Krypto-Besteuerung, Gesetzentwurf

Krypto-Besteuerung: Neue 25%-Abgeltungsteuer ab 2028 geplant

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht 25 Prozent Steuer auf neue Krypto-Käufe ab 2028 vor, während Altbestände geschützt und Detailfragen offen bleiben.

Krypto-Steuerreform: 25 Prozent ab 2028 geplant
Moderne, minimalistische Glasarchitektur eines Bürogebäudes in der Dämmerung, die Stabilität und strukturellen Wandel symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesfinanzministerium strebt eine grundlegende Neuausrichtung der Besteuerung von Kryptowährungen an. Wie aus einem von Finanzminister Klingbeil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf hervorgeht, über den Medien am 9. September 2026 berichteten, sollen Gewinne aus dem Handel mit digitalen Assets ab dem Jahr 2028 mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden. Damit würde die Bundesregierung die steuerliche Behandlung von Kryptowerten an die von klassischen Kapitalanlagen wie Aktien oder Anleihen angleichen.

Wegfall der Haltefrist und Einführung des Bestandsschutzes

Kernpunkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen steuerlichen Privilegierung für langfristige Investoren. Bislang konnten Anleger Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei realisieren, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens ein Jahr vergangen war. Diese einjährige Haltefrist soll nach den Plänen des Ministeriums künftig entfallen.

Die Neuregelung sieht jedoch eine zeitliche Differenzierung vor: Die neue Abgeltungsteuer soll ausschließlich für Krypto-Assets gelten, die nach dem 1. Januar 2027 erworben werden. Für Bestände, die Anleger vor diesem Stichtag angeschafft haben, ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Diese Assets behalten die bisherige Regelung bei und können somit auch künftig nach Ablauf eines Jahres steuerfrei veräußert werden.

Integration in das Kapitalertragsrecht und Verlustverrechnung

Mit der Einordnung unter die Abgeltungsteuer ändern sich auch die Rahmenbedingungen für Freibeträge und die Verlustrechnung. Dem Vernehmen nach bleibt der persönliche Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Eine wesentliche Neuerung betrifft den Umgang mit Kursverlusten: Diese sollen künftig mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechenbar sein, was eine Angleichung an die gängige Praxis im Wertpapierhandel darstellt.

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Um die Erhebung der Steuer sicherzustellen, sieht der Entwurf eine stärkere Einbindung der Finanzdienstleister vor. Ab dem Jahr 2028 soll der Steuerabzug automatisch durch die jeweiligen Krypto-Dienstleister erfolgen. Unterstützt wird dieser Prozess auf regulatorischer Ebene durch die EU-Richtlinie DAC8, die darauf abzielt, die Transparenz bei Transaktionen mit digitalen Währungen zu erhöhen.

Fiskalische Erwartungen und offene Regulierungsfragen

Das Bundesfinanzministerium erwartet durch die Reform signifikante Mehreinnahmen für den Staatshaushalt. Schätzungen gehen von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 160 Millionen Euro für das Jahr 2028 aus.

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Bis zum Jahr 2031 könnten diese Einnahmen auf 350 Millionen Euro pro Jahr ansteigen. Ein Sprecher des Ministeriums begründete das Vorhaben mit der mangelnden Fairness des aktuellen Systems, in dem Kryptowerte im Vergleich zu anderen Anlageformen oft bevorzugt behandelt würden.

Der Gesetzentwurf umfasst explizit die führenden Kryptowährungen Bitcoin und Ethereum. Trotz der detaillierten Pläne zur Steuersatzanpassung bleiben einige operative Aspekte vorerst ungeklärt.

So ist derzeit noch offen, wie spezielle Transaktionsformen wie das sogenannte Staking oder die steuerliche Behandlung von Krypto-Sparplänen im Detail geregelt werden sollen. Auch das offizielle Gesetzgebungsverfahren zur finalen Umsetzung der Pläne steht aktuell noch aus.

Mehr zum Thema bei Golem.de: „Gewinne: Regierung plant 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Krypto“

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