ISO-20022-Format ab November 2026: Banken müssen umstellen
28.06.2026 - 23:30:37 | boerse-global.de
Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Linz.
Bank muss bei Phishing-Angriff mitzahlen
Das OLG Linz (Az. 1 R 45/25f) verhandelte einen Fall, bei dem Betrüger über ein gekapertes Konto 41 Überweisungen ins Ausland tätigten. Gesamtschaden: 200.000 Euro.
Das Gericht entschied: Die Bank muss die Hälfte des Schadens übernehmen. Zwar hatte der Kontoinhaber seine Daten preisgegeben – grobe Fahrlässigkeit. Doch die Richter sahen ein Mitverschulden beim Institut.
Das Fraud-Detection-System hätte die ungewöhnliche Serie von Auslandsüberweisungen als verdächtig erkennen und blockieren müssen. Das Zahlungsdienstleistungsgesetz (ZaDiG 2018) schütze Kunden vor solchen Betrugsfällen.
Erfolge bei gefälschten Festgeld-Angeboten
Nicht nur Phishing-Angriffe auf Girokonten beschäftigen die Gerichte. Auch Betrug mit angeblichen Festgeldanlagen nimmt zu.
Die Kanzlei ESER LAW konnte für einen Mandanten 39.750 Euro zurückholen. Er war auf ein Fake-Angebot der Plattform Raisin hereingefallen. Die Gelder landeten über die Barclays Bank in England.
Die Kanzlei betreut aktuell über 120 Geschädigte. Allein in mehr als 60 Fällen dienten gefälschte Raisin-Angebote als Tatmittel. Frühere Erfolge: 69.000 Euro, 30.000 Euro und 29.000 Euro für Betroffene.
Die Rückholung von Geldern ist also auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen möglich – wenn rechtliche Schritte gegen die beteiligten Banken eingeleitet werden.
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Neue EU-Regeln für mehr Sicherheit
Die EU verschärft die Sicherheitsvorkehrungen im Zahlungsverkehr. Seit dem 9. Oktober 2025 ist das System „Verification of Payee“ (VOP) im Einsatz.
Es gleicht bei Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN ab. Ein Ampel-System zeigt die Korrektheit: Grün bedeutet Übereinstimmung, Gelb erfordert manuelle Bestätigung, Rot blockiert die Transaktion. Das gilt auch für Daueraufträge.
Ab dem 15. November 2026 müssen alle EU-Banken Zahlungen im ISO-20022-Format verarbeiten. Das alte DTAZV-Verfahren wird durch das XML-Format pain.001.001.09 ersetzt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Echtzeit-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden sollen zum Standard werden. Die Kosten dafür müssen denen von Standard-Überweisungen entsprechen.
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Cyber-Kriminalität bleibt Bedrohung
Die Notwendigkeit strengerer Regeln zeigt ein aktueller Vorfall in den Niederlanden. Ein Mitarbeiter der Finanzabteilung eines Unternehmens überwies nach einer gefälschten E-Mail fast 5.000 Euro an Betrüger.
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) warnt: Notenbanken müssen ihre Abwehrbereitschaft angesichts des KI-Booms kontinuierlich steigern. Die Betrugsmethoden werden immer raffinierter.
