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Nachlass von 350.000 Euro: Pflegeausgleich verändert die Erbanteile deutlich

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 16:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ohne Trauschein fehlen automatische Erb- und Versorgungsansprüche; Verträge und Testamente können den gegenseitigen Schutz regeln.

Unverheiratete Paare: Testament und Verträge schaffen rechtliche Absicherung
Zwei Füllfederhalter auf einem leeren Blatt Papier auf einem minimalistischen Holztisch bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Wer ohne Trauschein zusammenlebt, sieht sich im Ernstfall oft mit rechtlichen Regelungslücken konfrontiert. Aktuelle Ratgeberbeiträge thematisieren Möglichkeiten, wie nicht verheiratete Paare ihr Vermögen und sich gegenseitig absichern können, sowie die Bedeutung der gesetzlichen Pflichtteilsregelungen bei der Errichtung eines Testaments.

Angesichts veränderter Lebensentwürfe gewinnt die individuelle Vorsorge zunehmend an Bedeutung: So erklärte Kardinal Kevin Farrell bei einem bis zum 14.10.2026 angesetzten Vatikan-Treffen zum zehnten Jahrestag von Amoris laetitia laut einem Bericht vom 11.10.2026, dass Eheschließungen weltweit zurückgingen.

Fehlende gesetzliche Schutzmechanismen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Während Ehegatten über gesetzliche Erb- und Versorgungsansprüche verfügen, existieren für nicht verheiratete Lebenspartner keine automatischen Auffangnetze. Wie das Handelsblatt in einem Bericht vom 11.10.2026 darlegte, widmen sich Ratgeber verstärkt den juristischen Instrumenten zur Vermögensabsicherung beider Partner.

Welche Herausforderungen das Fehlen gesetzlicher Rahmenbedingungen im Alltag mit sich bringt, zeigt das Beispiel der Schauspielerin Susanne Bormann. Laut einem Bericht vom 10.10.2026 lebt sie seit über 25 Jahren mit Nicolai Ziel zusammen, das Paar hat zwei gemeinsame Töchter.

Bormann erklärte, dass ihr das tägliche Bemühen um die Beziehung wichtiger sei als eine Heirat. Gleichzeitig beschäftige sie seit der Geburt der Kinder das Fehlen einer gleichwertigen rechtlichen Alternative zur Ehe, insbesondere in Situationen wie einem Krankenhausaufenthalt oder im Erbfall. Eine spätere Heirat schließe sie dennoch nicht aus.

Testamentarische Regelungen, Pflichtteile und Pflegeleistungen

Da Partner ohne Trauschein in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden, erfordert ihre Absicherung klare Verfügungen von Todes wegen. Bei der Testamentsgestaltung müssen Erblasser jedoch stets die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger beachten.

Wie ein Blick nach Österreich zeigt, können Pflichtteilszahlungen im Erbfall nach dortigem Recht bis zu fünf Jahre gestundet werden; Gerichte können diese Frist im Ausnahmefall auf bis zu zehn Jahre verlängern, wie am 10.10.2026 berichtet wurde.

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Auch familiäre Fürsorgeleistungen spielen bei der Nachlassverteilung eine wesentliche Rolle. Nach § 2057a des Bürgerlichen Gesetzbuches können Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Enkel für die längere Pflege eines Erblassers einen finanziellen Ausgleich aus dem Nachlass beanspruchen.

Andere Angehörige oder Lebensgefährten haben diesen gesetzlichen Anspruch hingegen nicht; sie sind zwingend auf eine ausdrückliche testamentarische Regelung angewiesen.

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Anhand eines Rechenbeispiels aus einem Bericht vom 10.10.2026 verdeutlichen sich die Auswirkungen: Bei einem Nachlass von 350.000 € und einem festgestellten Pflegeausgleich von 65.000 € erhalten zwei nicht pflegende Kinder jeweils 95.000 €, während dem pflegenden Kind insgesamt 160.000 € zukommen.

Demnach kann bezogenes Pflegegeld diesen Anspruch mindern. Bei monatlichen Sätzen von 347, 599, 800 oder 990 € je nach Pflegegrad würde der Ausgleichsanspruch im genannten Beispiel rechnerisch um 16.656 bis 47.520 € sinken.

Veränderter Blick auf unverheiratete Paare

Der gesellschaftliche Wandel spiegelt sich auch in institutionellen Debatten wider. Beim Vatikan-Treffen riefen Erzbischof Timothy Costelloe und Weihbischof Stephen Fernandes laut dem Bericht vom 11.10.2026 dazu auf, unverheiratete zusammenlebende Paare zu begleiten, ihre individuellen Lebensgeschichten wahrzunehmen und das Gute in ihren Beziehungen ohne Gleichgültigkeit oder Verurteilung anzuerkennen.

Unabhängig von weltanschaulichen Debatten bleibt für Betroffene jedoch die eigene Vorsorge durch Verträge und Testamente unerlässlich, um gegenseitigen Schutz verbindlich festzulegen.

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de | wissenschaft | 70293107 |