Notfallreform, Anrufe

Notfallreform: 116 117 muss 75 Prozent der Anrufe binnen drei Minuten annehmen

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Gesetz ordnet die Notfallversorgung neu; VerbĂ€nde kritisieren geplante Dienste und bemĂ€ngeln LĂŒcken bei der ErsteinschĂ€tzung.
Ein moderner, leerer Flur in einem deutschen Krankenhaus mit neutraler Architektur und sachlicher Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Nach einer neunjĂ€hrigen Debatte und zwei vorangegangenen Versuchen hat der Deutsche Bundestag am 15. Oktober 2026 die Notfallreform beschlossen. Getragen von den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, markiert das Gesetzespaket eine grundlegende Neuausrichtung der Akut- und Notfallversorgung.

Im Mittelpunkt stehen der Aufbau Integrierter Notfallzentren, eine strukturierte telefonische ErsteinschĂ€tzung sowie die Verankerung der Notfallrettung im FĂŒnften Buch Sozialgesetzbuch.

Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen

Ein Kernbaustein der Reform ist die flÀchendeckende Einrichtung von bundesweit rund 750 Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese Einheiten sollen jeweils aus einer Krankenhaus-Notaufnahme, einer Notdienstpraxis der KassenÀrztlichen Vereinigung und einer gemeinsamen ErsteinschÀtzungsstelle mit durchgehendem 24-Stunden-Betrieb bestehen.

FĂŒr die angeschlossenen Notdienstpraxen sieht das Gesetz verbindliche Mindestöffnungszeiten vor: An Wochenenden und Feiertagen mĂŒssen diese von 9 bis 21 Uhr besetzt sein, mittwochs und freitags von 14 bis 21 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr.

Sechs Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen sollen die Standorte fĂŒr die INZ feststehen. Ein flĂ€chendeckender Regelbetrieb wird fĂŒr Ende 2027 erwartet. ErgĂ€nzend sieht das Gesetzespaket eine verschĂ€rfte Pflicht zur Terminmeldung fĂŒr VertragsĂ€rzte vor.

Akutleitstellen, Rettungsdienst und finanzielle Rahmenbedingungen

Die Reform stĂ€rkt zudem die telefonische VorabklĂ€rung. Die Rufnummer 116 117 wird zur Akutleitstelle ausgebaut und eng mit der Notrufnummer 112 verknĂŒpft. Ab dem zwölften Monat nach der GesetzesverkĂŒndung gilt fĂŒr die 116 117 die Vorgabe, dass 75 Prozent der eingehenden Anrufe innerhalb von drei Minuten angenommen werden mĂŒssen. Flankiert wird dies durch einen rund um die Uhr verfĂŒgbaren aufsuchenden Dienst.

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Der Regierungsentwurf veranschlagt jĂ€hrliche Mehrausgaben fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung von 140 Millionen Euro, wovon 98 Millionen Euro auf den aufsuchenden Dienst und 42 Millionen Euro auf die Akutleitstellen entfallen. Gleichzeitig wird der Rettungsdienst offiziell zur Kassenleistung im SGB V erhoben.

FĂŒr die Versicherten ist eine Zuzahlung von 15 Euro fĂŒr notfallmedizinische Versorgung beziehungsweise Notfalltransporte vorgesehen. Zur Digitalisierung des Rettungswesens im Zeitraum von 2027 bis 2031 sind 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingeplant.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gesamtbilanz gehen die Erwartungen auseinander: WĂ€hrend die Bundesregierung jĂ€hrliche Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro veranschlagt, stellte der GrĂŒnen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen ein Einsparpotenzial von 3 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr in Aussicht.

Carsten Linnemann verwies im parlamentarischen Kontext zudem darauf, dass statistisch bei jedem 20. Rettungseinsatz die Polizei hinzugezogen werden mĂŒsse.

Getrennte Positionen bei VerbÀnden und Kassen

Trotz der Verabschiedung im Parlament stĂ¶ĂŸt das Gesetz auf differenzierte Reaktionen der Branchenakteure. Ärzteorganisationen – darunter die BundesĂ€rztekammer, die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung und der Deutsche HausĂ€rzteverband – kritisierten die geplanten 24-Stunden-Dienste als Aufbau paralleler Doppelstrukturen.

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Auf Seiten der Krankenkassen halten Spitzenvertreter wie Barmer-Chef Christoph Straub die Regelungen fĂŒr unzureichend. Er plĂ€dierte fĂŒr eine verbindliche telefonische ErsteinschĂ€tzung nach dĂ€nischem Vorbild, da das Modell im aktuellen Gesetz freiwillig bleibe; auch die AOK mahnte eine verbindliche ErsteinschĂ€tzung an.

Kritik kommt zudem aus der Altersmedizin: Der Bundesverband Geriatrie bemĂ€ngelte, dass die Geriatrie im Gesetz nicht als notfallmedizinisch relevante Fachabteilung aufgefĂŒhrt sei.

VerbandsgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dirk van den Heuvel warnte, dass die Reform angesichts des demografischen Wandels und einer wachsenden Zahl multimorbider Betagter binnen weniger Jahre von der VersorgungsrealitĂ€t eingeholt werde. Er forderte die feste Integration geriatrischer Einheiten in den Notfallzentren, mindestens jedoch ĂŒber telemedizinische oder telefonische Konsile.

Weiterer parlamentischer Fahrplan

Die Reform ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sodass ein Veto der LĂ€nderkammer das Gesetz nicht unmittelbar stoppen kann; die Anrufung des Vermittlungsausschusses bleibt jedoch möglich. Die LĂ€nderkammer berĂ€t voraussichtlich am 20. November 2026 ĂŒber das Vorhaben. Erste Teile des Gesetzes sollen nach der aktuellen Planung am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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