Mammographie-Screening: G-BA senkt Altersgrenze auf 45 Jahre
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 18:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit einem Beschluss vom 15. Oktober 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine wesentliche Änderung in der gesetzlichen Krebsfrüherkennung auf den Weg gebracht: Die untere Altersgrenze für das organisierte Mammographie-Screening wird von bisher 50 auf 45 Jahre gesenkt. Damit erhalten künftig deutlich mehr Frauen in Deutschland Zugang zu der systematischen Reihenuntersuchung zur Erkennung von Brustkrebs auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erweiterter Kreis der Anspruchsberechtigten und medizinischer Nutzen
Die Ausweitung schließt eine Altersgruppe ein, für die das Screening bislang keine Regelleistung der Kassen darstellte. Bislang galt der gesetzliche Anspruch auf das Mammographie-Screening für Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren, was einem Kreis von rund 14,5 Millionen Frauen entsprach.
Durch die Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre sollen zusätzlich rund 2,5 Millionen Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren von dem Früherkennungsprogramm profitieren können.
Hintergrund der Entscheidung sind wissenschaftliche Belege zum Nutzen der Untersuchung. Nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz senkt die Teilnahme am Mammographie-Screening das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, um 20% bis 30%. G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck betonte in diesem Zusammenhang, dass eine verlässliche Früherkennung Anzeichen von Veränderungen sicher erkennen und gleichzeitig möglichst selten falschen Alarm auslösen müsse.
Zeitplan für Inkrafttreten und Terminvergabe
Bis die ersten Untersuchungen für die neue Altersgruppe anlaufen, sind noch administrative und organisatorische Zwischenschritte vorgesehen. Das Inkrafttreten als Kassenleistung ist für den 1. August 2027 geplant, vorausgesetzt, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss im Rahmen der rechtlichen Prüfung nicht beanstandet.
Die Altersgrenze sinkt: Künftig sollen auch Frauen ab 45 Jahren Anspruch auf das Mammographie-Screening haben — geplant als Kassenleistung ab dem 1. August 2027. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in klaren Schritten, was das für Sie bedeutet und wie Sie sich rechtzeitig um einen Termin kümmern. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Der praktische Zugang zur Untersuchung wird stufenweise umgesetzt:
* Ab Sommer 2027 sollen sich anspruchsberechtigte Frauen ab 45 Jahren zunächst selbst bei der zuständigen Zentralen Stelle anmelden können, um einen Termin zu vereinbaren.
* Die reguläre, schriftliche Einladung der Berechtigten auf persönlichem Weg ist voraussichtlich ab Januar 2028 vorgesehen.
Parallele Überprüfungen weiterer Screening-Programme
Neben der Anpassung bei der Mammographie leitete der G-BA am 15. Oktober 2026 auch Verfahren zur Bewertung anderer Vorsorgeprogramme ein. So kündigte das Gremium parallele Überprüfungen des Hautkrebs-Screenings sowie des Gesundheits-Check-ups an.
Für das Hautkrebs-Screening wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Gegenstand der Analyse ist unter anderem der Vergleich eines allgemeinen Screenings mit einer risikoadaptierten Strategie hinsichtlich Mortalität, Morbidität und Lebensqualität sowie die Bewertung entsprechender Risikoinstrumente.
Viele Frauen zögern, weil sie einen falschen Alarm fürchten. Der Leitfaden ordnet Nutzen und Risiken des Screenings sachlich ein und erklärt, was ein auffälliger Befund bedeutet — damit Sie informiert entscheiden können. Nutzen und Risiken im Leitfaden prüfen
Für den G-BA gilt hierfür eine gesetzliche Beschlussfrist bis zum 31. Dezember 2027, die auf dem seit dem 30. Juli 2026 geltenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz basiert.
Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleibt das Hautkrebs-Screening unverändert als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre bestehen. Auch der Gesundheits-Check-up – einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren und ab 35 Jahren alle drei Jahre – läuft während der Überprüfungsphase regulär weiter.
Mehr zum Thema bei Frankfurter Rundschau: „Mammographie-Screening gilt ab 2027 schon für Frauen ab 45“
