Medizinisches, Cannabis

Medizinisches Cannabis: 65.000 Patienten verloren die Kostenübernahme

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 06:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Koalitionsanträge sehen Änderungen beim Vorrang von Cannabis-Fertigarzneien vor; Gerichte entschieden unterschiedlich über die vorläufige Weiterversorgung.

Medizinisches Cannabis: Geplante Änderungen bei GKV-Erstattung und Therapie
Getrocknete Heilkräuter und Wurzeln auf einem rustikalen Holztisch bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Nutzer bewerten pflanzliche Heilmittel wie die Uralsüssholzwurzel im Rahmen der Eigenanwendung, während sich zugleich der regulatorische Rahmen für den Einsatz von medizinischem Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Die Diskussionen um Nutzen, Erstattungsfähigkeit und Qualität pflanzlicher Präparate betreffen sowohl frei verkäufliche Mittel als auch verschreibungspflichtige Therapien.

Erfahrungen mit traditionellen Pflanzenmitteln

Auf Plattformen wie meine-teemischung.de teilen Anwender Rückmeldungen zu getrockneten Heilpflanzen wie der vorbehandelten Uralsüssholzwurzel. Das Produkt verzeichnete in Berichten vom Oktober 2026 dort neun Bewertungen mit einer durchschnittlichen Gesamtnote von 4,9 von 5 Punkten. Die Teilkategorien Produktsortiment und Produktqualität erreichten jeweils durchschnittlich 5 Punkte, während die Bedienerfreundlichkeit bei 4,78 Punkten lag.

Einzelne Rückmeldungen von Kunden strecken sich über mehrere Jahre, darunter Einträge von Dezember 2018 bis August 2026. Anwenderinnen berichteten unter anderem über die Zubereitung des Süßholzes als abendlichen Aufguss oder die Kombination mit Artemisia annua im Rahmen von Kuren. Der Plattformbetreiber weist darauf hin, dass Kundenbewertungen vor der Veröffentlichung nicht systematisch überprüft werden.

Gesetzliche Anpassungen bei Cannabis-Fertigarzneimitteln

Parallel zur privaten Nutzung klassischer Heilpflanzen steht die Versorgung mit medizinischem Cannabis vor einer erneuten rechtlichen Weichenstellung.

Durch das am 24. Juli 2024 ausgefertigte und am 30. Juli 2026 in wesentlichen Teilen in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden getrocknete Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen.

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) verloren dadurch rund 65.000 Patienten die Kostenübernahme. Der Gesetzgeber rechnete mit Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf jährlich rund 180 Millionen Euro ansteigen sollen.

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Seit der Streichung getrockneter Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog tragen viele Patienten ihre Monatskosten von 100 bis 300 Euro selbst. Wer die Erstattungslage bei Blüten und Extrakten einordnen will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die wichtigsten Schritte zu Widerspruch, Privatrezept und Bestandsschutz. Kostenlosen Leitfaden zur Cannabis-Kostenübernahme anfordern

Zusätzlich hatte die Koalition einen Vorrang für zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel verankert, der einen mindestens sechsmonatigen Therapieversuch vor dem Einsatz von Extrakten vorschrieb. Nach Streitigkeiten zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband legte die Koalition Ende September 2026 Änderungsanträge vor.

Demnach soll Satz 2 in Paragraph 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) so klargestellt werden, dass der Vorrang von Fertigarzneimitteln künftig nur noch innerhalb der konkret zugelassenen Anwendungsgebiete gilt. Die starre Sechsmonatsfrist entfällt; die Behandlungsdauer liegt künftig wieder im Ermessen der Vertragsärzte. Zudem greift die Regelung nicht für Bestandspatienten.

Der Deutsche Hanfverband (DHV) nahm zu den Änderungen im Rahmen der Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss am 7. Oktober 2026 Stellung. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth begrüßte die Korrektur, wonach Extrakte mit bis zu 25 Prozent THC außerhalb der engen Indikationen von Fertigarzneimitteln wieder erstattet werden können.

Derzeit existieren lediglich zwei THC-haltige Fertigarzneimittel: Sativex, das für Spastiken bei Multipler Sklerose zugelassen ist, sowie Exilby für chronische Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente.

Für das Präparat Exilby des Unternehmens Vertanical läuft seit dem 1. September 2026 eine Nutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), deren Veröffentlichung für den 1. Dezember vorgesehen ist.

Versorgungswege und juristische Auseinandersetzungen

Für Patienten, die auf Blüten angewiesen sind, bleibt die Abgabe auf Privatrezept in der Apotheke möglich. Laut Portalen wie Privatrezept.net bewegen sich die Apothekenpreise für Blüten zwischen 4 und 20 Euro pro Gramm, was für Selbstzahler bei mittlerem Bedarf Monatskosten von 100 bis 300 Euro bedeutet.

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Die Erstattungsregeln für Extrakte und Fertigarzneimittel werden derzeit im Bundestag nachgeschärft — wer auf eine laufende Versorgung angewiesen ist, sollte seine Rechtsposition jetzt prüfen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Bestandspatienten ihren Anspruch sichern und welche Unterlagen ein Eilantrag beim Sozialgericht erfordert. Checkliste Bestandsschutz und Eilantrag jetzt sichern

An den Sozialgerichten führten Eilanträge zu geteilten Ergebnissen: Während die Sozialgerichte Frankfurt am 21. August 2026, Wiesbaden am 9. September 2026 und Leipzig am 16. September 2026 Anträge auf Weiterversorgung ablehnten, ordnete das Sozialgericht Dresden am 8. September 2026 eine vorläufige Weiterversorgung an. Die Verfahren sind erstinstanzlich noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

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