Lithium in NahrungsergÀnzungsmitteln: BVL warnt vor Vergiftungsgefahr
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
NahrungsergĂ€nzungsmittel versprechen im Onlinehandel hĂ€ufig schnelle UnterstĂŒtzung fĂŒr Konzentration, StressbewĂ€ltigung oder die geistige LeistungsfĂ€higkeit. Besonders Produkte, die mit dem Versprechen auf mentale Klarheit beworben werden, ziehen Verbraucher an.
Doch immer wieder geraten dabei Inhaltsstoffe in den Fokus der Aufsichtsbehörden, die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen und rechtlich nicht in solchen PrĂ€paraten vorkommen dĂŒrfen. Das Bundesamt fĂŒr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erinnerte Ende August 2026 an seine Warnung vor lithiumhaltigen NahrungsergĂ€nzungsmitteln, die ĂŒber das Internet vertrieben werden.
Rechtliche Vorgaben und fehlende Zulassung in der EuropÀischen Union
Aus rechtlicher Sicht ist der Einsatz des Leichtmetalls in Lebensmitteln eindeutig geregelt. Nach Angaben des BVL ist Lithium in der EuropĂ€ischen Union fĂŒr den Einsatz in Lebensmitteln nicht zugelassen.
Die Behörde verweist hierbei auf die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, konkret auf Artikel 3 Absatz 1. Diese Vorschrift regelt den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln und lĂ€sst die Verwendung von Stoffen, die nicht ausdrĂŒcklich gelistet oder freigegeben sind, nicht zu.
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Dass entsprechende PrĂ€parate dennoch im digitalen Handel auftauchen, fĂŒhrt bei Kontrollbehörden regelmĂ€Ăig zu Beanstandungen. Vor allem Angebote mit Versprechungen rund um mentale Fitness bewegen sich bei einem Gehalt an nicht zugelassenen Stoffen auĂerhalb des bestehenden Rechtsrahmens.
Gesundheitsgefahren und mögliche Vergiftungsanzeichen
Die Aufnahme von Lithium ĂŒber nicht kontrollierte NahrungsergĂ€nzungsmittel birgt gravierende Gefahren fĂŒr die Gesundheit. Das BVL weist auf eine Reihe typischer Vergiftungserscheinungen hin, die bei einer Ăberdosierung oder unkontrollierten Einnahme auftreten können.
Zu den ersten Anzeichen zĂ€hlen demnach ein starkes DurstgefĂŒhl sowie auffallend hĂ€ufiges Wasserlassen. DarĂŒber hinaus können gastrointestinale Beschwerden wie Durchfall und Erbrechen auftreten, die in der Folge zu einer gefĂ€hrlichen Austrocknung des Körpers fĂŒhren können.
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Bei fortgesetzter Aufnahme oder höheren Dosierungen drohen zudem neurologische Symptome. Das BVL nennt hierbei insbesondere Zittern und weitere neurologische Störungen. In schweren FĂ€llen kann eine Vergiftung mit Lithium zu einem Koma oder gar zum Tod fĂŒhren.
Richtwerte fĂŒr MikronĂ€hrstoffe durch das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung
WĂ€hrend nicht zugelassene Stoffe wie Lithium in Lebensmitteln und ErgĂ€nzungsprĂ€paraten gĂ€nzlich verboten sind, befasst sich die Risikobewertung bei zulĂ€ssigen NĂ€hrstoffen mit der Festlegung sicherer Obergrenzen. Um Verbraucher vor Ăberdosierungen zu schĂŒtzen, erarbeitet das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung (BfR) VorschlĂ€ge fĂŒr Höchstmengen fĂŒr den tĂ€glichen Verzehr bei Personen ab 15 Jahren.
FĂŒr Vitamin D schlug das Institut im Jahr 2023 eine Höchstmenge von 20 ”g pro Tag vor, wĂ€hrend fĂŒr Vitamin B6 im selben Jahr eine Empfehlung von 0,9 mg formuliert wurde. Ebenfalls aus dem Jahr 2023 stammt der Vorschlag fĂŒr Selen mit einer Begrenzung auf 40 ”g tĂ€glich.
FĂŒr FolsĂ€ure legte das BfR im Jahr 2024 eine empfohlene Höchstmenge von 200 ”g vor, wobei fĂŒr Schwangere ein Richtwert von 400 ”g vorgesehen ist. Diese Orientierungswerte sollen sicherstellen, dass auch bei einer regelmĂ€Ăigen Einnahme von NĂ€hrstoffprĂ€paraten keine unerwĂŒnschten gesundheitlichen Wirkungen entstehen.

