NIPT, Kassenleistung

NIPT als Kassenleistung: Bundestag lässt Folgen der Bluttests prüfen

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 17:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Expertengremium soll bis Ende Juni kommenden Jahres Daten und ethische Fragen zur Erstattung vorgeburtlicher Bluttests auswerten.

Bundestag beschließt Prüfung der NIPT-Kassenleistung und ihrer Folgen
Ein minimalistischer, heller Arzt-Beratungsraum mit einem leeren Stuhl in ruhigem, natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Bundestag lässt den Einsatz nicht-invasiver vorgeburtlicher Bluttests (NIPT) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfassend überprüfen.

Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine systematische Beobachtung der Auswirkungen dieser Kassenerstattung: 529 Abgeordnete votierten für die Initiative, 18 stimmten dagegen, und 23 enthielten sich. Vertreter der Gynäkologie begrüßen zwar eine fachliche Evaluierung, warnen jedoch vor einer möglichen Streichung der Kostenübernahme für Schwangere.

Ein fraktionsübergreifender Antrag von 110 Abgeordneten um den CSU-Politiker Stephan Pilsinger bildete die Grundlage des Beschlusses. Dieser sieht vor, dass ein Expertengremium die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Erstattung beleuchtet.

Zudem sollen fundierte Daten über die Folgen der Aufnahme in den GKV-Katalog gesammelt werden, unter anderem zur Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21. Die Ergebnisse dieses Monitorings sollen bis zum 30. Juni des kommenden Jahres vorgelegt werden.

Entsprechende Forderungen waren bereits 2024 eingebracht worden, wurden jedoch nach dem Bruch der damaligen Regierungskoalition zunächst nicht mehr abgestimmt. Ein beschlossener Änderungsantrag stellt klar, dass der Zugang zu den Tests bei gerechtfertigter medizinischer Indikation nicht erschwert werden soll und die Kassenleistung in solchen Fällen erhalten bleiben muss.

Sorge vor gesellschaftlichen Folgen und Selektion

Mehr als 100 Abgeordnete äußerten die Sorge, dass sich der Test zu einer flächendeckenden Routineuntersuchung entwickeln und eine gezielte Auswahl ungeborener Kinder nach genetischen Merkmalen befördern könnte. Der CDU-Gesundheitspolitiker Axel Müller verwies zudem auf eine begrenzte Aussagekraft, eine nicht unerhebliche Fehlerquote und einen zunehmenden Verzicht auf Fruchtwasseruntersuchungen.

Fachlich gilt der Bluttest als körperlich risikoärmer als invasive Methoden wie die Fruchtwasserentnahme. Thomas von Ostrowski vom Science Media Center wies darauf hin, dass verfügbare Routinedaten bislang keine direkt gemessene Falsch-Positiv-Rate im klinischen Versorgungsalltag belegen.

Abrechnungsdaten verdeutlichen die gewachsene Bedeutung des Verfahrens. Nach Angaben der Krankenkasse Barmer ließen sich 2024 fast 50 Prozent der dort versicherten Schwangeren mit einem Bluttest auf Trisomien untersuchen, verglichen mit 32 Prozent im Vorjahr. Bei Schwangeren über 40 Jahren lag die Quote bei 75 Prozent, während sie bei Frauen unter 26 Jahren 25 Prozent betrug.

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Reaktionen von Verbänden und Institutionen

Der Bundesverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte begrüßt die geplante Prüfung, mahnt jedoch vor schwerwiegenden Konsequenzen bei einem möglichen Ausschluss aus dem Leistungskatalog.

Jochen Frenzel vom Bundesverband erklärte, dass inzwischen etwa jede zweite Schwangerschaft per NIPT untersucht werde, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit Einführung der Kassenleistung jedoch unverändert geblieben sei.

Ohne Erstattung müssten Schwangere gegenwärtig etwa 200 bis 250 Euro selbst aufbringen, was zu sozialer Ungleichheit führen könne. Auch Martin Danner von der BAG Selbsthilfe forderte, dass das Verfahren eine Kassenleistung bleiben müsse.

Der Ethikrat-Vorsitzende Helmut Frister begrüßte den Bundestagsbeschluss und hob hervor, dass es nicht um eine Beschneidung individueller Entscheidungen gehe, sondern um eine verbesserte Beratung für werdende Eltern.

Der Ethikrat hatte bereits 2013 auf Risiken wie falsch-positive Resultate sowie auf denkbare negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht.

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Die Schwangerenberatungsorganisation Donum Vitae forderte durch Olaf Tyllack mehr Aufklärung, da insbesondere bei jüngeren Frauen die Gefahr falsch-positiver Befunde bestehe und die derzeit hohen Untersuchungszahlen bei der ursprünglichen Zulassung nicht vorgesehen gewesen seien.

Der GKV-Spitzenverband begrüßte die Prüfung ebenfalls. Ein Sprecher betonte, dass bei molekulargenetischen Tests vor allem ethische und gesamtgesellschaftliche Fragen im Vordergrund stünden. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe bereits vor Einführung des Tests wiederholt an die Politik appelliert, eine gesellschaftliche Debatte zu führen, da sein eigenes Mandat auf die bestehende Rechtslage und wissenschaftliche Daten beschränkt gewesen sei.

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