepflegte muss mindestens Pflegegrad 2 haben, die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen und darf nicht erwerbsmäßig erfolgen.

Im Gegenzug profitieren Pflegepersonen von Rentenbeiträgen zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich, einer Unfallversicherung sowie Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro jährlich.

Bei der Begutachtung des Pflegegrads kann zudem Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage berücksichtigt werden: Tägliche Antriebslosigkeit ergibt 5 Punkte nach dem entsprechenden Kriterium, wobei Pflegegrad 1 erst ab 12,5 gewichteten Punkten erreicht wird.

Ausbau geriatrischer Reha-Kapazitäten

Auch im Bereich der Rehabilitation tut sich etwas: Am Müritz-Klinikum Waren, das zum Klinikverbund Mediclin gehört, startet 2026 eine geriatrische Rehabilitation mit 30 Plätzen, die bis 2027 auf 90 Plätze ausgebaut werden soll. Das Einzugsgebiet reicht bis Plau und Parchim. Geschäftsführer André Schabacker verantwortet den Ausbau, der zusätzliche wohnortnahe Versorgungsangebote für ältere Menschen nach Krankenhausaufenthalten schaffen soll.

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