NHTSA-Vorschlag: Cyanfarbene Dauerlichter sollen autonome Autos kennzeichnen
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 02:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat am 23. Oktober 2026 eine Anpassung der Sicherheitsnorm FMVSS No. 108 vorgeschlagen, um spezielle cyanfarbene Markierungsleuchten für Fahrzeuge mit aktivem automatisiertem Fahrsystem zu ermöglichen.
Die Neuregelung sieht vor, dass die sogenannten ADS-Marker-Lampen anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen dürfen, wenn ein Fahrzeug vollständig autonom unterwegs ist und keine menschliche Überwachung der Straße mehr stattfindet.
Technische Vorgaben für die Signallampen
Der Vorschlag der NHTSA definiert konkrete Spezifikationen für die Integration der Leuchten. Pro Fahrzeug sind zwischen 4 und 8 Leuchten vorgesehen, wobei mindestens eine Leuchte von vorn, von jeder Seite sowie von hinten erkennbar sein muss. Für die Anbringung gilt eine Mindesthöhe von 15 Zoll (rund 38 Zentimeter) über der Fahrbahn. Werden Einzellampen an der Fahrzeugfront oder am Heck verbaut, müssen sich diese auf der Mittellinie befinden.
Zudem schreibt der Entwurf vor, dass die Lampen als synchron geschaltetes Dauerlicht betrieben werden müssen; ein Blinken ist unzulässig. Die Helligkeit ist auf das Niveau herkömmlicher Standlichter begrenzt.
Gemäß der Farbspezifikation Cyan nach dem Standard SAE J578 darf die Lichtstärke an der Front maximal 125 Candela betragen. Bei eingeschalteten Scheinwerfern ist ein Mindestwert von 4 Candela gefordert, ohne Scheinwerfer liegt das Minimum bei 20 Candela.
Die Leuchten dürfen ausschließlich dann leuchten, wenn das System ohne erwartete menschliche Überwachung fährt, und müssen automatisch erlöschen, sobald eine Person an Bord das Verkehrsgeschehen überwachen soll. Eine Nutzung als bloßer Hinweis auf vorhandene Technik ist ausgeschlossen.
Flexiblere Vorschriften für fahrerlose Modelle
Die Behörde begründet die Farbwahl damit, dass Cyan im Straßenverkehr bislang ungenutzt ist und sich eindeutig von Gelb, Rot und Weiß abhebt. Zudem unterscheidet sich der Farbton von den Blaulichtern von Polizei- und Rettungsdiensten; auch die Organisation SAE International unterstützt den Einsatz von Cyan.
Die NHTSA hat am 26. Oktober 2026 den Entwurf zur Änderung von FMVSS No. 108 im Federal Register veröffentlicht — und die Stellungnahmefrist endet bereits am 25. November 2026. Wer sein ADS-Programm jetzt nicht auf die optionalen Cyan-Markerleuchten vorbereitet, riskiert Verzögerungen bei der Zertifizierung. Unser kostenloser Leitfaden fasst die technischen Vorgaben und die wichtigsten Fristen zusammen. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur NHTSA-Cyan-Regel anfordern
Die Regelung ist als optionaler Standard ausgelegt: Hersteller müssen die Leuchten nicht verpflichtend einbauen, bei einer Installation sind die Vorgaben jedoch verbindlich einzuhalten. Die Neuerung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die konstruktionsbedingt über keinerlei manuelle Fahrbedienelemente wie Lenkrad oder Pedale verfügen. Für konventionelle Fahrzeuge mit manueller Steuerung ändert sich nichts.
Zugleich plant die NHTSA Erleichterungen für Fahrzeuge ohne Bedienelemente. Für diese Modelle sollen künftig die Pflichten zur Installation separater Schalter und Kontrollleuchten für Blinker, Fernlicht und Warnblinker entfallen, während die eigentlichen Beleuchtungsfunktionen vorgeschrieben bleiben.
Zudem wird die bisher starre Testanforderung von 12,8 Volt für Scheinwerfer flexibilisiert, um Zertifizierungen bei LED-optimierten Spannungen zu ermöglichen, und Vorschriften zur vertikalen Anordnung von Abblend- und Fernlicht werden gestrichen.
NHTSA-Administrator Jonathan Morrison erklärte dazu, dass Standards mit Innovationen Schritt halten müssten, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden, und unnötige bürokratische Lasten abgebaut werden sollten.
Zeitplan und internationale Initiativen
Die formelle Veröffentlichung des Vorschlags erfolgte am 26. Oktober 2026 im Federal Register unter dem Aktenzeichen NHTSA-2026-1519. Die 30-tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen endet am 25. November 2026. Einen festen Zeitpunkt für das Inkrafttreten einer finalen Richtlinie nannte die Behörde nicht; derartige Prozesse dauern laut Bloomberg oft mehrere Monate oder länger.
In den USA ist das Cybercab von Tesla nach Berichten das derzeit einzige auf öffentlichen Straßen betriebene Fahrzeug ohne physische Fahrbedienelemente; das Modell ist Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung, bei der die NHTSA am 4. September 2026 eine Prüfungsanfrage zur Selbstzertifizierung einleitete.
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Mercedes erhielt bereits 2023 Sondergenehmigungen für den Einsatz türkisfarbener Leuchten bei seinem System Drive Pilot für Tests von 2023 bis 2025 in Kalifornien sowie den Einsatz auf den Modellen EQS und S-Klasse in Kalifornien und Nevada.
Auch international gibt es vergleichbare Schritte: China veröffentlichte in derselben Woche einen weitgehend identischen Verordnungsentwurf für Fahrzeuge ab Automatisierungsstufe 3. Dieser sieht ebenfalls optionale türkisfarbene Leuchten mit einer Mindesthöhe von 250 Millimetern (etwa 9,8 Zoll) vor, legt eine Kommentarfrist bis zum 19. Dezember 2026 fest und soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
