NIS2-Frist endet 31. Juli: Nur 39% der Firmen registriert
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 01:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die NIS2-Registrierung endet am 31. Juli 2026 – und nur 39 Prozent der betroffenen Firmen haben sich bislang beim BSI gemeldet. Parallel dazu verschärft die Rechtsprechung die Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung.
Systematische Zeiterfassung als Pflicht
Das Bundesarbeitsgericht verlangt seit September 2022 die systematische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Vorgabe basiert auf einem EuGH-Urteil von 2019 und fordert eine manipulationssichere Dokumentation.
In der Praxis bedeutet das: Innerbetriebliche Wege auf Anweisung des Arbeitgebers müssen vergütet werden. Auch das Anlegen vorgeschriebener Schutzkleidung im Betrieb zählt als Arbeitszeit. Der Weg von der Wohnung zur Arbeit dagegen nicht.
Fehlerhafte Zeiterfassungen sind nicht automatisch Arbeitszeitbetrug. Dafür müsste der Arbeitgeber vorsätzliches Verhalten nachweisen. Bei Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden – zehn Stunden sind nur mit Freizeitausgleich erlaubt.
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NIS2: Nur jedes dritte Unternehmen ist bereit
Die Registrierungsfrist für die NIS2-Richtlinie läuft am 31. Juli ab. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft. Doch von rund 29.500 betroffenen Betrieben haben sich erst 11.500 beim BSI gemeldet.
Branchenanalysten schätzen, dass nur 34 Prozent der Unternehmen die Anforderungen vollständig erfüllen. Die Risiken sind massiv: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Neu ist die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
In Österreich tritt das NISG 2026 am 1. Oktober in Kraft. Dort werden voraussichtlich 4.000 Unternehmen betroffen sein.
Cyber Resilience Act und KI-Transparenz
Ab dem 11. September 2026 gelten neue Meldepflichten aus dem Cyber Resilience Act. Ausgenutzte Schwachstellen müssen Unternehmen innerhalb von 24 Stunden als Frühwarnung melden, die vollständige Meldung folgt binnen 72 Stunden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Umsatzes möglich.
Das Problem: Nur 13 Prozent der deutschen Firmen kennen diese Anforderungen überhaupt.
Der EU AI Act bringt ab dem 2. August 2026 verschärfte Transparenzpflichten. Bei verbotenen KI-Praktiken drohen Sanktionen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes. International ziehen andere Länder nach: Großbritannien startet heute ein kritisches Regime für Drittanbieter, Vietnam hat bereits Anfang Juli ein neues Cybersecurity-Gesetz in Kraft gesetzt.
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Gerichte stärken Haftung für KI-Fehler
Zwei aktuelle Urteile zeigen die Richtung: Das Landgericht München I entschied am 28. Mai 2026, dass Anbieter für falsche Aussagen ihrer KI-Systeme haften. Das Oberlandesgericht Hamm machte einen Chatbot-Betreiber am 12. Mai für erfundene Facharzttitel verantwortlich.
Der wirtschaftliche Druck ist enorm: 87 Prozent der deutschen Unternehmen waren bereits von Cyberangriffen betroffen. Der Gesamtschaden liegt bei knapp 290 Milliarden Euro. Rund 73 Prozent der Angriffe zielen gezielt auf Produktions- und Informationssysteme.
Experten empfehlen eine ganzheitliche Prüfung von IT-Sicherheit, Datenschutz und Arbeitsrecht. Wegen des Fachkräftemangels im Sicherheitsbereich setzen viele Firmen zunehmend auf externe Dienstleister für die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten.
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