Kindesmissbrauch-Scans: EU verlängert Übergangsregelung bis April 2028
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 18:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Mitgliedstaaten haben die Übergangsregelung zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet bis zum 3. April 2028 verlängert. 25 Länder stimmten dafür, eines dagegen, eines enthielt sich.
Was der Mechanismus erlaubt
Der befristete Beschluss erlaubt Online-Diensten, ihre Plattformen freiwillig nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Betroffen sind große Tech-Konzerne wie Meta, Microsoft, Google, Discord, Snapchat sowie Xbox und iCloud.
Wichtige Ausnahme: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Signal bleiben von den Scan-Maßnahmen ausgenommen. Das ist ein zentraler Punkt der Verlängerung.
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Politischer Hürdenlauf
Der Verlängerung ging eine zähe Debatte voraus. Im März lehnte das EU-Parlament eine Fortführung zunächst ab. Auf Druck von EVP-Fraktion und Parlamentspräsidentin Roberta Metsola landete das Thema erneut auf der Agenda.
Anfang Juli stimmte das Parlament im Dringlichkeitsverfahren zu. Ein Ablehnungsantrag am 9. Juli scheiterte: Für die absolute Mehrheit wären 361 Stimmen nötig gewesen, erreicht wurden nur 314. Damit gaben die EU-Botschafter grünes Licht.
Kritik an Fehlalarmen und Datenschutz
Trotz der Mehrheit bleibt die Regelung umstritten. EU-Abgeordneter Ignazio Marino warnt vor massiven Eingriffen in die Privatsphäre: Überwachung müsse an konkrete Verdachtsfälle geknüpft sein.
Die Zahlen geben ihm recht: 2024 stammten 36 Prozent aller Missbrauchsmeldungen aus Massenscans. Rund 48 Prozent der automatischen Meldungen waren falsch-positive Alarmierungen – sie betrafen keine kriminellen Inhalte. Besonders brisant: Etwa 40 Prozent der eingeleiteten Ermittlungen richten sich gegen Minderjährige selbst.
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Was kommt nach der Übergangsregelung?
Die verlängerte Regelung ist nur eine Brücke. Die EU bereitet bereits eine dauerhafte Gesetzgebung vor – bekannt als „Chat Control 2.0". Verhandlungen sollen im September unter irischer Ratspräsidentschaft starten. Ziel ist ein verbindlicher Rechtsrahmen, der den freiwilligen Mechanismus ablöst.
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