Kinderschutz, Expertenkommission

Kinderschutz online: Expertenkommission empfiehlt Mindestalter 13

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 09:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Expertenkommission legt ihren Abschlussbericht vor und empfiehlt 13 Jahre als Mindestalter für soziale Netzwerke. Ein Gesetzentwurf soll folgen.

Kinderschutz im Netz: Kommission übergibt Bericht mit 56 Empfehlungen
Ein leerer, heller Konferenzraum mit einem Holztisch vor einer Fensterfront mit Blick ins Grüne. Illustration mit AI erstellt.

Die Expertenkommission Kinderschutz in der digitalen Welt hat ihre fachliche Arbeit abgeschlossen und den offiziellen Abschlussbericht überreicht. Die Übergabe erfolgte am Vormittag um 09:30 Uhr an die Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU). Damit liegt nun eine umfassende Handlungsgrundlage vor, die den Schutz von Minderjährigen im Internet rechtlich und praktisch neu ordnen soll.

Geleitet wurde das beratende Gremium von der Vorsitzenden Nadine Schön sowie dem Ko-Vorsitzenden Olaf Köller. Die Kommission hatte bereits im Vorfeld der Berichtsübergabe, gegen Ende Juni 2026, eine Liste mit insgesamt 56 Empfehlungen erarbeitet und vorgestellt. Diese bilden das Fundament des nun finalisierten Abschlussberichts und decken ein breites Spektrum an regulatorischen und pädagogischen Maßnahmen ab.

Mindestalter und Nutzungsbeschränkungen

Ein zentraler Pfeiler der Expertenvorschläge betrifft den Zugang zu digitalen Plattformen. Die Kommission empfiehlt die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke.

Flankierend dazu werden spezifische Beschränkungen für einzelne Social-Media-Angebote vorgeschlagen, um Kinder vor potenziell schädlichen Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie und ungeeigneten Inhalten zu schützen. Ziel ist es, die Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen, ihre Dienste altersgerecht zu gestalten.

Besondere Beachtung findet in dem Bericht zudem das neu definierte Recht auf Schutz vor „digitaler Vernachlässigung". Die Experten plädieren dafür, diesen Aspekt als festen Bestandteil des Kinderschutzes zu verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass Minderjährige nicht nur vor aktiven Gefahren geschützt werden, sondern auch einen Anspruch auf eine angemessene Begleitung und Aufsicht in digitalen Räumen haben. Dies betrifft nach Auffassung der Kommission sowohl das unmittelbare Umfeld als auch die Verantwortung von Plattformbetreibern.

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Politischer Zeitplan und Gesetzentwurf

Ministerin Karin Prien äußerte sich zustimmend zu den Ergebnissen der Kommission. Sie unterstrich, dass sie die vorgeschlagene Altersgrenze von 13 Jahren für den richtigen Weg halte, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen.

Die Empfehlungen sollen zeitnah in konkrete politische Maßnahmen überführt werden. Nach Angaben der Ministerin beabsichtige ihr Ressort, bereits in den kommenden Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

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Mit diesem Schritt rückt eine Verschärfung der Regeln für soziale Netzwerke in greifbare Nähe. Die Arbeit der Kommission unter Schön und Köller liefert die notwendige fachliche Expertise, um die teils komplexen technischen und juristischen Fragen des digitalen Kinderschutzes zu adressieren.

Im weiteren Gesetzgebungsprozess wird es nun darum gehen, die 56 Empfehlungen rechtlich zu verankern, um den digitalen Raum für junge Nutzer dauerhaft sicherer zu gestalten.

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