InvaliditĂ€tsprĂŒfung, Ukraine

InvaliditĂ€tsprĂŒfung in der Ukraine: Neue Richtlinien rĂŒcken den Alltag in den Fokus

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 21:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Vorgaben rĂŒcken EinschrĂ€nkungen im Alltag in den Mittelpunkt und sichern bestehende InvaliditĂ€tsgruppen vor einer ÜberprĂŒfung.
Ein minimalistisches, helles Behandlungszimmer mit einem leeren Ordner und einem Stethoskop auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt.

Das ukrainische Gesundheitsministerium hat mit dem Erlass Nr. 1448 vom 30. September 2026 zwei zentrale Dokumente fĂŒr Expertenteams verabschiedet, die die Bewertung der Alltagsfunktion bei der InvaliditĂ€tsfeststellung neu strukturieren.

Der Schritt markiert einen methodischen Wandel im Begutachtungsprozess: KĂŒnftig richtet sich die Zuweisung einer InvaliditĂ€tsgruppe nicht mehr primĂ€r nach einer rein medizinischen Diagnose, sondern nach den konkreten EinschrĂ€nkungen der Betroffenen im alltĂ€glichen Leben.

FunktionsfÀhigkeit im Zentrum der Begutachtung

Die mit dem Erlass bereitgestellten Dokumente dienen als klinisches Instrument fĂŒr medizinisches Personal, das Überweisungen zur Funktionsbewertung ausstellt, sowie fĂŒr die begutachtenden Expertenteams.

Die methodischen Empfehlungen konzentrieren sich auf die tatsÀchliche BeeintrÀchtigung in zentralen Lebensbereichen: Selbstversorgung, MobilitÀt beziehungsweise Bewegung, Orientierung, Kommunikation, Lernen, Verhaltenskontrolle und ArbeitstÀtigkeit.

Erfasst werden funktionale EinschrÀnkungen bei onkologischen, kardiovaskulÀren, neurologischen, psychischen, endokrinen und muskuloskelettalen Erkrankungen sowie bei den Folgen von UnfÀllen.

Die Beurteilung erfolgt anhand von Kategorien der Internationalen Klassifikation der FunktionsfÀhigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie unter Zuhilfenahme empfohlener klinischer Skalen und strukturierter Untersuchungslisten.

Liegen mehrere gesundheitliche BeeintrĂ€chtigungen gleichzeitig vor, werden diese gemeinsam betrachtet, wobei die stĂ€rkste dauerhafte EinschrĂ€nkung fĂŒr das Gesamtergebnis ausschlaggebend ist.

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BĂŒrokratieabbau und Klarheit fĂŒr bestehende Status

Das Regelwerk sieht zudem Erleichterungen im Verfahren vor. ZusĂ€tzliche medizinische Untersuchungen sind nur dann anzusetzen, wenn hierfĂŒr ein konkreter Bedarf besteht. Sollte eine grundsĂ€tzlich empfohlene Untersuchung fehlen, stellt dies allein keinen Ablehnungsgrund dar, sofern die bereits vorliegenden Daten fĂŒr eine sachgerechte Beurteilung ausreichen.

Gleichzeitig bleibt der Bestandsschutz gewahrt: Bereits festgestellte InvaliditĂ€tsgruppen werden durch die Neuregelung weder ĂŒberprĂŒft noch aufgehoben. Die neuen Vorgaben verĂ€ndern oder erweitern auch nicht die Kriterien des vorangegangenen Kabinettsbeschlusses Nr. 1338 vom 15. November 2024, sondern prĂ€zisieren deren praktische Anwendung im medizinischen Alltag.

Gesetzliche Übergangsfristen und behördlicher Datenaustausch

Flankiert wird dieser Ansatz durch rechtliche Anpassungen der Exekutive. Das ukrainische Kabinett fasste am 28. Oktober 2026 den Beschluss Nr. 1359, der Änderungen an den bisherigen BeschlĂŒssen Nr. 835 ĂŒber offene Daten sowie Nr. 1338 zur Bewertung der Alltagsfunktion vornimmt.

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Die Sorge, eine bestehende InvaliditĂ€tsgruppe zu verlieren, ist verstĂ€ndlich — doch bereits festgestellte Gruppen werden durch die Neuregelung weder ĂŒberprĂŒft noch aufgehoben, und fĂŒr fristgerecht durchlaufene Verfahren verlĂ€ngert der Beschluss Nr. 1359 den Status bis zum Bescheid des Expertenteams. Die Checkliste zeigt, welche Fristen und Nachweise Sie jetzt sichern. Checkliste Bestandsschutz jetzt abrufen

Demnach wird fĂŒr Personen, welche das Bewertungsverfahren innerhalb der Fristen des Beschlusses Nr. 1338 durchlaufen haben, die GĂŒltigkeitsdauer des InvaliditĂ€tsstatus bis zum Datum der Entscheidung des Expertenteams verlĂ€ngert. Dies greift auch dann, wenn eine Änderung oder Nichtfeststellung der Gruppe erfolgt; in diesem Fall gilt die bisherige Frist ebenfalls bis zum Tag des Bescheids als verlĂ€ngert.

DarĂŒber hinaus verpflichtet der Beschluss das Zentrum fĂŒr Funktionsbewertung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten Daten ĂŒber Wehrpflichtige und Reservisten des Sicherheitsdienstes der Ukraine an dessen Zentralverwaltung oder Regionalstellen weiterzuleiten. Der Kabinettsbeschluss tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft, wobei fĂŒr einzelne AbsĂ€tze gesonderte Übergangsregelungen gelten.

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