Krankengeld, Anspruch

Krankengeld: Anspruch entfällt für Teilrentner ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 11:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die GKV-Reform verändert Krankengeld, Zuzahlungen und Familienversicherung. Weitere Einschnitte folgen 2028, das Einsparziel liegt bei 19 Milliarden Euro.

GKV-Reform: Krankengeld und Leistungen werden ab 2027 gekürzt
Ein minimalistischer, leerer Büro-Konferenzraum mit bodentiefen Fenstern und Blick auf einen ruhigen Wald. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Bundestag im Juli 2026 eine Reihe von Einschnitten beim Krankengeld beschlossen, die schrittweise bis 2028 in Kraft treten.

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 10. Juli 2026, verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026, in Kraft getreten ist es bereits am 30. Juli 2026. Die konkreten Leistungskürzungen greifen jedoch erst zu späteren Stichtagen – zentral ist dabei der 1. Januar 2027.

Teilrente und Krankengeld: Anspruch entfällt

Kernstück der Reform ist eine Änderung beim Zusammenspiel von Teilrente und Krankengeld. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Krankengeldanspruch für Personen, die eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen. Gleichzeitig wird die Teilrente künftig maximal bis 99,99 Prozent der Vollrente gewährt.

Wer also nahe an der vollen Rente liegt, verliert damit parallel den Zugang zu Krankengeldzahlungen. Nach Angaben aus dem Gesetzgebungsverfahren soll diese Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung Einsparungen von rund 30 Millionen Euro pro Jahr bringen.

Weitere Änderungen beim Krankengeld ab 2027

Neben der Teilrenten-Regelung sieht das Gesetz zum 1. Januar 2027 zusätzliche Anpassungen vor: Endet das Beschäftigungsverhältnis, beträgt das Krankengeld künftig 60 Prozent des Nettoentgelts, für Versicherte mit Kind 67 Prozent.

Die Frist für den Anspruch auf Krankengeld im Rahmen einer Rehabilitation wird von bislang zehn auf vier Wochen verkürzt. Selbstständige müssen künftig eine Wartezeit von drei Monaten erfüllen, bevor sie Krankengeld beziehen können. Zudem wird die Kontaktbefugnis der Krankenkassen gegenüber Versicherten erweitert.

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Teilkrankengeld und Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028

Ein Jahr später, zum 1. Januar 2028, folgt mit dem Teilkrankengeld ein neues Instrument. Parallel dazu wird die sogenannte Teil-Arbeitsunfähigkeit eingeführt: Arbeitnehmer, deren Arbeitsunfähigkeit länger als vier Wochen andauert, können demnach zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten.

Voraussetzung ist eine ärztliche Feststellung sowie die Zustimmung des Arbeitgebers, die innerhalb einer Frist von sieben Tagen erfolgen muss – eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Entgeltfortzahlung in diesem Modell ist auf maximal sechs Wochen begrenzt.

Weitere Belastungen für Versicherte

Das Gesetz bringt neben den Krankengeld-Regelungen weitere finanzielle Veränderungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung für Medikamente von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich um 300 Euro monatlich, was für Betroffene eine Mehrbelastung von rund 26 Euro im Monat bedeutet.

Zum 1. Januar 2028 wird zudem die Familienversicherung für Ehepartner eingeschränkt: Sie gilt dann nur noch, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, andernfalls wird ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig.

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Homöopathische Behandlungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, und der Zuschuss zum Zahnersatz sinkt auf 50 Prozent, beziehungsweise 60 Prozent bei fünfjähriger Vorsorge.

Das Gesetz strich außerdem die bisherige Informationspflicht der Kassen bei Erhöhung des Zusatzbeitrags, während das Sonderkündigungsrecht der Versicherten bestehen bleibt. Insgesamt soll das Maßnahmenpaket der GKV for 2027 ein Einsparziel von rund 19 Milliarden Euro erreichen.

Politischer Streit um weitere Reformen

Die Gesundheitsreform fällt in eine Phase innerkoalitionärer Spannungen. Nach dem AfD-Sieg bei der Wahl in Sachsen-Anhalt forderte SPD-Chefin Bärbel Bas Gespräche innerhalb der Koalition und kritisierte die Rhetorik von Bundeskanzler Merz.

Reformen seien nötig, dürften aber nicht gegen die Menschen gerichtet sein, so ihre Position. Die SPD signalisiert, ihren bisherigen Reformkurs überdenken zu wollen, während die Union auf Tempo bei weiteren Vorhaben drängt.

Auf der Agenda stehen unter anderem die Rente nach 45 Beitragsjahren, eine Krankschreibung ab dem ersten Tag, die Entwicklung der Pflegekosten, ein möglicher Spritpreisdeckel sowie eine Steuerentlastung von 10 Milliarden Euro ab 2028. SPD-Chef Lars Klingbeil verlangte von der Union eine Gegenfinanzierung für diese Vorhaben – ein Streitpunkt, der die weitere sozialpolitische Agenda der Koalition prägen dürfte.

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