HĂŒftfrakturen, KrankenhĂ€user

HĂŒftfrakturen: KrankenhĂ€user erhalten FristverlĂ€ngerung bis Ende 2028

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kliniken können geriatrische Expertise bis Ende 2028 per Konsildienst sichern; die tĂ€gliche FacharztverfĂŒgbarkeit bleibt vorgeschrieben.
Ein leerer, modern gestalteter Krankenhausflur mit hellem Tageslicht und neutraler Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Die personellen und strukturellen Vorgaben fĂŒr die Versorgung hĂŒftgelenknaher Femurfrakturen erhalten einen erweiterten zeitlichen Rahmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 16. Oktober 2026 die bestehende Übergangsregelung in der Richtlinie zur QualitĂ€tssicherung bei hĂŒftgelenknaher Femurfraktur (QSFFx-RL) modifiziert.

FĂŒr betroffene KrankenhĂ€user verlĂ€ngert sich damit der Zeitraum zur Etablierung der geforderten geriatrischen Strukturen. Konkret sieht die beschlossene Änderung von Paragraph 12 Absatz 1 der Richtlinie vor, dass die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 ausgeweitet wird. Zuvor war das Auslaufen dieser Regelung fĂŒr den 31. Dezember 2026 festgelegt.

Konsildienste sichern geriatrische Expertise bis Ende 2028

Ein wesentliches Element der Richtlinie betrifft die Einbindung geriatrischer Fachkompetenz in den klinischen Ablauf. Bis zum 31. Dezember 2028 bleibt es KrankenhĂ€usern weiterhin gestattet, die fachĂ€rztliche geriatrische Kompetenz ĂŒber einen Konsildienst sicherzustellen.

Diese Regelung ermöglicht es Kliniken, externe geriatrische FachĂ€rztinnen und FachĂ€rzte beratend hinzuzuziehen, anstatt die geforderte Expertise ausschließlich ĂŒber fest angestelltes Personal der eigenen Einrichtung vorzuhalten.

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Die Frist ist verlĂ€ngert, aber letztmalig: Bis zum 31. Dezember 2028 dĂŒrfen Kliniken die geriatrische Fachkompetenz noch ĂŒber einen Konsildienst abdecken. Wer jetzt die Schritte festlegt, muss 2028 nicht improvisieren. Kostenlosen Umsetzungs-Leitfaden anfordern

UnberĂŒhrt von der zeitlichen VerlĂ€ngerung bleiben die qualitativen Anforderungen an die tĂ€gliche Versorgung. Nach den Vorgaben der Richtlinie gilt weiterhin die verbindliche Anforderung: Sobald ein geriatrisches Screening bei einem Patienten positiv ausfĂ€llt, muss tĂ€glich ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz verfĂŒgbar sein. Damit soll gewĂ€hrleistet werden, dass die spezifischen medizinischen BedĂŒrfnisse Ă€lterer Patientinnen und Patienten bei KnochenbrĂŒchen des Oberschenkels unmittelbar in das Behandlungskonzept einfließen.

Mehrheit der Standorte erfĂŒllt Anforderungen – Letztmaliger Aufschub

Hintergrund der Fristanpassung ist der fortschreitende Ausbau der geriatrischen Versorgungsstrukturen im Bundesgebiet. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss darlegt, hat die ĂŒberwiegende Mehrheit der Klinikstandorte die geforderte geriatrische Kompetenz bereits aufgebaut. Die zweijĂ€hrige FristverlĂ€ngerung dient dazu, jenen Standorten zusĂ€tzlichen Spielraum zu geben, die den strukturellen Übergang noch nicht vollstĂ€ndig abschließen konnten.

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Ein positives geriatrisches Screening verlangt weiterhin tĂ€glich einen Facharzt mit geriatrischer Kompetenz — unabhĂ€ngig von der verlĂ€ngerten Frist. Wie Sie Screening-Ablauf und VerfĂŒgbarkeit prĂŒffest dokumentieren, zeigt dieser Leitfaden mit Audit-Vorlage. Audit-Vorlage jetzt abrufen

Der Gemeinsame Bundesausschuss verband die Entscheidung jedoch mit einem deutlichen Hinweis auf die Verbindlichkeit der neuen Frist. Das Gremium bezeichnete die VerlÀngerung um zwei Jahre als letztmalige FristverlÀngerung.

FĂŒr KrankenhĂ€user bedeutet dies, dass die Inanspruchnahme von Konsildiensten zur ErfĂŒllung der Vorgaben nach dem 31. Dezember 2028 endgĂŒltig auslaufen soll und die entsprechenden FacharztkapazitĂ€ten bis zu diesem Stichtag dauerhaft abgesichert sein mĂŒssen.

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