KI-Inhalte, Britische

Meta und KI-Inhalte: Britische CMA prüft Bedingungen für Verlage

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 13:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die CMA untersucht Metas Umgang mit Publisher-Inhalten; zugleich scheiterte der Konzern vor einem Londoner Gericht mit Klagen gegen Ofcom-Bescheide.
Moderne Glas- und Stahlarchitektur eines Behördengebäudes an einem bewölkten Tag in London. Illustration mit AI erstellt.

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat am 30. Oktober 2026 eine formelle Untersuchung gegen Meta eingeleitet. Die Behörde prüft nach Chapter II des Competition Act 1998, ob der US-Konzern eine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Anlass sind kommerzielle Geschäftsbedingungen für Verleger und Werbetreibende, die Meta die Nutzung von Publisher-Inhalten für eigene Produkte – einschließlich Funktionen künstlicher Intelligenz – ermöglichen, ohne den betroffenen Unternehmen eine Wahlmöglichkeit einzuräumen.

Zeitplan der Untersuchung und betroffene Konzerneinheiten

Das Verfahren richtet sich gegen Meta Platforms, Inc., Facebook UK Limited sowie Facebook Ireland Limited. Die umstrittenen Bedingungen waren ursprünglich für den 30. Oktober 2026 vorgesehen, wurden jedoch zunächst auf den 20. November verlegt und am 28. Oktober bis zum Abschluss einer Konsultation vollständig ausgesetzt.

CMA-Chefin Sarah Cardell erklärte, dass marktbeherrschende Unternehmen keine unfairen Bedingungen durchsetzen dürften, betonte jedoch zugleich, dass noch keine Entscheidung gefallen sei.

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Die Phase der Beweiserhebung erstreckt sich von Oktober 2026 bis Januar 2027. Meta ist bei der Behörde bisher nicht mit dem Status eines strategischen Marktteilnehmers eingestuft; das CMA-Board berät voraussichtlich im Frühjahr 2027 über den Fall.

Abseits dieses Verfahrens sammelt die Behörde zudem Informationen zu Meta One, da kleinere Unternehmen Bedenken bezüglich externer Verlinkungen auf Facebook und Instagram gemeldet haben.

Meta Platforms wies die Vorwürfe zurück und erklärte, es gebe keine Grundlage für das Verfahren. Das Unternehmen habe zugesagt, die Konditionen nicht ohne Konsultation anzupassen.

Auch international sieht sich der Konzern Widerstand ausgesetzt: Am 30. Oktober 2026 untersagte ein norwegisches Gericht nach einer Klage von zehn Medienhäusern die vorläufige Durchsetzung der Bedingungen. Am selben Tag bestätigte das Pariser Berufungsgericht Metas Pflicht zu Verhandlungen mit französischen Medienhäusern, nachdem der Konzern eine Berufung verloren hatte.

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Zusätzlicher juristischer Rückschlag vor dem High Court in London

Parallel zum Vorgehen der Wettbewerbsbehörde erlitt Meta am 30. Oktober 2026 eine Niederlage vor dem Londoner Divisional Court. Das Gericht wies Klagen von Meta, TikTok und X gegen Informationsbescheide der Medien- und Online-Safety-Regulierungsbehörde Ofcom zurück.

Die Richter Lord Justice Singh und Mrs Justice Collins Rice verweigerten die Zulassung der meisten Rügen und wiesen die verbleibenden Punkte zur Verhältnismäßigkeit in der Sache ab. Zwar stellte das Gericht kein Fehlverhalten der Tech-Unternehmen fest, befand jedoch, dass eine unverhältnismäßige Belastung nicht hinreichend belegt worden sei.

Ofcom hatte die Bescheide am 10. Februar 2026 nach Section 100 des Online Safety Act 2023 erneut erlassen und fordert über einen Dreijahreszeitraum detaillierte Daten über entfernte und eingeschränkte Beiträge, Nutzerkontakte mit schädlichen Inhalten sowie Abläufe bei Moderation, Beschwerden und Einsprüchen.

TikTok gab an, das Urteil angesichts der geforderten Datenmengen zu prüfen, während X auf einen monatelangen Analyseaufwand sowie Kosten in Millionenhöhe verwies.

Meta äußerte sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens und führt eine separate Klage zu Ofcom-Gebühren und der Einstufung von WhatsApp. Bei schwersten Verstößen drohen der Behörde zufolge Bußgelder von bis zu 10 Prozent des qualifizierenden weltweiten Jahresumsatzes. Zudem untersuchte Ofcom im Oktober das Instagram-Feature Instants.

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