Moritz, Hennemann

Moritz Hennemann: Neuer Datenschutzbeauftragter kritisiert Reformpläne

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 20:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der neue Bundesbeauftragte fordert mehr Transparenz, eine zentrale Unternehmensaufsicht und strengere Regeln für gewerbliche Datenhändler.

Moritz Hennemann übernimmt Datenschutzamt und kritisiert Reformpläne
Moderne Architektur eines Behördengebäudes bei klarem Tageslicht, die Transparenz und Ordnung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Moritz Hennemann hat sein Amt als neuer Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit angetreten. Der 41-jährige Jurist leitet die oberste Bundesbehörde für Datenschutz seit dem 1. Oktober 2026. Vor seinem Wechsel an die Behördenspitze lehrte Hennemann als Rechtsprofessor an der Universität Freiburg. Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte.

Kritik an geplanter Reform der Informationsfreiheit

Bereits zum Antritt positionierte sich Hennemann deutlich zu aktuellen gesetzgeberischen Plänen. Scharfe Kritik äußerte er an den Vorhaben zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes. Die geplanten Änderungen liefen auf eine Aushöhlung der Informationsfreiheit hinaus.

Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hatte im Juli weitreichende Einschnitte angekündigt. Geplant sind unter anderem eine Begründungspflicht für Informationsanfragen sowie die Abschaffung der bisherigen Kostendeckelung. Hennemann plädierte stattdessen für verbindliche Open-Data-Vorgaben und forderte die Einführung eines Transparenzgesetzes.

Gleichzeitig warb der neue Bundesbeauftragte für eine strukturelle Neuordnung der Datenschutzaufsicht. Er befürwortet, die Aufsicht über Wirtschaftsunternehmen zentral beim Bundesbeauftragten zu bündeln. Für diese Erweiterung müsse die Behörde personell bedarfsgerecht ausgestattet werden. Die Datenschutzbehörden der Länder sollten sich künftig auf die Kontrolle der Landesbehörden sowie auf den nicht-kommerziellen Bereich konzentrieren.

Anzeige

Wer sich mit der Aufsicht über Unternehmen befasst, weiß, dass die Dokumentationspflichten eine der größten Hürden im Arbeitsalltag darstellen. Diese kostenlose Excel-Vorlage unterstützt Sie dabei, das geforderte Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher und mit minimalem Zeitaufwand zu erstellen. Kostenlose Muster-Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt gratis herunterladen

Vorbehalte bei Nachrichtendiensten und Vorratsdatenspeicherung

Auch sicherheitspolitische Maßnahmen bewertet Hennemann kritisch. Dies betrifft insbesondere die Reform der Nachrichtendienste, mit der die Datenschutzaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst auf den Unabhängigen Kontrollrat übertragen wird.

Hennemann bemängelte, dass ein entsprechender Bericht erst für das Jahr 2031 vorgesehen sei und Regierungsstellen die Möglichkeit erhielten, die Berichterstattung gänzlich zu untersagen.

In der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wies er darauf hin, dass die Bundesregierung die geplante dreimonatige Speicherung von IP-Adressen bislang nicht empirisch begründet habe.

Impulse für die DSGVO und digitale Souveränität

Zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten sieht Hennemann die Datenschutz-Grundverordnung auf dem Prüfstand. Er sprach sich dafür aus, Pflichten künftig stärker nach dem jeweiligen Risiko abzustufen und zugleich die Vorgaben für gewerbliche Datenhändler zu verschärfen.

Anzeige

Während die politische Debatte über die Zukunft der DSGVO anhält, müssen Verantwortliche die aktuellen Anforderungen bereits heute lückenlos erfüllen. Dieser praxisnahe Ratgeber führt Sie in fünf konkreten Schritten zur rechtssicheren Umsetzung und bietet hilfreiche Checklisten für den Unternehmensalltag. In 5 Schritten DSGVO-konform: Kostenlosen PDF-Ratgeber jetzt sichern

Im Bereich der digitalen Souveränität verlangt der neue Bundesbeauftragte verbindliche geographische Leitplanken für die Speicherung sensibler Informationen. Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger sollten innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden, während Daten von Sicherheitsbehörden auf Servern in Deutschland verbleiben müssten.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70270003 |