Handwerkerbonus: Steuerabzug sinkt 2027 von 20 auf 15 Prozent
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 06:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess, der unter der Bundestagsdrucksache 21/8235 vom 28. September 2026 gefĂŒhrt wird, soll zeitnah bis zum Jahresende die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten.
Vorgesehen ist ein Inkrafttreten der wesentlichen MaĂnahmen zum 1. Januar 2027, wĂ€hrend einzelne Regelungen laut Artikel 7 des Entwurfs erst zum 1. Januar 2028 greifen sollen. Die PlĂ€ne verbinden Entlastungsschritte bei Grund- und FamilienfreibetrĂ€gen mit steuerlichen VerschĂ€rfungen an anderer Stelle.
Entlastungen bei FreibetrÀgen und Familienleistungen
Im Mittelpunkt des Regierungsentwurfs steht die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser soll ab 2027 um 216 Euro von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und im Jahr 2028 weiter auf 12.900 Euro steigen. FĂŒr zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag im Jahr 2027 auf 25.128 Euro.
Parallel dazu soll der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 10.236 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Beim Kindergeld ist ab Januar 2027 eine Erhöhung von 259 Euro auf 267 Euro je Kind sowie ab 2028 auf 272 Euro pro Kind und Monat vorgesehen.
Auch BeschĂ€ftigte sollen profitieren: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird dem Entwurf zufolge von 1.230 Euro auf 1.430 Euro heraufgesetzt. Durch diese Anhebung mĂŒssten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige ihre Werbungskosten nicht mehr einzeln auffĂŒhren. Zudem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird dem Entwurf zufolge von 1.230 Euro auf 1.430 Euro heraufgesetzt. Durch diese Anhebung mĂŒssten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige ihre Werbungskosten nicht mehr einzeln auffĂŒhren. Zudem soll der maximale steuerfreie Grundlohn nach § 3b Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes von 50 Euro auf 75 Euro steigen.
Einschnitte beim Handwerkerbonus und neue Tarifstufen
Als Gegenfinanzierung sieht die Bundesregierung KĂŒrzungen und Steuererhöhungen vor. Der Handwerkerbonus fĂŒr Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes soll ab 2027 von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken. Damit reduziert sich der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.
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Die Regelung gilt erstmals fĂŒr den Veranlagungszeitraum 2027, wobei das Zahlungsjahr entscheidend ist und Barzahlungen nicht anerkannt werden. In Modellrechnungen sinkt die Steuerersparnis bei 3.000 Euro Arbeitskosten von 600 Euro auf 450 Euro; bei Arbeitskosten von 6.000 Euro betrĂ€gt der jĂ€hrliche Verlust maximal 300 Euro.
Der Entwurf beziffert die Mehreinnahmen aus dieser KĂŒrzung in voller Jahreswirkung auf 710 Millionen Euro fĂŒr 2027. UnverĂ€ndert bleibt hingegen der Sanierungsbonus nach § 35c, der weiterhin 20 Prozent der Kosten ĂŒber drei Jahre mit maximal 40.000 Euro je Objekt fördert.
VerschĂ€rfungen sind auch beim Einkommensteuertarif geplant. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll kĂŒnftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen.
Ab 280.000 Euro ist eine neue Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen, was zusammen mit dem SolidaritĂ€tszuschlag knapp 49,6 Prozent entspricht. Zudem soll der Pauschsteuersatz fĂŒr Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen.
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Finanzielle Dimensionen und Kritik der VerbÀnde
Die Bundesregierung beziffert die Steuermindereinnahmen fĂŒr 2027 auf gut 4,5 Milliarden Euro; fĂŒr 2027 und 2028 zusammen rechnet sie mit Entlastungen von mehr als 10 Milliarden Euro. Eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern soll 2028 um ĂŒber 600 Euro im Jahr zusĂ€tzlich entlastet werden.
Der Bund der Steuerzahler schĂ€tzt das Entlastungsvolumen dagegen auf höchstens 7 Milliarden Euro. Laut einer Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Oktober 2026, in der die LĂ€nderkammer die KĂŒrzung des Handwerkerbonus unerwĂ€hnt lieĂ, bringt allein die Anhebung des Grundlohns bei voller Jahreswirkung 70 Millionen Euro Mindereinnahmen.
In der SachverstĂ€ndigenanhörung des Finanzausschusses des Bundestages sowie in Verbandsstellungnahmen stieĂ der Entwurf auf geteilte Reaktionen. Eine Analyse des Instituts fĂŒr Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung ergab, dass die MaĂnahmen die kalte Progression bis 2028 nicht vollstĂ€ndig ausgleichen.
IMK-Steuerexpertin Katja Rietzler sprach sich wegen fehlender finanzieller SpielrÀume von Bund, LÀndern und Kommunen gegen weitere kurzfristige Entlastungen aus.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) bezeichnete einen vollstĂ€ndigen Ausgleich der kalten Progression fĂŒr 2027 als unsicher, da dieser weitere 4 Milliarden Euro kosten wĂŒrde, davon rund 1,8 Milliarden Euro fĂŒr den Bund und ein Ă€hnlicher Betrag fĂŒr die LĂ€nder.
Der Deutsche Steuerberaterverband begrĂŒĂte in seiner Stellungnahme die Entlastungen fĂŒr Familien sowie untere und mittlere Einkommen, kritisierte jedoch geplante TarifverschĂ€rfungen und forderte einen automatisierten Inflationsausgleich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte am 3. November 2026 einen deutlich höheren Grundfreibetrag von mindestens 15.800 Euro ab 2027.
