Hybrid-DRG, Kurzzeitfallpauschalen

Hybrid-DRG: Kurzzeitfallpauschalen sollen ab 2028 die Vergütung ersetzen

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 23:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Krankenhausverbände unterstützen den geplanten Wechsel, während Ärztevertretungen und Kassen vor einer Schwächung ambulanter Eingriffe warnen.

Hybrid-DRG vor dem Aus: Streit um Kurzzeitfallpauschalen ab 2028
Ein heller, moderner Krankenhausflur mit weichem Tageslichteinfall und minimalistischer Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Die im Rahmen von Änderungsanträgen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der Anfang 2024 eingeführten Hybrid-DRG sorgt für intensive Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern, Ärzteschaft und Krankenkassen.

Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das geplante Aus der sektorengleichen Fallpauschalen und die vorgesehene Einführung von Kurzzeitfallpauschalen ab 2028 als notwendigen Schritt für die Versorgungsstruktur begrüßt, warnen Ärztevertreter und Kassen vor einem Rückschritt bei der Ambulantisierung.

DKG sieht Fehlentwicklungen bei bisheriger Vergütung

Die DKG unterstützt die geplante Reform und betont, dass die bisherigen Regelungen eine Mengenausweitung im vertragsärztlichen Bereich ohne entsprechenden medizinischen Mehrwert begünstigt hätten. Der Verband stellt sich grundsätzlich hinter Bestrebungen zur Ambulantisierung, sofern diese medizinisch sinnvoll und ethisch vertretbar seien.

Die Wahl der Versorgungsform hänge stets von der medizinischen Indikation und dem individuellen Behandlungskontext ab. Für die geplante Neuregelung der Vergütung für 2027 sowie die Pauschalen ab 2028 fordert die DKG eine sachgerechte Kalkulationsgrundlage.

Auch der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt die angekündigte Abschaffung ab 2028 grundsätzlich, da Kurzzeitfallpauschalen die Ambulantisierung im Krankenhaus unterstützen könnten. Gleichzeitig kritisiert der VKD kurzfristige Änderungen und verlangt Folgenabschätzungen, Praxistests sowie realistische Übergangsfristen.

Der VKD verweist auf Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO), wonach die inflationsbereinigten Ausgaben für die untersuchten Leistungen 2025 im Vergleich zu 2024 um rund 360 Millionen Euro gestiegen seien.

Das WidO beziffert die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Hybrid-DRG im Jahr 2025 ebenfalls auf rund 360 Millionen Euro. Zwischen 2023 und 2025 stiegen die ambulanten Operationsfälle im vertragsärztlichen Bereich laut WidO um 7,5 Prozent und im Krankenhaus um 22 Prozent.

Stufenplan des Ministeriums für 2027 und 2028

Derzeit umfassen die Hybrid-DRG 69 Fallgruppen mit 904 Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS-Codes). Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen Leistungen ohne Übernachtung im Jahr 2027 nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) statt sektorengleich vergütet werden.

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Die geplanten Änderungsanträge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehen vor, die Hybrid-DRG ab 2028 durch Kurzzeitfallpauschalen zu ersetzen — für Leistungen ohne Übernachtung soll bereits 2027 der EBM gelten. Wer heute in ambulante OPs investiert, braucht eine belastbare Kalkulationsgrundlage statt kurzfristiger Überraschungen. Der kostenlose Report ordnet den Stufenplan ein und zeigt, welche Erlöswege für Ihr Haus realistisch bleiben. Kostenlosen Klinik-Report zur Vergütungsreform anfordern

Fälle mit mindestens einer Übernachtung sollen 2027 weiterhin nach Hybrid-DRG vergütet werden. Durch diese Zwischenstufe erwartet das Ministerium für 2027 Minderausgaben der GKV von 235 Millionen Euro.

Ab 2028 sollen die Hybrid-DRG vollständig durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden. Diese sind für geeignete stationäre Fälle mit einer Verweildauer von bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen vorgesehen.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll die Systematik bis Ende März 2027 entwickeln, die Selbstverwaltung muss die Pauschalen bis zum 30. April 2027 vereinbaren. Das Ministerium kalkuliert, dass bei rund 5 Millionen potenziell betroffenen GKV-Fällen durch eine kürzere Verweildauer im Jahr 2030 rund 1,0 Milliarde Euro an Minderausgaben entstehen könnten.

Warnungen vor Rückverlagerung in Kliniken

Gegen die Pläne formiert sich erheblicher Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband lehnen die Abschaffung der Hybrid-DRG ab und fordern den Bundestag auf, den Ausbau ambulanter Operationen nicht abzubrechen.

Die KBV betont, dass Praxen und Operationszentren erheblich in Ausstattung und Personal investiert hätten, und warnt davor, dass Eingriffe wieder vermehrt stationär erfolgen könnten. Zudem verweist die KBV auf Schätzungen, nach denen durch konsequentes ambulantes Operieren jährlich bis zu 8 Milliarden Euro im Gesundheitssystem eingespart werden könnten.

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Der VKD kritisiert kurzfristige Änderungen und fordert Folgenabschätzungen, Praxistests sowie realistische Übergangsfristen — bislang fehlt ein konkretes Konzept für die neuen Pauschalen. Solange die Vereinbarung der Selbstverwaltung erst bis zum 30. April 2027 erfolgen soll, bleibt jede Investitionsentscheidung ein Risiko. Dieser Report liefert Ihnen die Prüfpunkte, mit denen Sie Ihr Budget gegen die offenen Fragen absichern. Prüfpunkte zur Erlösabsicherung jetzt sichern

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, die KV Nordrhein und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) kritisieren die Neuregelung. Sie warnen übereinstimmend davor, dass eine EBM-Vergütung für rein ambulante Eingriffe bei gleichzeitig höherem Honorar für Fälle mit Übernachtung finanzielle Anreize für unnötige stationäre Aufenthalte setze.

Der Bundestagsabgeordnete Armin Grau bemängelt, dass zwar Hinweise auf Mengenausweitungen vorlägen, es bislang jedoch an einer hinreichenden Prüfung der Auswirkungen und an einem konkreten Konzept für die Pauschalen fehle. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht in den aktuellen Entwicklungen ungenutzte Chancen zur Senkung der Beiträge.

Mehr zum Thema bei Deutsches Ärzteblatt: „Hybrid-DRG: Geänderte Vergütung soll Millionen einsparen – News“

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