Meta pausiert neue Geschäftsbedingungen: KI-Regeln treten am 20. November nicht in Kraft
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 05:25 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer US-Technologiekonzern Meta hat das Inkrafttreten seiner geplanten neuen kommerziellen Geschäftsbedingungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die Regelungen, zu denen unter anderem Bestimmungen für Produktkataloge, Werbeanzeigen und generative Werbe-KI gehören, treten damit nicht wie zuletzt geplant am 20.11.2026 in Kraft.
Ein neuer Termin für eine etwaige Einführung wurde nicht genannt. Ursprünglich am 08.10.2026 vorgeschlagen, war der Starttermin bereits zuvor vom 30.10.2026 auf den 20.11.2026 verlegt worden.
Die Klauseln hätten Meta weitreichende Befugnisse eingeräumt, Inhalte von Domains, Webseiten und Adressen zu analysieren, abzurufen, zwischenzuspeichern, zu erfassen und für die Weiterentwicklung, das Training und die Sicherung von konzerneigenen Produkten zu nutzen.
Geschäftskunden besaßen vor dem ursprünglichen Stichtag keine Möglichkeit zum Widerspruch, abgesehen von einer vollständigen Löschung ihres Geschäftskontos.
Meta-Sprecher Andy Stone hatte Mitte Oktober erklärt, die Neuerung diene der Bereitstellung korrekter Produktinformationen und ziele nicht auf das Auslesen von Nachrichtenseiten ab. Nach ersten Medienberichten strich der Konzern das Wort Training aus den Unterlagen und grenzte den Zweck auf Werbe- und Geschäftsprodukte ein.
Rechtlicher Widerstand in Norwegen und Brasilien
Gegen die Bestimmungen formierte sich international erheblicher juristischer Widerstand. Am 28.10.2026 erließ das Bezirksgericht in Oslo eine dringende einstweilige Verfügung, die Meta untersagt, die Vorgaben für norwegische Geschäftskonten auf Facebook und Instagram bis zu einer abschließenden rechtlichen Prüfung anzuwenden.
Der norwegische Medienverband MBL hatte den Eilantrag tags zuvor im Namen von 180 Medienunternehmen eingereicht, darunter Verlage wie Schibsted, Amedia, Polaris sowie die Rundfunkanstalten NRK und TV 2. Die MBL-Mitglieder decken rund 97 % der norwegischen Gesamtauflage ab.
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Das Gericht verwies laut MBL auf Metas marktbeherrschende Stellung sowie die Unangemessenheit der Klauseln, die auch Bezahlinhalte ohne Opt-out erfasst hätten. Meta wurde verpflichtet, Verfahrenskosten in Höhe von 1 Mio. NOK zu tragen. MBL fordert unter anderem die vertragliche Anerkennung technischer Abrufsperren sowie gesonderte, freiwillige und vergütete Vereinbarungen für redaktionelle Inhalte.
Auch in Südamerika gab es gerichtliche Konsequenzen: Am 03.11.2026 untersagte ein Gericht in São Paulo dem Plattformbetreiber, brasilianischen Journalismus ohne explizite Genehmigung für das Training von Künstlicher Intelligenz zu erfassen. Bei Zuwiderhandlung droht Meta eine Geldstrafe von 1 Mio. R$ pro Tag.
Behörden und Gesetzgeber erhöhen den Druck
Gleichzeitig geriet Meta ins Visier von Wettbewerbshütern. Die britische Wettbewerbsbehörde CMA leitete am 30.10.2026 eine Untersuchung ein. Bei der EU-Kommission gingen Beschwerden der deutschen Verlagsverbände BDZV und MVFP wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Markets Act ein; eine formelle Prüfung läuft bereits. EU-Kommissionssprecher Thomas Regnier begrüßte die Ankündigung Metas, den Dialog mit Verlegern zu suchen.
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Kritik kam zudem aus weiteren Regionen. Das South African National Editors' Forum beanstandete die Bedingungen und wies Metas Angebot von Werbegutschriften in Höhe von maximal 1,5 Mio. US-Dollar für sämtliche südafrikanischen Verlage über eine Spanne von drei Jahren zurück.
In den USA forderten die Senatoren Adam Schiff und Marsha Blackburn den vollständigen Rückzug der Vorlage. Schiff verlangte von Meta-Chef Mark Zuckerberg, Bezahlschranken und Ausschlussstandards zu respektieren.
Meta-Sprecherin Julia Perreira begründete die Unterbrechung damit, dass die Pause dem Austausch mit Betroffenen diene, um das Regelwerk sorgfältig auszuarbeiten. Zuvor hatten auch Medienvertreter aus Kanada Vorbehalte geäußert. Für die norwegische Verbandschefin Randi S. Øgrey reicht der bloße Aufschub jedoch nicht aus; gefordert seien verbindliche schriftliche Zusagen über Beschränkungen beim Auslesen von Webseiten.
