Koffeinpulver, Teelöffel

Koffeinpulver: Schon ein bis zwei Teelöffel können tödlich wirken

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 16:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Marktcheck zeigt hohe Koffein- und Zuckermengen in Trendprodukten; Verbraucherschützer verlangen strengere Verkaufsregeln.

Hochkonzentriertes Koffein: Verbraucherschützer warnen vor Gesundheitsgefahren
Eine leere Präzisionswaage und ein Glasbecher auf einer sauberen, hellen Oberfläche in einem sterilen Laborumfeld. Illustration mit AI erstellt.

Der Konsum von hochkonzentrierten Koffeinprodukten wie Pulvern, Kapseln und speziellen Energy Shots steht zunehmend im Fokus von Verbraucherschützern und Gesundheitsbehörden.

Die Verbraucherzentrale warnt vor schweren gesundheitlichen Risiken, die von diesen Produkten ausgehen können. Besonders die hohe Konzentration des Wirkstoffs in kleinen Verzehrmengen sowie die oft unzureichende Dosierbarkeit bei Pulvern stellen demnach eine erhebliche Gefahr dar.

Gefährliche Dosierung bei Pulvern und Energy Shots

Nach Angaben der Verbraucherzentrale enthalten handelsübliche Energy Shots in Portionen von 25 bis 60 ml bis zu 230 mg Koffein. Noch kritischer wird die Verwendung von reinem Koffeinpulver bewertet. Hier kann bereits eine Menge, die einer Messerspitze entspricht, circa 200 mg Koffein enthalten. Experten weisen darauf hin, dass herkömmliche Haushaltswaagen und Dosierlöffel oft zu ungenau sind, um diese geringen Mengen sicher abzumessen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt bereits seit dem Jahr 2024 vor hochkonzentrierten oder reinen Koffeinpulvern, die im Internet frei erhältlich sind. Demnach können bereits ein bis zwei Teelöffel reines Pulver tödlich wirken. Eine Menge von 5 bis 10 g Koffein gilt als lebensgefährlich. Bei einer Überdosierung drohen Symptome wie Nervosität, Zittern, Schlafstörungen sowie Herzrasen und Herzrhythmusstörungen.

Empfohlene Höchstmengen und vulnerable Gruppen

Für die Bewertung der Unbedenklichkeit ziehen Experten Grenzwerte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) heran. Für gesunde Erwachsene gelten Einzeldosen von bis zu 200 mg sowie eine Tagesdosis von maximal 400 mg als unbedenklich.

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Zum Vergleich: Eine Tasse Filterkaffee (200 ml) enthält etwa 90 mg, eine Dose Red Bull (250 ml) rund 80 mg und eine Dose Coca-Cola (355 ml) etwa 35 mg Koffein.

Besondere Vorsicht ist bei Kindern und Jugendlichen geboten. Hier liegt die sichere Höchstmenge laut EFSA bei maximal 3 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag. Ein Kind mit einem Gewicht von 40 kg erreicht diesen Grenzwert somit bereits bei 120 mg Koffein. Für Schwangere und Stillende wird eine maximale Tagesdosis von 200 mg empfohlen.

Ergebnisse aktueller Marktkontrollen

Ein Marktcheck des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), über den in einem Bericht vom 24. September 2026 informiert wurde, zeigt, dass viele Trend-Getränke und Pulver diese Empfehlungen für Minderjährige deutlich überschreiten. So enthält eine Dose „Nocco Ramonade“ (330 ml) 180 mg Koffein, während „Gönrgy Viva Fundarina“ (500 ml) auf 160 mg kommt. Das Pulver „Holy“ weist in einer 500-ml-Portion ebenfalls 160 mg auf.

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Neben dem Koffeingehalt kritisieren die Tester weitere Inhaltsstoffe. Das Getränk „Gönrgy Viva Fundarina“ enthalte pro Dose 65 g Zucker, was etwa 17 Zuckerwürfeln entspricht und die WHO-Empfehlung für Erwachsene (maximal 50 g pro Tag) übersteigt.

Zudem warnt der VKI vor dem Einsatz von Azofarbstoffen in einigen Produkten. Die Ernährungswissenschaftlerin Teresa Bauer vom VKI wies darauf hin, dass Kinder nicht an Koffein gewöhnt seien und Warnhinweise oft schwer auffindbar auf der Rückseite der Verpackungen stünden.

Tragische Einzelfälle und regulatorische Forderungen

Die potenziell tödlichen Folgen einer Überdosierung zeigen sich in dokumentierten Fällen wie dem des Heimbewohners Goddard, der an ADHS und paranoider Schizophrenie litt. Nach dem Konsum von Koffeinkapseln kam es im Krankenhaus zu Herzversagen. Ein Gerichtsmediziner stufte den Tod als Unfall ein, wobei die toxikologische Untersuchung eine Koffeinkonzentration weit im Bereich tödlicher Vergiftungen ergab.

Angesichts dieser Risiken fordern die Verbraucherzentralen und das BfR Konsequenzen. Im Raum steht ein Verbot hochkonzentrierter Koffeinprodukte sowie ein grundsätzliches Verkaufsverbot solcher Artikel an Minderjährige, um die Gesundheitsgefahren durch unterschätzte Koffeinmengen zu minimieren.

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