Mütterrente III: 36 Monate Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wer Angehörige pflegt oder Kinder erzieht, reduziert häufig die eigene Erwerbstätigkeit. Geringere Arbeitszeiten führen im regulären Berufsleben zu niedrigeren Einzahlungen in die Rentenkasse. Um drohende Versorgungslücken im Alter zu verringern, sieht das Sozialrecht Mechanismen vor, die Erziehungs- und Pflegezeiten im Rentenkonto honorieren.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die bestehenden Regelungen und stellt dazu Informationsmaterialien wie die Broschüren zur Rente für Pflegepersonen sowie zu den Kindererziehungszeiten bereit.
Gesetzliche Rentenbeiträge bei der häuslichen Pflege
Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Bedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ohne selbst Beiträge abführen zu müssen. Im Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 verzichtete die Bundesregierung auf eine zuvor diskutierte Absenkung dieser Beiträge auf 70 Prozent der bisherigen Werte.
Nach einem personellen Wechsel an der Ministeriumsspitze – Nina Warken wechselte Ende Juli 2026 in das Kanzleramt, seit dem 29. Juli 2026 amtiert Carsten Linnemann als Bundesminister – sollte die Kürzungsabsicht mit einem kalkulierten Einsparvolumen von rund 1,8 Milliarden Euro für 2027 gestrichen werden. Die Gegenfinanzierung des Vorhabens gilt als offen, zudem handelt es sich um einen Kabinettsbeschluss, der noch kein Gesetz darstellt.
Nach geltendem Recht übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge in voller Höhe. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegen die monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung im Jahr 2026 je nach Pflegegrad und Leistungsart zwischen 139,04 Euro (Pflegegrad 2 bei Bezug von Pflegesachleistungen) und 735,63 Euro (Pflegegrad 5 bei Bezug von Pflegegeld).
Eine Kürzung auf 70 Prozent hätte den Höchstbetrag rechnerisch auf rund 514,94 Euro gesenkt, was einer monatlichen Einbuße von rund 220,69 Euro entsprochen hätte.
Rentenrechtlich werden Pflegepersonen im Jahr 2026 so eingestuft, als bezögen sie ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 747,50 Euro und 3.955 Euro. Ein volles Pflegejahr führt auf Basis der Rentenwerte ab dem 1. Juli 2026 zu einem zusätzlichen Rentenanspruch zwischen 7,34 Euro und 38,85 Euro monatlich.
Gesetzliche Voraussetzungen hierfür sind nach den Vorschriften des Elften und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch mindestens der Pflegegrad 2, ein Pflegeeinsatz von mindestens zehn Stunden pro Woche verteilt auf wenigstens zwei Tage sowie eine eigene Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden wöchentlich.
Für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig bis zu 36 Monate Erziehungszeit im Rentenkonto angerechnet werden — drei Jahre statt der bisherigen 30 Monate. Das zusätzliche halbe Jahr entspricht einem halben Rentenpunkt und erbrachte nach dem ab 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert 21,26 Euro monatlich. Die geplante Neuregelung tritt laut Deutscher Rentenversicherung zum 1. Januar 2027 in Kraft, die Auszahlung erfolgt wegen des technischen Vorlaufs erst ab Januar 2028 — dann rückwirkend für 2027. Kostenlosen Leitfaden zur Mütterrente III anfordern
Daneben soll die Flexi-Renten-Regelung weiter begrenzt werden: Beiträge sollen künftig nur noch bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze fließen, was jährliche Minderausgaben von rund 150 Millionen Euro zur Folge hätte.
Ausweitung der Erziehungszeiten durch die Mütterrente III
Neben der Pflegetätigkeit wird auch die Erziehung von Kindern über Rentenpunkte ausgeglichen. Laut der Deutschen Rentenversicherung und Beratungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 soll die sogenannte Mütterrente III zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu 36 Monate Erziehungszeit im Rentenkonto angerechnet. Nach der Mütterrente II im Jahr 2019 galten bisher 30 Monate, vor 2014 waren es lediglich zwölf Monate gewesen.
Die technische Umsetzung erfordert einen Vorlauf von zwei Jahren, weshalb die Auszahlung erst ab Januar 2028 erfolgt, dann jedoch rückwirkend für 2027. Das zusätzliche halbe Erziehungsjahr entspricht einem halben Rentenpunkt und erbrachte im Juni 2026 monatlich 20,40 Euro, bevor der Wert zum 1. Juli 2026 auf 21,26 Euro stieg.
Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner, darunter überwiegend Frauen, profitieren von der Anpassung. Die Regelung schließt auch Väter ein, die Erziehungszeiten übernommen haben. Eine Antragstellung ist nicht nötig, da die Gutschrift automatisch vorgenommen wird – auch für jene Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2028 eine Rente beziehen.
Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen von der geplanten Ausweitung der Erziehungszeiten profitieren — überwiegend Frauen. Eine Antragstellung ist nicht vorgesehen, die Gutschrift soll automatisch erfolgen. Wer heute wissen will, welche Erziehungszeiten bereits in welcher Höhe im eigenen Rentenkonto stehen, findet in diesem Leitfaden die wichtigsten Prüfschritte. Renten-Leitfaden jetzt kostenlos sichern
Die Mütterrente III ist Teil eines umfassenden Rentenpakets, das Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember 2025 verabschiedet hatten. Es beinhaltet ferner eine Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis zum Jahr 2031, den Wegfall des Anschlussverbots sowie Maßnahmen zur Aktivrente und zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
Die laufenden Aufwendungen für die Mütterrente liegen bei rund 13,5 Milliarden Euro pro Jahr und steigen durch die dritte Stufe um rund 5 Milliarden Euro jährlich. Diese Mehrkosten werden aus Steuermitteln über einen Bundeszuschuss finanziert, sodass der Beitragssatz unberührt bleibt.
